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   OLG Hamm, 16.04.1997 - 3 U 194/96   

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OLG Hamm, 16.04.1997 - 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,44654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.1997 - 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,44654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 1997 - 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,44654)
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   OLG Hamburg, 17.04.1997 - 3 U 194/96   

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https://dejure.org/1997,37566
OLG Hamburg, 17.04.1997 - 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,37566)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.04.1997 - 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,37566)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. April 1997 - 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,37566)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Sie wird nicht durch § 937 Abs. 1 ZPO verdrängt (in diesem Sinne: OLG Hamm, Urt. v. 27.02.2012, 8 U 261/11, BeckRS 2012, 9702; OLG Hamburg, Urt. v. 17.04.1997, 3 U 194/96, BeckRS 1997, 15846; MüKoZPO/Rimmelspacher, a.a.O. Rn. 23; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 513 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 27.02.2012 - 8 U 261/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung einer

    Dementsprechend wird zu § 937 Abs. 1 ZPO ausgeführt, dass diese Vorschrift mehr als eine Regelung der örtlichen - und sachlichen - Zuständigkeit enthalte und sie nicht lediglich der Regelung eines Gerichtsstandes, sondern darüber hinaus der Wahrung des funktionalen Zusammenhangs zwischen Verfügungs- und Hauptsacheverfahrens diene (Hanseatisches OLG, Urteil vom 17.04.1997 - 3 U 194/96 - zitiert nach juris Rdn. 20; Urteil vom 06.11.1980 - 3 U 151/79, MDR 1981, 1027).
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   LSG Rheinland-Pfalz, 14.04.1997 - L 3 U 194/96   

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LSG Rheinland-Pfalz, 14.04.1997 - L 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,35874)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.1997 - L 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,35874)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 1997 - L 3 U 194/96 (https://dejure.org/1997,35874)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2005 - L 1 U 1619/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem Tätigwerden wie

    Die vom Sozialgericht zitierten Urteile des LSG Rheinland-Pfalz vom 14. April 1997 - L 3 U 194/96 - und 23. Mai 2003 - L 2 U 370/02 - beträfen Fälle spontaner Hilfeleistungen, die mit einem lange vorher geplanten Umzug, wie er hier stattgefunden habe, nicht vergleichbar seien.

    Aus diesem Grunde gehen auch die Einwände der Klägerin Nr. 2, die vom Sozialgericht zitierten Urteile des LSG Rheinland-Pfalz vom 14. April 1997 - L 3 U 194/96 - und 23. Mai 2003 - L 2 U 370/02 - seien nicht vergleichbar, fehl.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.1998 - L 3 U 117/96

    Kein UV-Schutz eines gerichtlich bestellten Betreuers auf einem Spaziergang mit

    In der Rechtsprechung anerkannt ist, daß auch außerhalb eines Verwandtschaftsverhältnisses besonders enge Beziehungen, wie beispielsweise zwischen Lebenspartnern oder guten Freunden, Versicherungsschutz entfallen kann, wenn die zum Unfall führende Tätigkeit ihr Gepräge aus dieser engen Beziehung erhalten hat bzw. es sich um einen unter Freunden typischen und damit üblicherweise zu erwartenden Hilfsdienst handelt, da die Tätigkeit dann nicht mehr der eines Arbeitnehmers ähnelt, der sich in einen fremden Betrieb einordnet (Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens. a.a.O., Anm. 34.19, 34.22; BSG SozR 3 - 2200 § 539 RVO Nr. 15; LSG Rheinland-Pfalz vom 14.4.1997, Az. L 3 U 194/96).
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