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ArbG Mainz, 11.09.2008 - 3 Ca 2155/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 11.09.2008 - 3 Ca 2155/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2008 - 7 Ta 202/08
- BAG, 21.01.2009 - 5 AZB 1/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2008 - 7 Ta 202/08
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Monteurtätigkeiten für eine …
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.09.2008, Az.: 3 Ca 2155/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.09.2008, Az.: 3 Ca 2155/07, zugestellt am 15.10.2008, abzuändern und den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig zu erklären.