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| VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs 1 KAG ND
Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung; Begrünung; Erneuerung; Feuerwehrzufahrt; Gehweg; Gehwegbreite; Kompensation; Nutzungsdauer; Parkstreifen; taktile Gehwegelemente; Verbesserung; Vorausleistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (39)
- OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04
Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von …
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Rn. 22 § 6 Abs. 1 NKAG geht davon aus, dass nicht alle, sondern nur bestimmte Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen über Beiträge der Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke refinanziert werden können, alle sonstigen Maßnahmen (vor allem Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten) - die keinen der in § 6 Abs. 1 NKAG genannten Beitragstatbestände erfüllen - sollen hingegen allein aus öffentlichen Mitteln, also ohne Beteiligung der Grundstückseigentümer, finanziert werden (Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 34).Rn. 24 Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist hingegen erfüllt, wenn sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder nachmaligen Herstellung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (…Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38; Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 4;… Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31;… Urt. v. 10.01.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).
Eine beitragsfähige Verbesserung kann vor allem bei einer erweiterten funktionalen Aufteilung der Verkehrsanlage, bei einer den Verkehrsbedürfnissen mehr entsprechenden und daher besseren Befestigungsart und bei einer größeren räumlichen Ausdehnung angenommen werden (Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31), aber auch, wenn die Straße von Grund auf höherwertig hergestellt wird oder nur einzelne Bestandteile (Unterbau, Deckenbefestigung) - soweit ihnen nach herkömmlicher Betrachtungsweise eine gewisse Selbständigkeit zukommt - verbessert werden (…Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38 (Verstärkung Fahrbahndecke)).
Bereits mit dem frostsicheren Unterbau des Gehweges geht eine Verbesserung im Sinne des § 1 Abs. 1 SABS einher (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 37;… Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4).
Rn. 34 Maßgeblich für einen die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteil im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG ist im Straßenausbaubeitragsrecht, ob von dem Grundstück aus die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße (evtl. auch die Verbindung zu ihr) dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Nds. OVG, Beschl. v. 09.11.2012 - 9 LA 157/11 -, NVwZ-RR 2013, 157 [158]; Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 28.09.2004 - 9 ME 257/03 - m.w.N., n.v.).
Bei Wohngrundstücken ist es dabei ausreichend, wenn das Grundstück über die ausgebaute Straße, (nur) fußläufig erreicht werden kann (…Nds. OVG, Beschl. v. 04.03.2016 - 9 LA 154/15 -, juris Rn. 48; Beschl. v. 09.11.2012 - 9 LA 157/11 -, NVwZ-RR 2013, 157 [158]; Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45;… Beschl. v. 11.09.2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3, 4).
- OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LC 252/07
Heranziehung zur Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau in …
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Die Annahme eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils kann nicht losgelöst von der auf dem Grundstück ausgeübten zulässigen bzw. zugelassenen Nutzung gesehen werden (Nds. OVG, Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 65).Für die Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit einer öffentlichen Einrichtung und der auf ihr beruhenden Vorteile ist darauf abzustellen, in welchem Umfang erfahrungsgemäß eine Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage von den jeweiligen Grundstücken ausgelöst wird (…Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 65).
Als ein solches Merkmal bietet sich zunächst die zulässige Grundstücksnutzung an, was jedoch ein Abstellen auf die tatsächliche Nutzung nicht ausschließt (Nds. OVG, Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 65).
Maßgeblich ist daher insbesondere, ob von dem Grundstück ein im Vergleich zu Wohngrundstücken erhöhter Ziel- und Quellverkehr ausgeht (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5; Urt. v. 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, juris Rn. 39, Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 68, 69), der gerade über die ausgebaute Anlage geführt wird (…Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2006 - 9 LC 27/04 -, juris Rn. 17).
- OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung …
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Auf den unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme vorhanden gewesenen Zustand (ggf. mit den durch die bereits erfolgte Abnutzung verbundenen Mängeln) kommt es hingegen nicht an (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 8).So führt grundsätzlich auch die erstmalige Anlegung einer dem Stand der Technik entsprechenden Straßenentwässerung zu einer Verbesserung der Straße und damit zur Erfüllung des Beitragstatbestandes der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 13).
