Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20 MD |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 35 Abs 1 S 1 GewO, § 35 Abs 7a GewO
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; bestandkräftige Zahlungsverpflichtung in einem Kostensicherungsbescheid für die Durchführung der Ersatzvornahme
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20
Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, juris Rdnr. 14 [m. w. N.]).Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert, muss die Initiative vom Gewerbetreibenden ausgehen (BVerwG, U. v. 15.04.2015 - 8 C 6.14 -, juris, Rdnr. 15 m. w. N.).
Denn die Nichterfüllung der bestandskräftigen Zahlungsverpflichtungen ist auf andere Gewerbe übertragbar und belegt die generelle gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (vgl. zur erweiterten Gewerbeuntersagung: BVerwG, U. v. 15.04.2015 - 8 C 6/14 -, juris, m. w. N.).
- BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit, …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20
Ausreichend ist dabei, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die ausschließen, dass der Vertretungsberechtigte das Gewerbe zukünftig selbstständig ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, S. 278, 281).Rn. 27 Die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gegen den Vertretungsberechtigten gemäß § 35 Abs. 7a GewO setzt weiter voraus, dass gegen den Gewerbetreibenden selbst ebenfalls ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet wurde (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 C 3/93 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 3 B 354/12 -, juris).
- BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63
Beruf
Auszug aus VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20
Ein Unterlassen der Anhörung ist daher nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie offensichtlich nicht sachdienlich sein kann, d.h. eine weitere Sachaufklärung nicht zu erwarten ist (vgl. BVerwG, U. v. 04.11.1965 - 1 C 6.63 -, juris, Rdnr. 29).
- BVerwG, 17.08.1995 - 1 B 114.95
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausschluß eines …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20
Denn die Herausnahme eines solchen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben ist zum Schutz der Allgemeinheit und/oder der im Betrieb Beschäftigten notwendig, so dass sein Grundrecht auf freie Berufsausübung nicht unzulässig beschränkt wird (vgl. BVerwG, B. v. 17.08.1995 - 1 B 114.95 -, juris, Rdnr 4). - BVerwG, 06.09.1991 - 1 B 97.91
Gewerberecht: Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Auszug aus VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20
Es kommt darauf an, ob ein Gewerbetreibender, der gegen seine Pflichten verstoßen hat, nach dem Gesamtbild seines Verhaltens wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage sein wird, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1991 - 1 B 97/91 -, juris). - OVG Sachsen, 27.02.2013 - 3 B 354/12
Untersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH wegen Unzuverlässigkeit, Vorrang …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20
Rn. 27 Die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gegen den Vertretungsberechtigten gemäß § 35 Abs. 7a GewO setzt weiter voraus, dass gegen den Gewerbetreibenden selbst ebenfalls ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet wurde (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 C 3/93 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 3 B 354/12 -, juris). - VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 148/20
Gewerbeuntersagung
Auszug aus VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 146/20
Nach erfolglosen hiergegen gerichteten Eilverfahren (3 B 201/17 MD) und Widerspruchsverfahren hat die GmbH hiergegen Klage erhoben (3 A 148/20 MD).
- VG Magdeburg, 04.02.2022 - 3 A 148/20
Gewerbeuntersagung
Nach erfolglosen hiergegen gerichteten Eilverfahren (3 B 200/17 MD) und Widerspruchsverfahren hat der Geschäftsführer der Klägerin hiergegen Klage erhoben (3 A 146/20 MD).Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, diejenigen der Verfahren 3 A 146/20 MD, 3 B 200/17 MD und 3 B 201/17 MD sowie den von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang verwiesen.
- VG Magdeburg, 02.09.2022 - 3 B 206/22
Gewerbeuntersagung: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Verletzung von …
Auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden oder seine innere Einstellung kommt es nicht an (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1988, a.a.O.; ständige Rechtsprechung der Kammer; vgl. nur: Urteil v. 04.02.2022, 3 A 146/20; Urteil v. 18.01.2022, 3 A 96/21; Urteil v. 11.11.2021, 3 A 213/20; Beschluss v. 5.11.2020, 3 B 214/20 ; alle juris). - VG Magdeburg, 05.03.2024 - 3 B 10/24
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit bei Zahlung der Steuerschuld
Auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden oder seine innere Einstellung kommt es nicht an (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1988, a.a.O.; ständige Rechtsprechung der Kammer; vgl. nur: Urteil v. 04.02.2022, 3 A 146/20; Urteil v. 18.01.2022, 3 A 96/21; Urteil v. 11.11.2021, 3 A 213/20; Beschluss v. 02.09.2022, 3 B 206/22; alle juris).
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