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   AG Rüsselsheim, 11.07.2012 - 3 C 497/12 (36)   

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https://dejure.org/2012,35258
AG Rüsselsheim, 11.07.2012 - 3 C 497/12 (36) (https://dejure.org/2012,35258)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 11.07.2012 - 3 C 497/12 (36) (https://dejure.org/2012,35258)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 3 C 497/12 (36) (https://dejure.org/2012,35258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Außergewöhnlicher Umstand durch Auslösen der Notrutsche

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / Auslösen der Notrutsche durch einen Fluggast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung wegen ausgelöster Notrutsche?

  • spiegel.de (Pressemeldung, 01.02.2013)

    Passagier löst Notrutsche aus - Kein Anrecht auf Ausgleichszahlung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 11.07.2012 - 3 C 497/12
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07) sowie des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2010 (Aktenzeichen Xa ZR 95/06) sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 11.07.2012 - 3 C 497/12
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07) sowie des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2010 (Aktenzeichen Xa ZR 95/06) sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
  • AG Frankfurt/Main, 19.06.2015 - 32 C 4265/14

    Flugverzögerung - Außerplanmäßige Zwischenlandung wegen eines randalierenden

    Während typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Passagiere den Anweisungen des Kabinenpersonals Folge leisten und aufgrund ihres Eigenverhaltens gerade keine Gefahr für die Durchführung des Fluges darstellen, ist das die Flugsicherheit gefährdende Verhalten eines Passagiers, begründet auf vorangegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum, vielmehr eine von der Beklagten nicht kontrollierbare Ausnahmesituation vergleichbar mit einem von außen kommenden und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich des Luftfahrtunternehmens liegenden Ereignis (vgl. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2014 - 29 C 326/14 (85) zum streitgegenständlichen Flug; AG Rüsselsheim, Urteil vom 11.07.2012 - 3 C 497/12 (36), juris).
  • OLG Koblenz, 13.02.2015 - 14 W 94/15

    Höhe der Gerichtskosten im Exequaturverfahren

    Gegenstand des letztgenannten Verfahrens war ein Antrag auf Durchführung eines Exiquaturverfahrens vom 17.02.2014 betreffend ein Versäumnisurteil des Bezirksgerichtes Schärding vom 18.09.2012 (3 C 497/12), der am 26.02.2014 positiv beschieden wurde.
  • AG Hannover, 22.09.2016 - 406 C 2140/16
    Ob sich die Exkulpation nur auf die außergewöhnlichen Umstände (OLG Koblenz RRa 2008, 181, 182; AG Köln, Urteil vom 17.07.2007, Az. 118 C 473/06; Urteil vom 31.07.2007, Az. 118 C 547/06; AG Bremen NJW-RR 2012, 378, 380; Urteil vom 02.05.2013, Az. 9 C 523/12; AG Rüsselsheim RRa 2012, 238; RRa 2014, 43, 45 f.; AG Hamburg RRa 2014, 255, 256; Müller-Rostin, NZV 2007, 221, 224; ders., 2009, 430, 433; Schmid, RRa 2008, 187, 188; Woitkewitsch, MDR 2012, 193, 195; Bosch/Lorz, NZV 2013, 105, 108) oder aber auch auf die Folgen (LG Berlin, Urteil vom 28.08.2007, 53 S 242/06; LG Köln RRa 2008, 185, 186; RRa 2008, 89, 93; AG Köln, Urteil vom18.05.2011, Az. 132 C 314/10; AG Geldern, Urteil vom 28.11.2007, Az. 14 C 273/07; AG Hamburg RRa 2014, 255, 256 ebenso D/S/H, Fluggastrechte, Art. 5 Rdn. 88; Schmid RRa 2012, 239, 240) bezieht, ist bisher umstritten.
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