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   VGH Bayern, 27.01.2012 - 3 ZB 09.75   

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https://dejure.org/2012,24259
VGH Bayern, 27.01.2012 - 3 ZB 09.75 (https://dejure.org/2012,24259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2012 - 3 ZB 09.75 (https://dejure.org/2012,24259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 3 ZB 09.75 (https://dejure.org/2012,24259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag; berechtigtes Interesse; Schadensersatzklage; Amtshaftungsprozess; Kollegialgerichtsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 3 ZB 09.75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 25.8.1988, 2 C 62/85 = BVerwG 80, 127), der sich der erkennende Senat anschließt, erledigt sich der um die Beförderungsauswahl eines Beamten geführte Rechtsstreit mit der anderweitigen Besetzung der angestrebten Stelle, weil Beförderung und Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (vgl auch Schmidt in Eyermann VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 80 zu § 113 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.03.1993 - 2 B 28.93
    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 3 ZB 09.75
    (vgl. BVerwG vom 23.3.1993 2 B 28/93; BayVGH vom 4.5.2010, 3 ZB 09.88).
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 3 ZB 09.88

    Stellenbesetzung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ausforschungsbeweis;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 3 ZB 09.75
    (vgl. BVerwG vom 23.3.1993 2 B 28/93; BayVGH vom 4.5.2010, 3 ZB 09.88).
  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 11 ZB 14.856

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; beabsichtigter

    Aber auch Kollegialentscheidungen, die im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind, brauchen jedenfalls dann, wenn sie inhaltlich eine Würdigung der Rechtslage enthalten, welche den Schluss auf die Vertretbarkeit des Verwaltungshandelns rechtfertigt (vgl. BVerwG, B.v. 23.3.1993 - 2 B 28.93 - juris; BayVGH, B.v. 27.1.2012 - 3 ZB 09.75 - juris Rn. 5, B.v. 4.5.2010 - 3 ZB 09.88 - juris Rn. 6), nicht außer Betracht zu bleiben.
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