Eine Entscheidung für eine Verbesserungsmaßnahme ist auch insoweit erst dann rechtswidrig, wenn vertretbare Gründe für deren Durchführung nicht vorgetragen worden sind (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10).
Die Beitragsfähigkeit einer Verbesserungsmaßnahme - die zudem auch keine bestimmte vorangegangene Nutzungsdauer verlangt - setzt nicht voraus, dass die Gemeinde in der Vergangenheit ihrer laufenden Unterhaltungspflicht nachgekommen ist (also ein sog. aufgestauter Reparaturbedarf fehlt) und sie daher einen schlechten Zustand der öffentlichen Einrichtung nicht zu verantworten hat oder dass die Einrichtung abgenutzt ist bzw. sich in einem schlechten Zustand befindet; unerheblich ist daher auch, ob die Beklagte einen etwa vorhanden gewesenen schlechten Zustand der ausgebauten öffentlichen (Teil-)Einrichtung zu verantworten hatte und woher dieser stammte (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10).
Ziel einer Verbesserungsmaßnahme ist nicht die Beseitigung von Mängeln, sondern die Erreichung eines Ausbauzustands mit einer höheren Qualitätsstufe (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10).
- OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 10 LC 85/12
Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses über die Erneuerung einer Fahrbahndecke …
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Da die ausgebauten Teileinrichtungen der öffentlichen Einrichtung die erforderliche Selbständigkeit aufweisen (…vgl. hierzu Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, a.a.O., § 6 Rn. 58; Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38;… Urt. v. 10.01.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]), steht der lediglich teilweise Ausbau vorliegend der Beitragspflichtigkeit nicht entgegen.Rn. 24 Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist hingegen erfüllt, wenn sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder nachmaligen Herstellung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38;… Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 4;… Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31;… Urt. v. 10.01.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).
Eine beitragsfähige Verbesserung kann vor allem bei einer erweiterten funktionalen Aufteilung der Verkehrsanlage, bei einer den Verkehrsbedürfnissen mehr entsprechenden und daher besseren Befestigungsart und bei einer größeren räumlichen Ausdehnung angenommen werden (…Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31), aber auch, wenn die Straße von Grund auf höherwertig hergestellt wird oder nur einzelne Bestandteile (Unterbau, Deckenbefestigung) - soweit ihnen nach herkömmlicher Betrachtungsweise eine gewisse Selbständigkeit zukommt - verbessert werden (Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38 (Verstärkung Fahrbahndecke)).
Die Abrechnung der Kosten für Baumaßnahmen, die nach der endgültigen erstmaligen Herstellung entweder der Erschließungsanlage insgesamt oder einzelner Teilanlagen durchgeführt werden, richtet sich ausschließlich nach den ausbaubeitragsrechtlichen Bestimmungen, unabhängig davon, ob die Gemeinde überhaupt Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage oder - im Wege der Kostenspaltung - der Teilanlage erhoben hat (Nds. OVG, Urteil vom 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 41).
- OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LC 27/04
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Erhebung eines grundstücksbezogenen …
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Zwar kommt es für den Vorteil im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG lediglich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme an, jedoch geht es bei dem grundstücksbezogenen Artzuschlag (aufgrund einer intensiveren (gewerblichen) Nutzung) nicht um den Vorteil als solchen, sondern um den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, der im Interesse der ihre Grundstücke zu Wohnzwecken nutzenden Beitragspflichtigen die Möglichkeit schafft, gewerblich genutzte Grundstücke mittels des grundstücksbezogenen Artzuschlags auch dann stärker zu belasten, wenn sie nicht in ausgewiesenen Gewerbe- oder Industriegebieten liegen (Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2006 - 9 LC 27/04 -, juris Rn. 16, 17).Die Annahme erhöhter Inanspruchnahmemöglichkeit durch gewerbliche Nutzung ist bei doppelt bevorteilten Grundstücken widerlegt, wenn nach den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Grundstück im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht für die Gemeinde erkennbar ist, dass ein gewerblich bedingter Ziel- und Quellverkehr zur abgerechneten Straße nicht erfolgt und ohne Veränderung der Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht erfolgen kann (Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2006 - 9 LC 27/04 -, juris Rn. 16, 17 für doppelt erschlossene Grundstücke).
