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   LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12   

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https://dejure.org/2012,30046
LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12 (https://dejure.org/2012,30046)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12 (https://dejure.org/2012,30046)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2012 - 3 TaBV 1/12 (https://dejure.org/2012,30046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzbarer Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • hensche.de

    Betriebsrat, Arbeitsschutzausschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzbarer Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kein durchsetzbarer Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamburg, 27.09.1995 - 4 TaBV 2/95
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Weder das Arbeitssicherheitsgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz räumen dem Betriebsrat das Recht ein, eine entsprechende arbeitgeberseitige Verpflichtung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durchzusetzen (im Anschluss an LAG Hamburg 27. September 1995 - 4 TaBV 2/95 - NZA-RR 1996, 213; a. A. LAG Hessen 1. Februar 1996 - 12 TaBV 32/95 - NZA 1997, 114).

    Es hat sich zur Begründung der im Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. September 1995 (4 TaBV 2/95 - NZA-RR 1996, 213) vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach es an einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit einer Anspruchsgrundlage fehle.

    Trotz Mitwirkung des Betriebsrats liegt die alleinige Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes beim Arbeitgeber (LAG Hamburg 27. September 1995 - 4 TaBV 2/95 - NZA-RR 1996, 213).

    Ein ausfüllungsbedürftiger Handlungsspielraum besteht nicht, weshalb ein Mitbestimmungs- und damit auch ein entsprechendes Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausscheidet (LAG Hamburg 27. September 1995 - 4 TaBV 2/95 - NZA-RR 1996, 213; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 87 Rn. 327; GK-Wiese BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 668; Löwisch/Kaiser BetrVG 6. Aufl. § 87 Rn. 151; Staudinger-Oetker BGB Neubearbeitung 2011 § 618 Rn. 226).

    Aus § 89 Abs. 1 BetrVG iVm. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG folgt ein grundlegendes Überwachungsrecht, § 89 Abs. 2 bis 5 BetrVG räumen dem Betriebsrat ein breites Informationsrecht ein (LAG Hamburg 27. September 1995 - 4 TaBV 2/95 - NZA-RR 1996, 213).

  • LAG Hessen, 01.02.1996 - 12 TaBV 32/95

    Arbeitsschutzausschuss: Besetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Weder das Arbeitssicherheitsgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz räumen dem Betriebsrat das Recht ein, eine entsprechende arbeitgeberseitige Verpflichtung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durchzusetzen (im Anschluss an LAG Hamburg 27. September 1995 - 4 TaBV 2/95 - NZA-RR 1996, 213; a. A. LAG Hessen 1. Februar 1996 - 12 TaBV 32/95 - NZA 1997, 114).

    Die gegenteilige Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hessen (Beschluss vom 1. Februar 1996 - 12 TaBV 32/95 - NZA 1997, 114) überzeuge nicht, weil dort ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zwar postuliert, aber nicht begründet worden sei.

    Wenn dieser unter Berufung auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 1. Februar 1996 (12 TaBV 32/95, - NZA 1997, 114) meint, dass sich aus der vom Wortlaut her eindeutigen Regelung in § 11 Satz 1 ASiG ein Anspruch des Betriebsrats auf Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses ergebe, so folgt dem die Kammer nicht.

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Dies beruht auf der Erwägung, dass für eine betriebliche Mitbestimmung kein Bedürfnis mehr besteht, wenn eine den Arbeitgeber bindende Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag vorliegt (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Das Mitbestimmungsrecht setzt danach ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - BAGE 100, 173).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Die Wahl der geeigneten Maßnahmen ist grundsätzlich ihre Sache (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110, 252).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Zu dieser Bestimmung wird allgemein die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Beschwerdestelle eingerichtet werden soll, kein Mitbestimmungsrecht besteht (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - BAGE 131, 225; LAG Nürnberg 19. Februar 2008 - 6 TaBV 80/07 - DB 2009, 71; LAG Hamburg 17. April 2007 - 3 TaBV 6/07 - LAGE § 13 AGG Nr. 1).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    bb) Bei der einfach-gesetzlichen Auslegung ist vom Wortlaut, dem systematischen Gesamtzusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, auszugehen (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 - NZA 2008, 1237).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Hierfür besteht auch keine Notwendigkeit, da der Betriebsrat jederzeit gem. § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Möglichkeit hat, bei der nach § 12 Abs. 1 ASiG zuständigen Behörde auf die vermeintliche Nichterfüllung der sich aus § 11 ASiG ergebenden arbeitgeberseitigen Verpflichtung hinzuweisen (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188) und ein entsprechendes behördliches Tätigwerden anzuregen (vgl. Fitting BetrVG 26. Aufl. § 87 Rn. 327).
  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Zu dieser Bestimmung wird allgemein die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Beschwerdestelle eingerichtet werden soll, kein Mitbestimmungsrecht besteht (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - BAGE 131, 225; LAG Nürnberg 19. Februar 2008 - 6 TaBV 80/07 - DB 2009, 71; LAG Hamburg 17. April 2007 - 3 TaBV 6/07 - LAGE § 13 AGG Nr. 1).
  • LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 TaBV 80/07

    Beschwerdestelle - AGG - Betriebsrat - Mitbestimmung - Verfahrensregeln -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12
    Zu dieser Bestimmung wird allgemein die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Beschwerdestelle eingerichtet werden soll, kein Mitbestimmungsrecht besteht (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - BAGE 131, 225; LAG Nürnberg 19. Februar 2008 - 6 TaBV 80/07 - DB 2009, 71; LAG Hamburg 17. April 2007 - 3 TaBV 6/07 - LAGE § 13 AGG Nr. 1).
  • VG Hannover, 06.10.1995 - 7 A 4246/95
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