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   BGH, 21.12.2010 - 3 StR 462/10   

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https://dejure.org/2010,21663
BGH, 21.12.2010 - 3 StR 462/10 (https://dejure.org/2010,21663)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - 3 StR 462/10 (https://dejure.org/2010,21663)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10 (https://dejure.org/2010,21663)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Unzulässige Revisionsrüge (Aufklärungsrüge; fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Darlegungsanforderungen; Unerreichbarkeit eines Zeugen); Mitteilung der den Fehler enthaltenden Tatsachen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision aufgrund der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • rewis.io

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Zulässigkeit der Revision aufgrund der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 462/10
    Soweit der Generalbundesanwalt die Rüge auch deshalb für unzulässig hält, weil der Beschwerdeführer die Bemühungen der Polizei, den Zeugen zu erreichen, nicht mitgeteilt hat, gilt Folgendes: Diese Umstände, die gegebenenfalls den von der Revision behaupteten Rechtsfehler widerlegen könnten, muss der Beschwerdeführer im Rahmen der Rüge einer Verletzung des Beweisantragsrechts nicht vortragen (noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92, NStZ 1993, 50).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    Die hierfür maßgebenden Erwägungen hat die Strafkammer noch zureichend in ihrem Ablehnungsbeschluss niedergelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1; vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 22).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 84/15

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Bescheidung; Hauptverhandlung; Aussetzung

    Jedoch gilt dies nur für die in der Hauptverhandlung durch mündlichen Vortrag gestellten Beweisanträge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95 -, juris Rn. 4, und vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Februar 1998 - 2 Ws (B) 53/98 -, NStZ-RR 1998, 210; Becker, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 244 Rn. 122; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 244 Rn. 18; Sättele, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2014, § 244 Rn. 103; Trüg/Habetha, in: Münchener Kommentar StPO, 2016, § 244 Rn. 146; Frister, in: SK-StPO, 4. Aufl. 2011, § 244 Rn. 62; Krehl, in: Karlsruher Kommentar StPO, § 244 Rn. 85; Güntge, in: Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl 2013, Rn. 717; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl. 2015, Rn. 176).
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 7/17

    Revision; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Beweisantrag; Ablehnung; Vortrag;

    Nur für in der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge gilt das Regelwerk des § 244 Abs. 3 bis Abs. 6 StPO (BGH, Beschl. v. 21.12.2010 - 3 StR 462/10 - juris; BGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 1 StR 247/95 - juris; VerfGH Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2016 - 84/15 - juris m.w.N.).
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