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   BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07 (EU)   

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BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07 (EU) (https://dejure.org/2009,29133)
BPatG, Entscheidung vom 23.12.2009 - 3 Ni 56/07 (EU) (https://dejure.org/2009,29133)
BPatG, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 3 Ni 56/07 (EU) (https://dejure.org/2009,29133)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Im Übrigen könnte ein etwaiger "Bonus-Effekt" die erfinderische Tätigkeit nicht begründen (vgl. BGH Urt. v. 10. Dezember 2002 -X ZR 68/99 = GRUR 2003, 317 -Kosmetisches Sonenschutzmittel I).

    10. Dezember 2002 -X ZR 68/99 = GRUR 2003, 317 -Kosmetisches Sonenschutzmittel I .

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Der Patentanspruch ist danach nicht wörtlich in philologischer Betrachtung, sondern seinem technischen Sinn nach aufzufassen, das heißt der Erfindungsgedanke muss unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich im Patent ergeben, bestimmt werden (BGH Mitt. 1999, 304, 307 -Spannschraube).

    Begriffe in Patentansprüchen sind danach so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (GRUR 2001, 232, 233 -Brieflocher m. w. H.); sie bilden ihr eigenes Lexikon (vgl. BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; BGH Mitt. 2000, 105, 106 - Extrusionskopf).

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Insofern ist eine hiervon losgelöste, letztlich eher nach Belieben getroffene Auswahl eines engeren Bereichs aus einem größeren für sich grundsätzlich nicht geeignet, eine erfinderische Tätigkeit zu begründen, wobei es auch einen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative naheliegend ist, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, nicht gibt und selbst mehrere für den Fachmann in Betracht kommende Alternativen naheliegend sein können (BGH Urt. v. 22. Mai 2007 -X ZR 56/03 = GRUR 2008, 56 -injizierbarer Mikroschaum; BGH Urtt. v. 24. September 2003 -X ZR 7/00 = GRUR 2004, 47 -blasenfreie Gummibahn).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Insofern ist eine hiervon losgelöste, letztlich eher nach Belieben getroffene Auswahl eines engeren Bereichs aus einem größeren für sich grundsätzlich nicht geeignet, eine erfinderische Tätigkeit zu begründen, wobei es auch einen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative naheliegend ist, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, nicht gibt und selbst mehrere für den Fachmann in Betracht kommende Alternativen naheliegend sein können (BGH Urt. v. 22. Mai 2007 -X ZR 56/03 = GRUR 2008, 56 -injizierbarer Mikroschaum; BGH Urtt. v. 24. September 2003 -X ZR 7/00 = GRUR 2004, 47 -blasenfreie Gummibahn).
  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    BGH Urt. v. 14. Mai 2009 -Xa ZR 148/05, GRUR 2009, 936 -Heizer).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Bei der Beurteilung, ob der beanspruchten Lösung eine erfinderische Bedeutung beizumessen ist, muss von dem ausgegangen werden, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet d. h. das durch die Erfindung für den Fachmann tatsächlich, d. h. objektiv gelöste technische Problem (BGH Urt. v. 12. Februar 2003 -X ZR 200/99 = GRUR 2003, 693 -Hochdruckreineiger), wie es auch die Patentschrift als Aufgabe nennt, wobei ein Vorrang eines sog. "nächstkommenden Stands der Technik" nicht besteht (BGH Urt. v. 16. Dezember 2008 -X ZR 89/07 = GRUR 2009, 382 -Olanzapin).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Maßgebend ist hierfür der unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnung zu ermittelnde Sinngehalt der Bemessungsregel (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Hierbei hatte der Fachmann Veranlassung, in dem Bemühen eine bessere Lösung zu finden, als sie der bekannte Stand der Technik zur Verfügung stellte, auch als Ausgangspunkt die BB 1 in Betracht zu ziehen (vgl. BGH Urt. v. 18. Juni 2009, Xa ZR 138/05 = GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (st Rspr. vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 778 -Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2007, 959 -Pumpeinrichtung unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 1023, 1024 -Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), indem der Wortlaut des Patentanspruchs unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen aus der Sicht des von der Erfindung angesprochenen Fachmanns zu deuten ist.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 23.12.2009 - 3 Ni 56/07
    30. April 2009 -Xa ZR 92705 = GRUR 2009, 746 -Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03

    Baumscheibenabdeckung

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 11/10

    Akteneinsicht durch Dritte in einem Patentnichtigkeitsverfahren

    Der E. OHG, wird Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens BPatG 3 Ni 56/07 (EU) und des vorliegenden Berufungsverfahrens X ZR 11/10 gewährt.
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