Maßgeblich ist daher insbesondere, ob von dem Grundstück ein im Vergleich zu Wohngrundstücken erhöhter Ziel- und Quellverkehr ausgeht (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, juris Rn. 39, Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 68, 69), der gerade über die ausgebaute Anlage geführt wird (Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2006 - 9 LC 27/04 -, juris Rn. 17).
- OVG Niedersachsen, 17.03.2015 - 9 LA 318/13
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Der Begriff "gewerblich" im Sinne einer grundstücksbezogenen Artzuschlagsregelung (hier: § 6 Abs. 4 Nr. 1 SABS) ist weit zu verstehen und erfasst auch solche Nutzungen, die einer gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, dass sie wie diese eine vergleichsweise deutlich intensivere Inanspruchnahme der Ausbaustraße auslösen (Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5).Für die Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit einer öffentlichen Einrichtung und der auf ihr beruhenden Vorteile ist darauf abzustellen, in welchem Umfang erfahrungsgemäß eine Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage von den jeweiligen Grundstücken ausgelöst wird (Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 65).
Maßgeblich ist daher insbesondere, ob von dem Grundstück ein im Vergleich zu Wohngrundstücken erhöhter Ziel- und Quellverkehr ausgeht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2015 - 9 LA 318/13 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, juris Rn. 39, Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 68, 69), der gerade über die ausgebaute Anlage geführt wird (…Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2006 - 9 LC 27/04 -, juris Rn. 17).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1989 - 2 A 1419/87
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Insbesondere sind die Gehwege etwa nicht so verschmälert worden, dass sie als nicht mehr funktionstüchtig und damit als nicht mehr existent angesehen werden müssten (vgl. OVG NRW, Urt. v. 29.11.1989 - 2 A 1419/87 -, juris Rn. 12 Gehwegbreite unter 1, 50 Meter).Rn. 31 Auch die Kosten der Begrünung der Parkstreifen durch die Pflanzung von 15 Bäumen sind als Kosten der Parkstreifen beitragsfähig, weil die Bäume als Bestandteile der Parkstreifen deren rechtliches Schicksal teilen (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 33 Rn. 20, 19 je m.w.N.; OVG NRW, Urt. v. 29.11.1989 - 2 A 1419/87 -, juris Rn. 28).
Die Bäume grenzen die Parkstreifen ab und gestalten diese, ohne dabei einen Umfang oder eine Intensität zu haben, die es rechtfertigen würde, die Bepflanzung als eine gesonderte Teileinrichtung der öffentliche Einrichtung zu bewerten (…vgl. hierzu Driehaus, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Urt. v. 29.11.1989 - 2 A 1419/87 -, juris Rn. 31).
- OVG Niedersachsen, 08.12.1998 - 9 L 6811/96
Schmutzwasserbeseitigung; Kommunalabgaben; Schlammentwässerung; Vorausleistung
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Rn. 37 a) Erforderlich für eine Angemessenheit im Sinne der vorgenannten Vorschriften ist, dass die Vorausleistungen in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der bei ihrer Erhebung vermittelten Vorteile und zum Umfang der vorfinanzierten Leistungen, also der insoweit entstehenden finanziellen Aufwendungen der Gemeinde stehen; für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Vorausleistungserhebung maßgeblich, wobei eine zu diesem Zeitpunkt angemessene Erhebung grundsätzlich nicht durch eine spätere Änderung des Beitragssatzes nachträglich unangemessen werden kann, weil die Prognose über die Angemessenheit abschließend im Verwaltungsverfahren getroffen werden muss (Nds. OVG, Urt. v. 08.12.1998 - 9 L 6811/96 -, juris Rn. 6).Bedeutsam ist zunächst der zeitliche Abstand zwischen der Vorausleistungserhebung und der voraussichtlichen Fertigstellung der Baumaßnahme (je größer dieser Abstand ist, desto niedriger muss der Prozentsatz der Vorausleistungserhebung im Verhältnis zum endgültigen Beitrag grundsätzlich sein) und - vor allem in Grenzfällen - auch in welchem Maß die Gemeinde bereits Vorleistungen erbracht hat bzw. solche unmittelbar bevorstehen (Nds. OVG, Urt. v. 08.12.1998 - 9 L 6811/96 -, juris Rn. 8).
