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   BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79 (S)   

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BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79 (S) (https://dejure.org/1979,10935)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - 3 StR 327/79 (S) (https://dejure.org/1979,10935)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) (https://dejure.org/1979,10935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane - Anklage und Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzungen und Fehlen dieser als Verfahrenhindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 49/72

    Mängel des Anklagesatzes als Mängel des Eröffnungsbeschlusses - Ungenauigkeit und

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17

    Urteilsgründe (Begriff der offensichtlichen Fehler bei Unklarheiten zur Zahl der

    Dies führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 und vom 15. November 1983 - 5 StR 657/83, NStZ 1984, 133).
  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Die Mängel sind jedenfalls dadurch geheilt worden [vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) m.w.Nachw.], daß der Vorsitzende der Strafkammer den Verfahrensgegenstand in einem eingehenden rechtlichen Hinweis für alle Verfahrensbeteiligten eindeutig präzisiert hat.
  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79

    Anklage und Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzungen - Zulassung einer

    Da das Gericht die Anklage im Eröffnungsbeschluß nach der Neufassung des § 207 StPO in der Regel nur zuläßt, ohne den Verfahrensgegenstand selbst zu umschreiben, der in der Anklageschrift enthaltene Anklagesatz mithin integrierender Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses wird, haften Mängel der genannten Art auch dem Eröffnungsbeschluß selbst an, wenn sie nicht behoben werden (BGH GA 1973, 111; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) -).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 137, 139; 16, 73, 75; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S), abgedruckt bei Holtz NDR 1980, 104, 107), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81, 85).
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