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   BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81   

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https://dejure.org/1981,1327
BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81 (https://dejure.org/1981,1327)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1981 - 3 StR 163/81 (https://dejure.org/1981,1327)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1981 - 3 StR 163/81 (https://dejure.org/1981,1327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der Begünstigung und Strafvereitelung durch Falschaussagen in der Hauptverhandlung - Eingriff des Vereidigungsverbot - Geltungsbereich des Vereidigungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 309
  • StV 1981, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1975 - 3 StR 396/74

    Versehentliche Vereidigung eines Zeugen - Würdigung der Zeugenaussage als

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Das Vereidigungsverbot greift jedoch dann ein, wenn die begünstigende Aussage dem Angeklagten schon vor der Hauptverhandlung versprochen worden war (BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - und vom 10. März 1976 - 3 StR 499/75 - Seibert NJW 63, 142, 143 linke Spalte).

    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wollte, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO aF; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 -).

  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes sind Begünstigung und Strafvereitelung i.S.d. § 60 Nr. 2 StPO allerdings durch Falschaussagen in der Hauptverhandlung nicht möglich (BGHSt 1, 360).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 242/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wollte, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO aF; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 -).
  • BGH, 10.03.1976 - 3 StR 499/75

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung und zum Versicherungsbetrug - Unterlassen

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Das Vereidigungsverbot greift jedoch dann ein, wenn die begünstigende Aussage dem Angeklagten schon vor der Hauptverhandlung versprochen worden war (BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - und vom 10. März 1976 - 3 StR 499/75 - Seibert NJW 63, 142, 143 linke Spalte).
  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 687/79

    Bestehen eines Vereidigungsverbots - Absprache und Vorbereitung von Aussagen -

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Eine solche Mitteilung kann aber in der Regel auch nicht verlangt werden, weil eine Rekonstruktion der damaligen Prozeßlage nur in seltenen Fällen möglich sein wird (BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80

    Zulässigkeit der Vereidigung eines Zeugen bei Verdacht der Beteiligung des Zeugen

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Es kann sonach nicht ausgeschlossen werden, daß der Verfahrensverstoß die Verteidigung von solchen Anträgen abgehalten hat (BGH, Urteil vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 -).".
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wollte, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO aF; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 -).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Damit weicht der Senat von der entsprechenden Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs ab (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - (bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] ), 17. Oktober 1979 - 3 StR 301/79 -, 8. Mai 1981 - 3 StR 183/81 - (Strafverteidiger 1981, 329), 9. September 1981 - 3 StR 291/81 -, 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - (NStZ 1981, 268), 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Der Bundesgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung - weitgehend im Anschluß an Entscheidungen zu § 257 StGB a.F. - allgemein die Auffassung, daß § 60 Nr. 2 StPO eingreife, wenn die der Strafvereitelung dienende Falschaussage schon vor der Hauptverhandlung zwischen Angeklagtem und Zeugen abgesprochen worden sei (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] , vom 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80 -, vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 -, vom 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - NStZ 1981, 268, vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81 - Strafverteidiger 1981, 329, vom 9. September 1981 - 3 StR 291/81 - und Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79).

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß der Revisionsrichter in der Regel davon ausgehen, daß der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 4, 130 ff; BGH, Urteile vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 und vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 - und vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81).

  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Die Strafkammer war in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGH StV 1981, 329 m.w.N.; BGH NStZ 1986, 230, 231).
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.; Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243).
  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85

    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

    Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Ansicht - die sich allerdings auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen könnte (vgl. Urt. vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 -, wohl auch Beschl. vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) - zu folgen ist.
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 291/81

    Wirkungen einer gerichtlichen Verpflichtung zum Absehen von einer Vereidigung auf

    Wegen dieses Verfahrensverstoßes hat der erkennende Strafsenat das gegen den Zeugen Vl. ergangene Urteil meinem Antrag entsprechend durch Beschluß vom 8. Mai 1981 (3 StR 163/81) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
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