Der Gemeinde steht bei der Bewertung der insoweit wesentlichen Gesichtspunkte ein gewisser Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 08.12.1998 - 9 L 6811/96 -, juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99
Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Rn. 24 Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist hingegen erfüllt, wenn sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder nachmaligen Herstellung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (…Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38;… Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 4; Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31;… Urt. v. 10.01.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).Eine beitragsfähige Verbesserung kann vor allem bei einer erweiterten funktionalen Aufteilung der Verkehrsanlage, bei einer den Verkehrsbedürfnissen mehr entsprechenden und daher besseren Befestigungsart und bei einer größeren räumlichen Ausdehnung angenommen werden (…Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36; Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31), aber auch, wenn die Straße von Grund auf höherwertig hergestellt wird oder nur einzelne Bestandteile (Unterbau, Deckenbefestigung) - soweit ihnen nach herkömmlicher Betrachtungsweise eine gewisse Selbständigkeit zukommt - verbessert werden (…Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38 (Verstärkung Fahrbahndecke)).
Dies gilt auch für die Anlegung zusätzlicher Teileinrichtungen, wie etwa einem Geh- und Radweg, da die Erschließungsanlage mit ihrer endgültigen Herstellung insgesamt aus dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entlassen wird (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 29).
- OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Anforderungen an das …
Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Eine Ermessensüberschreitung ist erst dann festzustellen, wenn für Teileinrichtungen (bzw. Bestandteile von ihnen) aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht (Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 3;… Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 9).Bereits mit dem frostsicheren Unterbau des Gehweges geht eine Verbesserung im Sinne des § 1 Abs. 1 SABS einher (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 37; Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4).
Die Anlieger und ihre Besucher können die Parkmöglichkeiten nutzen und der ruhende und fließende Verkehr wird getrennt, wodurch auch die Erreichbarkeit aller Anliegergrundstücke erleichtert und positiv beeinflusst wird (Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 3).
- OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00
Asphaltdecke; Erneuerung; Fahrbahn; Fahrbahndecke; Straße; Straßenausbaubeitrag; …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1989 - 9 A 53/87
- OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 9 ME 169/05
Aufenthaltsfunktion; fließender Verkehr; Kommunikationsfunktion; Kostenspaltung; …
- OVG Niedersachsen, 21.11.2002 - 9 LA 248/02
Angemessenheit; Beitragskalkulation; Beitragspflicht; Beitragssatz; …
- OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15
Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im …
- OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09
Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem …
- OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 9 LC 271/08
Abstellen auf die wirklichen Eigentumsverhältnisse und nicht auf die Eintragung …
- BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision und Feststellungen des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08
Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der …
- OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03
Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 15 A 1764/10
Möglichkeit der Einordnung des vorgenommenen Ausbaus einer Straße als …
- VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2354
Erschließungsbeitragsrecht: Gehweg im erschließungsrechtlichen Sinn
- OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 120/03
Abrechnungsfähigkeit; Aufwand; Aufwandsverteilung; Autofreiheit; …
- OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 KN 3294/01
Abwasserbeseitigungssystem; Aufwand; Beitragsfähigkeit; Beitragssatz; …
- VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 96.1055
- OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 274/89
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07
Straßenausbaubeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2007 - 15 B 1837/07
Beitragsfähiger Ausbau in Form nachmaliger Herstellung (Erneuerung) einer …
- OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Natürliche Betrachtungsweise; öffentliche Einrichtung; Innenstadtring; Kreuzung; …
- OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 ME 245/05
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die im Außenbereich verlaufende …
- VGH Hessen, 05.07.2006 - 5 UZ 2743/05
Vorausleistungserhebung für Teilstrecke der künftigen Erschließungsanlage
- VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Straßenbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer
- BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung
- OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 316/14
Aufwandspaltung; Aufwandspaltungsbeschluss; Teilbeitrag; Teilmaßnahme; …
- VG Greifswald, 26.07.2012 - 3 A 229/09
Straßenbaubeitrag: Anfechtung eines Vorausleistungsbescheides; Notwegerecht
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 6 CS 08.950
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anlagenabgrenzung; Heilung durch nach …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 193/89
- VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18
Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …
Bei beendeten Teilmaßnahmen setzt das Entstehen der Beitragspflicht zusätzlich einen Aufwandsspaltungsbeschluss voraus (VG Lüneburg, Urt. v. 7.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris Rn. 17).Die übliche Nutzungsdauer bei asphaltierten Fahrbahnen liegt bei 25 Jahren (…vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 24.5.1989 - 9 A 113/87 - n.v.;… VG Lüneburg, Urt. v. 15.9.2020 - 3 A 179/16 -, juris Rn. 36 m.w.N.; Urt. v. 7.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris Rn. 23;… Abschreibungstabelle und Konten in der Kommunalverwaltung, Stand: 29.5.2017, S. 13).
