Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 27.05.2002 - 3 K 1628/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 A 11064/02
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
Zu der Frage, welche Disziplinarmaßnahme ein solches Fehlverhalten nach Maßgabe der Zumessungsregeln des § 11 LDG nach sich ziehen muss, hat sich der Senat an der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und weiterer Gerichte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141.86 -, BVerwGE 80, 303 ff. [305]; Urteil vom 22. Februar 1999 - 1 D 72.97 - vgl. auch BVerfG 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 BvR 2183/00 - S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 14 dA 429/01.0 -, IÖD 2002, 55 ff.) orientiert, wonach unabhängig von der generellen Verwerflichkeit von Sittlichkeitsverfehlungen stets auf die konkreten Merkmale des Einzelfalles als diejenigen Umstände abzustellen ist, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind. - BVerwG, 08.07.1987 - 1 D 141.86
Disziplinarrechtliche Bewertung sexuellen Missbrauchs von Kindern und …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
Zu der Frage, welche Disziplinarmaßnahme ein solches Fehlverhalten nach Maßgabe der Zumessungsregeln des § 11 LDG nach sich ziehen muss, hat sich der Senat an der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und weiterer Gerichte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141.86 -, BVerwGE 80, 303 ff. [305]; Urteil vom 22. Februar 1999 - 1 D 72.97 - vgl. auch BVerfG 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 BvR 2183/00 - S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 14 dA 429/01.0 -, IÖD 2002, 55 ff.) orientiert, wonach unabhängig von der generellen Verwerflichkeit von Sittlichkeitsverfehlungen stets auf die konkreten Merkmale des Einzelfalles als diejenigen Umstände abzustellen ist, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind. - BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01
Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
Im Strafrecht wird - anders als im Disziplinarrecht - in erster Linie ein gesellschaftliches Unwerturteil ausgesprochen, welches an andere Voraussetzungen geknüpft ist als ein Vertrauensverlust im Rahmen des Beamtenverhältnisses (ebenso BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2002 - 1 D 10/01 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 15d A 429/01
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexuellen Mißbrauchs …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
Zu der Frage, welche Disziplinarmaßnahme ein solches Fehlverhalten nach Maßgabe der Zumessungsregeln des § 11 LDG nach sich ziehen muss, hat sich der Senat an der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und weiterer Gerichte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141.86 -, BVerwGE 80, 303 ff. [305]; Urteil vom 22. Februar 1999 - 1 D 72.97 - vgl. auch BVerfG 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 BvR 2183/00 - S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 14 dA 429/01.0 -, IÖD 2002, 55 ff.) orientiert, wonach unabhängig von der generellen Verwerflichkeit von Sittlichkeitsverfehlungen stets auf die konkreten Merkmale des Einzelfalles als diejenigen Umstände abzustellen ist, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind.
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11
Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt
Dies führt zwangsläufig sowohl bei dem Dienstherrn als auch bei der Allgemeinheit, insbesondere bei den Schülern und ihren Eltern, einen nicht wiederherzustellenden Vertrauensverlust herbei (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02 -, juris Rn. 38).Es unterscheidet sich daher sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen als auch nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme, welche an einen Vertrauensverlust im Rahmen des Beamtenverhältnisses anknüpft und darauf ausgerichtet ist, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 2 WD 5.95 -, BVerwGE 103, 233 [236]; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02.OVG -, juris Rn. 41).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15
Lehrer nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus dem Dienst entfernt
Dies führt zwangsläufig sowohl bei dem Dienstherrn als auch bei der Allgemeinheit, insbesondere bei den Schülern und ihren Eltern, einen nicht wiederherzustellenden Vertrauensverlust herbei (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02.OVG -, juris).Es unterscheidet sich daher sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen als auch nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme, welche an einen Vertrauensverlust im Rahmen des Beamtenverhältnisses anknüpft und darauf ausgerichtet ist, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 2 WD 5.95 -, BVerwGE 103, 233 [236]; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02.OVG -, juris).
