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   BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77   

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https://dejure.org/1977,4504
BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77 (https://dejure.org/1977,4504)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1977 - 3 StR 15/77 (https://dejure.org/1977,4504)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - 3 StR 15/77 (https://dejure.org/1977,4504)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Verurteilung wegen versuchten Mordes - Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77
    Dabei kann dahinstehen, ob der von ihm unternommene Tötungsversuch bereits beendet war, als er schließlich auf Bitten seiner Frau von dieser abließ, oder ob er damit die weitere Ausführung der noch nicht beendeten Tat aufgab; maßgebend dafür sind die vom Schwurgericht nicht aufgeklärten Vorstellungen des Täters zu Beginn der Tatausführung über die zur Verwirklichung des Erfolgs erforderlichen und beabsichtigten Handlungen (vgl. BGHSt 10, 129; 14, 75; 22, 330).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77
    Die Feststellungen tragen jedoch die Verurteilung des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 223 Abs. 1, § 223 a Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 16, 122, 123/124; 21, 265).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77
    Dabei kann dahinstehen, ob der von ihm unternommene Tötungsversuch bereits beendet war, als er schließlich auf Bitten seiner Frau von dieser abließ, oder ob er damit die weitere Ausführung der noch nicht beendeten Tat aufgab; maßgebend dafür sind die vom Schwurgericht nicht aufgeklärten Vorstellungen des Täters zu Beginn der Tatausführung über die zur Verwirklichung des Erfolgs erforderlichen und beabsichtigten Handlungen (vgl. BGHSt 10, 129; 14, 75; 22, 330).
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77
    Die Feststellungen tragen jedoch die Verurteilung des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 223 Abs. 1, § 223 a Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 16, 122, 123/124; 21, 265).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77
    Dabei kann dahinstehen, ob der von ihm unternommene Tötungsversuch bereits beendet war, als er schließlich auf Bitten seiner Frau von dieser abließ, oder ob er damit die weitere Ausführung der noch nicht beendeten Tat aufgab; maßgebend dafür sind die vom Schwurgericht nicht aufgeklärten Vorstellungen des Täters zu Beginn der Tatausführung über die zur Verwirklichung des Erfolgs erforderlichen und beabsichtigten Handlungen (vgl. BGHSt 10, 129; 14, 75; 22, 330).
  • BGH, 29.01.1982 - 3 StR 496/81

    Rocker mit Dachpfannen - § 32 StGB, scharfes Notwehrrecht, Schutz von Eigentum

    Aber selbst wenn die Entdeckung feststünde, würde sie die Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht notwendig ausschließen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, BGH, Beschl. v. 16.02.1977 - 3 StR 15/77; v. 24.05.1977- 5 StR 274/77; v. 02.06.1977 - 4 StR 241/77).
  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 198/79

    Anforderungen an die Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der

    Auf die Frage, ob die Tat im Zeitpunkt des Bemühens durch die Aussage des Kocuvan bereits entdeckt war, kommt es bei solcher Sachlage nicht an (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - 3 StR 15/77 - und vom 13. Juli 1977 - 3 StR 237/77).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 813/81

    Rücktritt vom Tötungsversuch durch Rettungsmaßnahmen - Versuch - Rücktritt -

    Daß die Tat durch das Opfer entdeckt war, als der Angeklagte sich um die Abwendung des Erfolgs bemühte, ist unschädlich (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - 3 StR 15/77 -).
  • BGH, 21.04.1977 - 2 StR 101/77

    Strafausschluss bei freiwilliger und ernsthafter Vollendungsverhinderung eines

    Insoweit ist die Vorschrift des § 24 Abs. 1 StGB n.F. gegenüber dem noch zur Tatzeit maßgeblichen alten Rechtszustand milder (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH, Beschluß vom 21. November 1975 - 2 StR 649/75 - BGH, Beschluß vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76 - BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - 3 StR 15/77 -).
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