Da die ausgebauten Teileinrichtungen die erforderliche Selbständigkeit aufweisen (…vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Urt. v. 4.3.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38;… Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Kommentar, § 6 Rn. 58, Stand Oktober 2020) steht der lediglich teilweise Ausbau der Beitragspflichtigkeit nicht entgegen (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 7.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris Rn. 18).
- VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15
Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe
Rn. 44 Auch sonst liegen keine Anhaltspunkte für eine Erneuerungsbedürftigkeit des östlichen Teilstücks vor und auch die übliche Nutzungsdauer von Straßen, die derzeit bei mindestens 25 Jahren liegen dürfte (…OVG NRW, Beschl. v. 12.7.2017 - 15 E 70/17 -, juris Rn. 23 m.w.N.;… BayVGH, Urt. v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 -, juris Rn. 15; vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 7.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris Rn. 23 m.w.N.), spricht nicht dafür (…vgl. dazu auch VG Lüneburg, Urt. v. 18.3.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 35). - VG Lüneburg, 14.11.2017 - 3 A 54/17
Erfolgsaussichten; Sach- und Rechtslage; Zeitpunkt
Bei beendeten Teilmaßnahmen setzt das Entstehen der Beitragspflicht einen Aufwandspaltungsbeschluss voraus (VG Lüneburg, Urt. v. 07.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris Rn. 17 m.w.N.; vgl. auch bereits die Verfügung vom 24.10.2017).Durch den Beschluss vom 30. März 2017 wurde dieser Mangel geheilt (VG Lüneburg, Urt. v. 07.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
- VG Köln, 31.01.2023 - 17 K 5892/19 Rn. 67 Vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris, Rn. 25.
- VG Köln, 31.01.2023 - 17 K 5839/19 Rn. 66 Vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris, Rn. 25.
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Umsatz als maßgebliches Kriterium für die Festsetzung eines IHK-Staffelungsbeitrages
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (35)
- BVerwG, 14.12.2011 - 8 B 38.11
Beitrag; Kammerbeitrag; Kammermitglied; Grundbeitrag; Umlage; Äquivalenzprinzip; …
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Dies gilt unabhängig davon, ob die Kammerzugehörigen noch andere Möglichkeiten haben, ihre Interessen - etwa durch Mitgliedschaften in Berufsverbänden - zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2011 - 8 B 38/11 - Urt. v. 26.06.1990 - 1 C 45/87 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2012 - 1 B 98.10 -, alle: juris;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1997, a.a.O.).Bei der Ausgestaltung der Grundbeitragsstaffelung kommt der Beklagten als Selbstverwaltungskörperschaft grundsätzlich ein weites Gestaltungsermessen zu (…OVG Niedersachsen, Urt. v. 18.06.2015 - 8 LB 191/13 -, juris), das seine Grenzen in der Einhaltung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitssatzes findet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.2011, a.a.O. m.w.N.).
Das BVerwG hat insofern die Annahme des Gesetzgebers für rechtsfehlerfrei erachtet, dass eine direkte Relation zwischen der Wirtschaftskraft eines Kammermitgliedes und dem Gewicht seines Vorteils aus der Kammertätigkeit bestehe, weshalb die Bemessung der Beiträge unmittelbar an Indikatoren für die Wirtschaftlichkeit anknüpfen darf (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 14.12.2011, a.a.O.).
