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   LG Arnsberg, 18.12.2013 - 3 T 35/13   

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https://dejure.org/2013,41886
LG Arnsberg, 18.12.2013 - 3 T 35/13 (https://dejure.org/2013,41886)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18.12.2013 - 3 T 35/13 (https://dejure.org/2013,41886)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 3 T 35/13 (https://dejure.org/2013,41886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.01.2014 - III ZB 1/14

    Prozesskostenhilfe für nicht statthafte Rechtsbeschwerden

    - I-3 T 35/13 - werden abgelehnt.
  • BGH, 23.01.2014 - III ZB 2/14
    Die Anträge des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse der 6. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 13. Dezember 2013 - I-6 T 314/13- und der 3. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 18. Dezember 2013 - I-3 T 35/13 - werden abgelehnt.
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   LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,746
LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13 (https://dejure.org/2013,746)
LG Kassel, Entscheidung vom 28.01.2013 - 3 T 35/13 (https://dejure.org/2013,746)
LG Kassel, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 3 T 35/13 (https://dejure.org/2013,746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1906 BGB, § 1 HFEG
    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach dem HFEG

  • Wolters Kluwer

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach dem HFEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach dem HFEG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).

    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03

    Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren wegen vorläufiger Unterbringung

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06

    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04

    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Dabei mag im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art genügen, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung und eine damit einhergehende Verwahrlosung des Betroffenen durch die regelmäßige medikamentöse Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert wird (vgl. SchlHOLG FGPrax 2005, 136 (137); SchlHOLG OLGR 2003, 391 (392)).
  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).
  • OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03

    Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Dabei mag im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art genügen, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung und eine damit einhergehende Verwahrlosung des Betroffenen durch die regelmäßige medikamentöse Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert wird (vgl. SchlHOLG FGPrax 2005, 136 (137); SchlHOLG OLGR 2003, 391 (392)).
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99

    Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung

    Auszug aus LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin , KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG , BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).

    Jedoch genügt im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung durch die medizinische Behandlung und Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert werden kann ( OLG Schleswig , FGPrax 2005, Seiten 136 f.; OLG Schleswig , OLG-Report 2003, Seiten 391 f.; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).

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