Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 17.06.2008 - 3 A 103/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06
Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen; …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.06.2008 - 3 A 103/07
Da auch in der öffentlichen Bekanntmachung hinsichtlich der Auslegung und Feststellung des Planfeststellungsbeschlusses ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den Betroffenen, die bisher keine Ausfertigung erhalten haben, als zugestellt gilt, ist der Vorgang der Übersendung einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses nicht in der Weise zu interpretieren, dass hier ein Verzicht der Behörde auf die eingetretene Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses vorliegt (vgl. auch BVerwG, Urt.v. 19.12.2007, 9 A 22/06 ). - BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05
Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan; …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.06.2008 - 3 A 103/07
Soweit sich die Klägerin hinsichtlich des Vorliegens der Klagebefugnis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.06.2006 - 7 C 11/05, NVwZ 2006, S. 1173 beruft, ist zweifelhaft, ob die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze und die damit verbundene Bejahung einer Klagebefugnis bei der großflächigen Inanspruchnahme von Grundstücken ("Braunkohlentagebau G. I/II") auch auf Fallgestaltungen Anwendung finden, in welchen über die Rechtmäßigkeit der Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes bezüglich einer Fläche von ca. 33, 1 ha gestritten wird. - BVerwG, 06.03.2009 - 3 B 118.08
Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz sowie an das …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.06.2008 - 3 A 103/07
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten sowie die Gerichtsakten 3 A 261/07; 3 B 262/07; 3 A 230/07; 3 A 116/08; 3 A 117/08; 3 B 118/08; 3 A 49/08; 3 A 62/08; 3 A 144/08 und 3 A 148/08 Bezug genommen. - VG Magdeburg, 10.07.2008 - 3 A 49/08
Auszug aus VG Magdeburg, 17.06.2008 - 3 A 103/07
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten sowie die Gerichtsakten 3 A 261/07; 3 B 262/07; 3 A 230/07; 3 A 116/08; 3 A 117/08; 3 B 118/08; 3 A 49/08; 3 A 62/08; 3 A 144/08 und 3 A 148/08 Bezug genommen.
- VG Magdeburg, 10.07.2008 - 3 A 49/08 Nach Durchführung der Akteneinsicht erhob die Klägerin u.a. am 19.04.2007 Klage gegen einen zugunsten der Beigeladenen ergangenen Planfeststellungsbeschluss vom 27. September 2004 (3 A 103/07 MD).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten und die Gerichtsakten 3 A 261/07 MD; 3 B 262/07 MD; 3 A 116/08 MD; 3 A 117/08 MD; 3 B 118/08 MD; 3 A 103/07 MD; 3 A 144/08 MD und 3 A 148/08 MD Bezug genommen.
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