Im Hinblick auf den Zweck und die Eigenart des Grundbeitrages stehen der Kammer in weitem Maße Pauschalierungen und Typisierungen offen (BVerwG, Beschl. v. 14.12.2011, a.a.O.).
- BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06
Sonderabgabe Absatzfonds
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Die vom BVerfG entwickelte Rechtsprechung zu Sonderabgaben (vgl. Urt. v. 03.02.2009 - 2 BvL 54/06 -) ist nicht auf Beiträge nach dem IHKG anzuwenden.Beiträge sind mit der Abgabe nach dem (ehemaligen) Absatzfondsgesetz, deren Verfassungsmäßigkeit Grundlage der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2009 (- 2 BvL 54/06 -, juris) war, nicht vergleichbar.
Bei der Abgabe nach dem Absatzfondsgesetz handelte es sich entgegen der gesetzlichen Terminologie gerade nicht um einen Beitrag, da die Abgabe nicht für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben wurde, sondern der Finanzierung einer allgemeinen Absatzförderung im Wege staatlich organisierter "Selbsthilfe" diente (BVerfG, Urt. v. 03.02.2009, a.a.O.).
Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren" (BVerfG, Urt. v. 03.02.2009, a.a.O Rn. 100).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 M 29/12
Umsatz als Staffelungskriterium für den Grundbeitrag
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Rn. 31 Die Gesetzesbegründung macht deutlich, dass einer engen Auslegung des seit 1. Januar 1994 eingeführten Staffelungskriteriums der Leistungskraft der Kammerzugehörigen (vgl. Art. 2 Nr. 2, Art. 6 d. Gesetzes v. 21.12.1992, BGBl. I, S. 2133) i. S. einer steuerlichen Leistungsfähigkeit entgegen gewirkt bzw. eine Loslösung vom bloßen Ertrag eines Unternehmens und die Berücksichtigung weiterer, die allgemeine Leistungsstärke eines Gewerbebetriebes kennzeichnender Kriterien ermöglicht werden sollte (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.04.2012 - 1 M 29/12 -, juris).Namentlich wird eine günstige Beeinflussung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen den größeren Unternehmen - entsprechend ihrer größeren Wirtschaftskraft - stärker zugutekommen als kleinen (…BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, a.a.O.; Beschl. v. 25.07.1989 - 1 B 109.89 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.04.2012, a.a.O.).
Bei dieser Größenordnung rechtfertigt sich im Regelfall die Annahme, dass die Leistungskraft derjenigen Gewerbebetriebe, die die festgelegte Umsatzhöhe erreichen, die wie dargestellt Ausdruck der wirtschaftlichen Effizienz ist, sich deutlich von der Leistungskraft der unter Ziff. II.2.1 - 2.3 der Wirtschaftssatzungen erfassten Gewerbebetriebe absetzt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.04.2012, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 1 B 98.10
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Dies gilt unabhängig davon, ob die Kammerzugehörigen noch andere Möglichkeiten haben, ihre Interessen - etwa durch Mitgliedschaften in Berufsverbänden - zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2011 - 8 B 38/11 - Urt. v. 26.06.1990 - 1 C 45/87 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2012 - 1 B 98.10 -, alle: juris;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1997, a.a.O.).Für das einzelne Mitglied kann sich der aus der Kammermitgliedschaft ergebende Vorteil aufgrund der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer im Interesse aller Kammerzugehörigen regelmäßig nur mittelbar auswirken (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2012 - 1 B 98.10 -, juris).
Es ist nicht erforderlich, dass der Grundbeitrag einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil ausgleicht, der sich bei dem einzelnen Mitglied messbar niederschlägt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.07.1998 - 1 C 32/97 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 61.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsweg für Ansprüche nach …
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Die Bezugnahme in der mündlichen Verhandlung auf einen schrift(sätz)lich formulierten Beweisantrag oder lediglich die Überreichung eines Schriftsatzes genügen nicht, geschweige denn die allgemeine Bezugnahme auf einen 16-seitigen Schriftsatz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.09.1961 - VIII B 61.61 -, NJW 1962, 124; Beschl. v. 16.04.1975 - VI B 83.74 -, juris).Eines Hinweises der Einzelrichterin darauf, dass ein schrift(sätz)licher Beweisantrag für § 86 Abs. 2 VwGO nicht ausreicht, ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.09.1961, a.a.O.), zumal dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin die diesbezügliche Rechtsprechung aus den vorangegangenen Rechtstreitigkeiten hinreichend bekannt ist (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.07.2012 - 1 L 63/12 - VG Magdeburg, Urt. v. 03.09.2015 - 3 A 54/15 MD -, beide unveröffentlicht).
- BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87
Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Dies gilt unabhängig davon, ob die Kammerzugehörigen noch andere Möglichkeiten haben, ihre Interessen - etwa durch Mitgliedschaften in Berufsverbänden - zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2011 - 8 B 38/11 - Urt. v. 26.06.1990 - 1 C 45/87 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2012 - 1 B 98.10 -, alle: juris;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1997, a.a.O.).Namentlich wird eine günstige Beeinflussung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen den größeren Unternehmen - entsprechend ihrer größeren Wirtschaftskraft - stärker zugutekommen als kleinen (BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, a.a.O.; Beschl. v. 25.07.1989 - 1 B 109.89 -, juris;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.04.2012, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1997 - 11 A 12624/96
Pflichtzugehörigkeit; Gewerbetreibender; Industrie- und Handelskammer; IHK
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Zudem bilden die Industrie- und Handelskammern Berufsnachwuchs für die gewerbliche Wirtschaft aus, was für die Mitglieder zu dem Vorteil führt, qualifiziertes Personal einstellen zu können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1997 - 11 A 12624/96 -, NVwZ-RR 1998, 305).Dies gilt unabhängig davon, ob die Kammerzugehörigen noch andere Möglichkeiten haben, ihre Interessen - etwa durch Mitgliedschaften in Berufsverbänden - zur Geltung zu bringen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2011 - 8 B 38/11 - Urt. v. 26.06.1990 - 1 C 45/87 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2012 - 1 B 98.10 -, alle: juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1997, a.a.O.).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Rentenüberleitung V
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Eine Ausblendung atypischer Fälle ist allerdings nicht unbegrenzt möglich: Eine generalisierende bzw. typisierende Behandlung von Sachverhalten kann lediglich hingenommen werden, wenn die damit verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschl. 23.06.2004 - 1 BvL 3/98 u.a. -, BVerfGE 111, 115;… Urt. v. 28.04.1999 - 1 BvL 22/95 u.a. -, BVerfGE 100, 59). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Eine Ausblendung atypischer Fälle ist allerdings nicht unbegrenzt möglich: Eine generalisierende bzw. typisierende Behandlung von Sachverhalten kann lediglich hingenommen werden, wenn die damit verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschl. 23.06.2004 - 1 BvL 3/98 u.a. -, BVerfGE 111, 115; Urt. v. 28.04.1999 - 1 BvL 22/95 u.a. -, BVerfGE 100, 59). - BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78
Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG
Auszug aus VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Überschreitet die Intensität des Eingriffs das zulässige Maß, ist zumindest eine Härteklausel erforderlich (…BVerfG, Beschl. v. 17.10.1984, a.a.O.; Beschl. v. 09.02.1982 - 2 BvL 6/78 u.a. -, BVerfGE 60, 16). - BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98
Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
- BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89
Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge
- BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74
Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97
Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß
- BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Arbeitnehmerkammern
- BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05
Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Klärschlamm
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58
Feuerwehrabgabe
- OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LB 191/13
Äquivalenzprinzip; allgemeiner Gleichheitssatz; IHK; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10095/05
Bemessung des Kammerbeitrags zur Landespsychotherapeutenkammer
- OVG Niedersachsen, 23.06.1997 - 8 L 310/97
Grundbeitragsstaffelung für IHK-Beitrag; Grundbeitragsstaffelung; IHK-Beitrag
- VG Oldenburg, 27.01.2011 - 12 A 837/09
Äquivalenzprinzip; IHK-Beitrag; Mittelverwendung; Pflichtmitgliedschaft
- VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07
Bilanzsumme; Grundbeitrag; Industrie- und Handelskammer; Kreditinstitut; Umsatz
- VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 4 K 09.00157
Klage gegen einen Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer
- VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 2 K 10.519
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; Beitragspflicht; …
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