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Rechtsprechung
   BSG, 09.02.1989 - 3/8 RK 33/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3975
BSG, 09.02.1989 - 3/8 RK 33/87 (https://dejure.org/1989,3975)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 3/8 RK 33/87 (https://dejure.org/1989,3975)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 3/8 RK 33/87 (https://dejure.org/1989,3975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Familienkrankenhilfe - Ansprüche einer verbeamteten Frau während ihres Erziehungsurlaubes - Anforderungen an den Anspruch auf Fürsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Familienhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 205 Abs. 1 S. 1; ErzUrIV § 5
    Kein ergänzender Familienhilfeanspruch für im Beamtenverhältnis stehende Ehefrau während deren Erziehungsurlaubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1759 (Ls.)
  • BB 1989, 1204
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.11.1959 - 3 RK 41/55
    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 8 RK 33/87
    Indem der Gesetzeswortlaut bei der Ausschließung des Familienanspruchs auf einen (anderweitigen gesetzlichen) "Anspruch auf Krankenpflege" abstellt, beschränkt er den die Familienhilfe ausschließenden Anspruch weder auf Ansprüche der gesetzlichen Krankenversicherung noch auf sonstige Krankenpflegeansprüche der RVO; er kann seine Grundlage auch außerhalb der Sozialversicherung haben (vgl BSGE 11, 30, 33 und die dort angeführten Zitate; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Bd 2 Stand 31. Januar 1988, Anm 14 zu § 205 RVO).

    Dem obengenannten Urteil des Senats vom 5. November 1959 - 3 RK 41/55 - kann (entgegen Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Stand 15. Mai 1988, Anm 4.4.1 zu § 205 RVO) nichts Gegenteiliges entnommen werden; dort ist lediglich davon die Rede, daß Unterhaltsansprüche, Gehaltsansprüche und sonstige Geldleistungsansprüche für den Ausschluß nicht ausreichen (BSGE 11, 33); die (als Zitat gemeinte) Formulierung "weil der Anspruch auf die umfassende Barleistung mit dem in § 205 RVO allein gemeinten Anspruch auf die Sachleistung der Krankenpflege nicht wesensgleich sei", will, wie sich insbesondere aus dem Kontext ergibt, nicht zum Ausdruck bringen, daß Ansprüche auf Kostenerstattungen von dem Ausschluß des § 205 RVO ausgenommen seien, dem Ausschluß also nur Ansprüche auf direkte Sachleistungen unterfallen würden.

  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 8 RK 33/87
    Da das SG die genannte landesrechtliche Norm offenbar übersehen hat, steht seiner Anwendung jedenfalls auch nicht die Vorschrift des § 202 SGG i.V.m. § 562 Zivilprozeßordnung (ZPO) entgegen, wonach die tatrichterliche Entscheidung über das Bestehen und den Inhalt irrevisiblen Rechts für die Revisionsentscheidung maßgebend ist (vgl BGHZ 40, 197, 201).
  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 38/79

    Familienkrankenpflege - Selbständige Tätigkeit - Familienangehörige

    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 8 RK 33/87
    Die Vorschrift des § 205 RVO enthält über die ausdrücklich genannten Leistungsbegrenzungen hinaus auch ungeschriebene Schranken, etwa insoweit, als einem Versicherten für seine als Selbständige tätigen Familienangehörigen keine Familienkrankenhilfe zusteht (BSG, Urteil vom 29. Januar 1980, 3 RK 38/79, BSGE 49, 247 = …">205%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 33).
  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 8/79

    Krankenpflege - Einkommensgrenze - Krankenkasse - Zweibettzimmer

    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 8 RK 33/87
    Der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat demnach sowohl in seinem Urteil vom 30. März 1977 - 5 RKn 10/76 - (……">205%20RVO%20Nr.%2012#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 12) als auch in seinem Urteil vom 1. April 1981 - 5a/5 RKn 8/79 - (BSGE 51, 265 = …">205%20RVO%20Nr.%2039#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 39) eine Entscheidung mit solchen Ergänzungsregelungen getroffen.
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 10/76

    Knappschaftsrentner - Anspruch auf Familienbeihilfe - Zweifache …

    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 8 RK 33/87
    Der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat demnach sowohl in seinem Urteil vom 30. März 1977 - 5 RKn 10/76 - (……">205%20RVO%20Nr.%2012#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 12) als auch in seinem Urteil vom 1. April 1981 - 5a/5 RKn 8/79 - (…BSGE 51, 265 = …">205%20RVO%20Nr.%2039#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 39) eine Entscheidung mit solchen Ergänzungsregelungen getroffen.
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