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   BSG, 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93   

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https://dejure.org/1994,90
BSG, 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 (https://dejure.org/1994,90)
BSG, Entscheidung vom 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 (https://dejure.org/1994,90)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 3/1 RK 13/93 (https://dejure.org/1994,90)
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Wird zitiert von ... (152)

  • BSG, 18.04.2024 - B 3 KR 13/22 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - motorunterstützte Mobilitätshilfe - …

    Ob der Nahbereich der Wohnung nur mit einer motorunterstützten Mobilitätshilfe zumutbar mit eigener Körperkraft erschlossen werden kann, bestimmt sich regelhaft nach den örtlichen Gegebenheiten der wesentlichen Versorgungs- und Gesunderhaltungswege auch dann, wenn diese über die von nicht mobilitätsbeeinträchtigten Menschen üblicherweise zu Fuß zurückgelegte Entfernung hinausreichen (…Aufgabe von BSG vom 16.9.1999 - B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; Weiterentwicklung von BSG vom 8.6.1994 - 3/1 RK 13/93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 sowie von BSG vom 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R = SozR 4-2500 § 139 Nr. 9 und von BSG vom 7.5.2020 - B 3 KR 7/19 R = SozR 4-2500 § 33 Nr. 54).

    Rn. 25 6. Ob der Nahbereich der Wohnung nur mit einer motorunterstützten Mobilitätshilfe zumutbar mit eigener Körperkraft erschlossen werden kann, bestimmt sich regelhaft nach den örtlichen Gegebenheiten der wesentlichen Versorgungs- und Gesunderhaltungswege auch dann, wenn diese über die von nicht mobilitätsbeeinträchtigten Menschen üblicherweise zu Fuß zurückgelegte Entfernung hinausreichen (…Aufgabe von BSG vom 16.9.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31, juris RdNr 20; Weiterentwicklung von BSG vom 8.6.1994 - 3/1 RK 13/93 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 7, juris RdNr 17 sowie BSG vom 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R - SozR 4-2500 § 139 Nr. 9 RdNr 19 f und BSG vom 7.5.2020 - B 3 KR 7/19 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 54 RdNr 28).

    Rn. 27 b) Soweit der Senat gleichwohl entschieden hat, dass dieser Radius stets beschränkt ist auf die Wege, die üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden - wenn auch nicht nach Maßgabe der für die rentenversicherungsrechtliche Wegefähigkeit geltenden Maßstäbe (…vgl nur BSG vom 18.5.2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 39 mwN) -, hält er daran jedenfalls für die Erschließung des Nahbereichs der Wohnung unter Einsatz auch der Körperkraft nicht mehr fest (so aber anders als noch erwogen von BSG vom 8.6.1994 - 3/1 RK 13/93 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 7, juris RdNr 17 mehrfach entschieden seit BSG vom 16.9.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31, juris RdNr 16 ff).

    Rn. 30 Unter Berücksichtigung dessen erscheint es dem Senat deshalb als geboten, dem in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Risiko des Verlusts der Gehfähigkeit jedenfalls beim Wunsch (vgl nur § 8 Abs. 1 SGB IX) zur Fortbewegung auch unter Einsatz der eigenen Körperkraft weiter als bisher den Ausfall der für die Erledigung der üblichen Versorgungs- und Gesunderhaltungswege erforderlichen Bewegungsmöglichkeiten auch über übliche fußläufige Entfernungen hinaus zuzuordnen (so im Ergebnis erwogen bereits von BSG vom 8.6.1994 - 3/1 RK 13/93 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 7, juris RdNr 17) und damit betroffenen Versicherten jedenfalls in diesem Umfang eine Teilhabe an den Bewegungsmöglichkeiten zu eröffnen, die nicht in ihrer Gehfähigkeit beeinträchtigten Versicherten offenstehen und - wenn auch wenn nicht notwendig bei Erledigung der maßgeblichen Alltagsgeschäfte iS der Rechtsprechung zum mittelbaren Behinderungsausgleich nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Var 3 SGB V - weithin auch im Interesse ihrer physischen und psychischen Gesundheit genutzt werden (…insoweit noch anders die Bewertung etwa von BSG vom 16.9.1999 - B 3 KR 9/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 32, juris RdNr 20).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …

    Der Senat sieht auch die elementare "Bewegungsfreiheit" als Grundbedürfnis an (SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines …

    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe der von der KK gelieferten Hilfsmittel wieder aufschließen soll (…vgl BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7, 13 und 16 sowie die Rechtsprechung zur RVO: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 29, 34 und 37).
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