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FG Brandenburg, 19.05.1998 - 3 V 1850/97 GE |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfall von Grunderwerbssteuer beim Kauf eines Grundstücks für ein selbstgenutztes Eigenheim; Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbssteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Einfamilienhäusern für verfassungsgemäß
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 28.05.1997 - III 90/91
Kumulation von Verkehrssteuern verfassungswidrig?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 18.07.1997 - III 188/97
Anfall von Grunderwerbssteuer für die Übertragung eines Grundstücks; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.07.1990 - III B 144/89
- Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.11.1987 - III B 101/86
Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - …
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- FG Düsseldorf, 06.05.2002 - 7 K 1151/00
Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage; Minderung; Wohnungswechsel; …
Aus diesem Grunde kollidieren die aus dem Vermögen zu zahlenden Steuern erst dann mit dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG, wenn sie den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie erdrosselnde Wirkung haben (…Bundesfinanzhof [BFH] Beschluss vom 17. Juni 1998 II B 33/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1999, 76;… BVerfG a.a.O. BVerfGE 95, 267 [300]; Finanzgericht Brandenburg Beschluss vom 19. Mai 1998 3 V 1850/97 GE, Entscheidungen des Finanzgerichte 1998, 1088 [1089]).