Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07 |
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gewichtige Änderung in Sachen BGH und Störerhaftung (Update)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.02.2007 - 308 O 791/06
- LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07
- OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
- OLG Hamburg, 25.07.2008 - 5 U 52/07
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
- OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07
Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen [BGH NJW 2005, 1420 (1421) m.w.N.]. - BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07
Sie verfolgte nicht nur eigene Interessen, sondern handelte auch mit dem Willen, für den abgemahnten Beklagten tätig zu sein, und zwar im Einklang mit dessen mutmaßlichen Willen [vgl. BGHZ 52, 393 (399ff)]. - BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist [BGH GRUR 2004, 860 (864) - Störerhaftung des Internetauktionshauses bei Fremdversteigerung m.w.N.], wobei sich Art und Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen [Wandtke/Bullinger, § 97 Rn. 15] So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzung soweit wie möglich verhindert werden kann, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten [BGH GRUR 1984, 54/55 - Kopierläden]. - BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist [BGH GRUR 2004, 860 (864) - Störerhaftung des Internetauktionshauses bei Fremdversteigerung m.w.N.], wobei sich Art und Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen [Wandtke/Bullinger, § 97 Rn. 15] So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzung soweit wie möglich verhindert werden kann, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten [BGH GRUR 1984, 54/55 - Kopierläden].
- OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07
Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5.10.2007 (Az.: 2/3 O 19/07), soweit die Klage nicht bereits durch Urteil des Senats vom 1.7.2008 rechtskräftig abgewiesen ist, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:. - LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Pflicht zur Änderung eines …
Das voraufgegangene landgerichtliche Urteil (LG Frankfurt, 5. Oktober 2007, Az: 2/3 O 19/07) ist - soweit der Kammer bekannt - nicht in Fachzeitschriften oder -publikationen veröffentlicht, wird aber teilweise in Volltextauszügen im Internet zitiert; danach soll die einschlägige Passage in den Entscheidungsgründen wie folgt lauten (zit. nach http://www. f.- a..de/rechtsanwalt/it-recht/gewichtige-anderung-in-sachen-bgh-und-storerhaftung/1734/, abgerufen am 28.09.2015, Unterstreichungen hinzugefügt):.
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - 3 O 19/07 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 11 B 62/06
- OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - 3 O 19/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.2006 - 3 S 1748/05
Entstehung einer Terminsgebühr für eine auf Verfahrensvermeidung oder …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - 3 O 19/07
Aber auch wenn die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bereits erklärt wurde, kann die Terminsgebühr noch ausgelöst werden, wenn nur noch der Prozessgegner zu einer solchen Erklärung bewegt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.10.2006 3 S 1748/05, NJW 2007, 860; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt u.a., RVG, 17.Auflage 2006, Vorb. 3 VV Rn 91).
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