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   VG Kassel, 23.03.2006 - 3 G 419/06   

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https://dejure.org/2006,37467
VG Kassel, 23.03.2006 - 3 G 419/06 (https://dejure.org/2006,37467)
VG Kassel, Entscheidung vom 23.03.2006 - 3 G 419/06 (https://dejure.org/2006,37467)
VG Kassel, Entscheidung vom 23. März 2006 - 3 G 419/06 (https://dejure.org/2006,37467)
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Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schreibzeitverlängerung im Abitur für Legastheniker

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Köln, 26.09.2008 - 10 L 1240/08

    Kein Anspruch auf Notenschutz bei Legasthenie - Nichtbeachtung von

    Soweit der aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - abgeleitete prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verschiedentlich - vgl. OVG Schl.-H., Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 - Hess. VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05 -, NJW 2006, 1608; VG Kassel, Beschluss vom 23.03.2006 - 3 G 419/06 - herangezogen wird, um legasthenen Schülern und Prüflingen durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen - etwa dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln oder der Gewährung eines Zeitzuschlages - die Möglichkeit zu bieten, die aus der Legasthenie resultierenden Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung der fachlichen Leistungsfähigkeit zu kompensieren und damit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, bietet der Grundsatz der Chancengleichheit keine Anspruchsgrundlage dafür, einen legasthenen Schüler von bestimmten, für die Mitschüler verbindlichen Prüfungsanforderungen zu befreien bzw. ihn bei der Leistungsbewertung zu privilegieren - vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08 - (juris); ebenso die vom Antragsteller vorgelegte rechtsgutachterliche Stellungnahme von Langenfeld.
  • VG Aachen, 13.11.2009 - 9 K 25/09

    Legasthenie - Notenschutz - Antrag auf Nichtaufnahme der Note für das Fach

    Verwiesen werde auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel vom 23. März 2006 - 3 G 419/06 -, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Hess. VGH) vom 3. Januar 2006 - 8 TG 3292/05 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2006, 1608 sowie des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. August 2002 - 3 M 41/02 -.
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