Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.06.1983 - 3 Ws 53/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme im Klageerzwingungsverfahren
Auch die - allerdings ältere - Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist uneinheitlich; der 2. Strafsenat hat von einer Kostenentscheidung jedenfalls dann abgesehen, wenn keine Auslagen entstanden sind (Beschluss vom 16. September 1971, Az.: 2 Ws 545/70), während der 3. Strafsenat eine Kostenentscheidung für erforderlich erachtet hat, wenn der Klagerzwingungsantrag zulässig ist und sich das Verfahren folglich in einem fortgeschrittenem Stadium befindet (Beschluss vom 15. Juni 1983, Az.: 3 Ws 53/81).