- VG München, 08.10.2021 - M 13L DK 18.3891
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller …
Überschreitet ein Lehrer die ihm gesetzten klaren Grenzen im sexuellen Bereich gegenüber den ihm anvertrauten Schülern, so ist ein solches Verhalten bei entsprechender Intensität regelmäßig geeignet, die Integrität des handelnden Beamten als Erzieher und Vorbild für die seiner Obhut anvertrauten jungen Menschen zu zerstören (OVG RhPf vom 22.10.2002 Az: 3 A 11064/02 RdNr. 35).
- VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
Entfernung aus dem Dienst
Zu diesen Maßstäben darf das dienstliche Verhalten eines Pädagogen jedenfalls in keinen prinzipiellen Widerspruch geraten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2002, 3 A 11064/02 - Juris).Die Höchstmaßnahme als Richtschnur zugrunde zu legen muss daher für den Fall der innerdienstlichen Verfehlung erst Recht gelten, wobei aber auch in diesen Fällen die Bemessungskriterien des § 11 Abs. 1 LDG eine Einzelfallbetrachtung erfordern (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2002, 3 A 11064/02 - juris -).
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 08.1287
Jahrelange sexuelle Kontakte zu einer Schülerin im Rahmen einer umfassenden …
Rn. 86 Überschreitet ein Lehrer die ihm gesetzten klaren Grenzen im sexuellen Bereich gegenüber den ihm anvertrauten Schülern, so ist ein solches Verhalten bei entsprechender Intensität regelmäßig geeignet, die Integrität des handelnden Beamten als Erzieher und Vorbild für die seiner Obhut anvertrauten jungen Menschen zu zerstören (OVG RhPf vom 22.10.2002 Az: 3 A 11064/02 RdNr. 35). - VG Wiesbaden, 21.11.2018 - 28 K 1477/15
Disziplinare Ahndung des Unterhaltens sexueller Kontakte eines Lehrers zu einer …
Dies führt zwangsläufig sowohl bei dem Dienstherrn als auch bei der Allgemeinheit, insbesondere bei den Schülern und ihren Eltern, einen nicht wiederherzustellenden Vertrauensverlust herbei (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02 -, juris Rn. 38). - VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 2 K 7451/12
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Unterhaltung einer sexuellen Beziehung …
Dies führt zwangsläufig sowohl bei dem Dienstherrn als auch bei der Allgemeinheit, insbesondere bei den Schülern und ihren Eltern, einen nicht wiederherzustellenden Vertrauensverlust herbei (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02 -, juris Rn. 38). - VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
Disziplinarmaß bei sexuellem Missbrauch von Kindern durch einen Polizeibeamten …
Eine derartige Regelrechtsprechung - wie es sie bei Lehrern (vgl. die st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa Urt. v. 25.03.1996 - D 17 S 20/95 -, Urt. v. 16.10.2000 - D 17 S 13/00 -, Urt. v. 18.06.2001, ESVGH 51, 229, Urt. v. 07.07.2005 - DL 17 S 14/04 - auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22.10.2002 - 3 A 11064/02.OVG - OVG NW, Beschl. v. 29.08.2001 - 6d A 2641/01.O -) und auch bei Bundeswehrsoldaten mit Vorgesetztenfunktion (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1996, BVerwGE 103, 349, Urt. v. 29.01.1991, BVerwGE 93, 30) in der Tat gibt - existiert bei Polizeibeamten nicht (…vgl. hierzu die Rspr. des BVerwG zu sittlichen Verfehlungen von Bahnbeamten im Zugbegleitdienst, die vor dem 01.04.1992 nebenamtliche Bahnpolizeibeamte waren, Nachw. im Urt. v. 22.05.1996, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6;… anders wohl noch Urt. v. 27.03.1984 - BVerwG 1 D 126.83 -: grundsätzlich nicht mehr tragbar). - VG Trier, 15.03.2016 - 3 K 2176/15
Lehrer; Disziplinarverfahren nach sexuellen Handlungen gegenüber Schülerinnen
Es unterscheidet sich daher sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen als auch nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme, welche an einen Vertrauensverlust im Rahmen des Beamtenverhältnisses anknüpft und darauf ausgerichtet ist, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 2 WD 5.95 - BVerwGE 103, 233, 236; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02.OVG -, juris). - VG Wiesbaden, 07.05.2025 - 28 K 503/22
Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen …
Dies führt zwangsläufig sowohl bei dem Dienstherrn als auch bei der Allgemeinheit, insbesondere bei den Schülern und ihren Eltern, einen nicht wiederherzustellenden Vertrauensverlust herbei (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 3 A 11064/02 -, juris Rn. 38). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - DL 16 S 10/06
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02 |
Verfahrensgang
- VG Trier, 27.05.2002 - 3 K 1628/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 A 11064/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02
Zu der Frage, welche Disziplinarmaßnahme ein solches Fehlverhalten nach Maßgabe der Zumessungsregeln des § 11 LDG nach sich ziehen muss, hat sich der Senat an der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und weiterer Gerichte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141.86 -, BVerwGE 80, 303 ff. [305]; Urteil vom 22. Februar 1999 - 1 D 72.97 - vgl. auch BVerfG 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 BvR 2183/00 - S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 14 dA 429/01.0 -, IÖD 2002, 55 ff.) orientiert, wonach unabhängig von der generellen Verwerflichkeit von Sittlichkeitsverfehlungen stets auf die konkreten Merkmale des Einzelfalles als diejenigen Umstände abzustellen ist, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind. - BVerwG, 08.07.1987 - 1 D 141.86
Disziplinarrechtliche Bewertung sexuellen Missbrauchs von Kindern und …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02
Zu der Frage, welche Disziplinarmaßnahme ein solches Fehlverhalten nach Maßgabe der Zumessungsregeln des § 11 LDG nach sich ziehen muss, hat sich der Senat an der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und weiterer Gerichte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141.86 -, BVerwGE 80, 303 ff. [305]; Urteil vom 22. Februar 1999 - 1 D 72.97 - vgl. auch BVerfG 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 BvR 2183/00 - S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 14 dA 429/01.0 -, IÖD 2002, 55 ff.) orientiert, wonach unabhängig von der generellen Verwerflichkeit von Sittlichkeitsverfehlungen stets auf die konkreten Merkmale des Einzelfalles als diejenigen Umstände abzustellen ist, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind. - BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01
Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02
Im Strafrecht wird - anders als im Disziplinarrecht - in erster Linie ein gesellschaftliches Unwerturteil ausgesprochen, welches an andere Voraussetzungen geknüpft ist als ein Vertrauensverlust im Rahmen des Beamtenverhältnisses (ebenso BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2002 - 1 D 10/01 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 15d A 429/01
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexuellen Mißbrauchs …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02
Zu der Frage, welche Disziplinarmaßnahme ein solches Fehlverhalten nach Maßgabe der Zumessungsregeln des § 11 LDG nach sich ziehen muss, hat sich der Senat an der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und weiterer Gerichte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141.86 -, BVerwGE 80, 303 ff. [305]; Urteil vom 22. Februar 1999 - 1 D 72.97 - vgl. auch BVerfG 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 BvR 2183/00 - S. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 14 dA 429/01.0 -, IÖD 2002, 55 ff.) orientiert, wonach unabhängig von der generellen Verwerflichkeit von Sittlichkeitsverfehlungen stets auf die konkreten Merkmale des Einzelfalles als diejenigen Umstände abzustellen ist, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind.
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| OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 A 11064/02 |
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- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 3 A 11064/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 A 11064/02
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