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ArbG Mainz, 03.06.2008 - 3 Ca 2223/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 03.06.2008 - 3 Ca 2223/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2008 - 9 Sa 373/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2008 - 9 Sa 373/08
Kostentragungspflicht bei Geltendmachung der Verjährung tariflicher …
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 03. Juni 2008, 3 Ca 2223/07.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 03.06.2008, Az.: 3 Ca 2223/07.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 03.06.2008, Az.: 3 Ca 2223/07 die Klage insoweit abzuweisen, als der Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe I b BAT bereits für den Zeitraum 01.07.2003 bis 31.12.2003 festgestellt worden ist.