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   OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99   

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OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99 (https://dejure.org/1999,9585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.1999 - 3 Ss 109/99 (https://dejure.org/1999,9585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 1999 - 3 Ss 109/99 (https://dejure.org/1999,9585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung: Aussage gegen Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 658
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99
    Der dem Tatrichter nach § 261 StPO eingeräumten Freiheit in der Überzeugungsbildung sind insoweit Grenzen gesetzt, als er die Beweise erschöpfend zu würdigen hat (BGH StV 1988, 138 mit Anm. Schlothauer).

    Die Verfahrensrüge verspricht nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das wirkliche Beweisergebnis mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne weiteres feststellbar ist (BGHR StPO § 261 - Inbegriff der Verhandlung 7, 21; BGH StV 1993, 115 ).

  • BGH, 23.01.1990 - 1 StR 699/89

    Rechtmäßigkeit einer Beweiswürdigung - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99
    Die Verfahrensrüge verspricht nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das wirkliche Beweisergebnis mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne weiteres feststellbar ist (BGHR StPO § 261 - Inbegriff der Verhandlung 7, 21; BGH StV 1993, 115 ).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99
    Bei einer solchen Konstellation, bei der Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, wobei zudem in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten ist (BGH NStZ-RR 1998, 16 ).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99
    Die Verfahrensrüge verspricht nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das wirkliche Beweisergebnis mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne weiteres feststellbar ist (BGHR StPO § 261 - Inbegriff der Verhandlung 7, 21; BGH StV 1993, 115 ).
  • BGH, 08.09.1994 - 1 StR 519/94

    Aussage gegen Aussage - Urteilsbegründung - Abwägung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99
    Insbesondere muß sich der Tatrichter mit der Entstehungsgeschichte der Aussage, der persönlichen Glaubwürdigkeit des Zeugen und den Gründen für eine mögliche Falschbelastung des Angeklagten auseinandersetzen (BGH StV 1995, 62 ).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Strafkammer gegen ihre Pflicht aus § 261 StPO, die Beweise erschöpfend zu würdigen (BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87 -, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88 -, zitiert nach juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 1999 - 3 Ss 109/99 -, zitiert nach juris Rn. 8), verstoßen hat.
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Der dem Tatrichter nach § 261 StPO eingeräumten Freiheit in der Überzeugungsbildung sind insoweit Grenzen gesetzt (vgl. BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer; OLG Karlsruhe StV 2000, 658).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Freilich werden, sollte in der Hauptverhandlung ?Aussage gegen Aussage? stehen, die in diesem Falle an die Beweiswürdigung und die Überzeugungsbildung zu stellenden besonders kritischen Anforderungen zu beachten sein, wobei die Aussage des Manfred Sch. im Zusammenhang mit den übrigen Beweismitteln einer Würdigung und Gesamtabwägung zu unterziehen sowie ein nach den Umständen denkbares Motiv für eine Falschbezichtigung zu prüfen sein wird, insbesondere, ob er sich damals durch die den Angeklagten belastende Aussage selbst entlasten wollte (BGH StV 1994, 6; StV 1994, 526; StV 2002, 467; NStZ-RR 2004, 87; Senat StV 2000, 658).
  • OLG Rostock, 17.03.2003 - I Ws 64/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger - Interessenkonflikt bei

    Voraussetzung ist vielmehr das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass sich ein möglicher Interessenkonflikt real manifestiert hat (ebenso OLG Frankfurt NJW 1999, 1414 ff. und NStZ-RR 1999, 333f.; OLG Stuttgart 5. Strafsenat StV 2000, 656ff. - entgegen OLG Stuttgart 1. Strafsenat OLGSt StPO § 142 Nr. 5, der jedoch an dieser Auffassung nicht mehr festhält, vgl. StV 2000, 658 - a.A. LG Frankfurt StV 1998, 358).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).
  • OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 32/14

    Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit der zu

    Die Verfahrensrüge hat nur dann Erfolg, wenn das wirkliche Beweisergebnis mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Weiteres feststellbar ist (OLG Karlsruhe StV 2000, 658).
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Das wurde etwa angenommen, wenn eine Überzeugung auf die "konstanten" Angaben eines Zeugen gestützt wurde, obwohl eine der betroffenen Aussagen laut polizeilichem Vernehmungsprotokoll inhaltlich von den anderen abwich (BGH, Beschluss vom 06.09.1991, Az. 2 StR 248/91; StV 1992, 2, Rn. 5 bei juris; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, Az. 3 Ss 109/99, StV 2000, 658, Rn. 9, 13 bei juris), oder wenn ein solches Protokoll gerade nicht den Inhalt aufwies, den es laut den Urteilsfeststellungen haben sollte (BGH, Beschluss vom 19.01.2000, Az. 3 StR 531/99, BGHSt 45, 367, Rn. 5 bei juris).
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