Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 27.08.1998 - 3 A 161/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für einen Wohnpark, der inmitten eines Landschaftsschutzgebiets liegt; Recht der anerkannten Naturschutzverbände auf Gewährung einer Gelegenheit zurÄußerung vor Erteilung von Befreiungen ; Interesse einer ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 24.03.1997 - 7 K 550/95
- OVG Brandenburg, 27.08.1998 - 3 A 161/97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.04.1997 - 3 B 80.97
Unzulässigkeit der außerordentlichen Rechtsbeschwerde
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 8 S 2303/89
Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei Widerspruch gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 25.03.1996 - 14 B 94.119
Errichtung einer Windenergieanlage in der Schutzzone des "Naturparks Bayerischer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
Bauplanungsrecht: Genehmigung eines Fabrik-Verkaufs-Zentrum, Abwehransprüche der …
Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass verfahrensrechtliche Vorschriften auch subjektive Rechte begründen können, wie es etwa zu bestimmten Vorschriften über die Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände angenommen wird (vgl. zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG Beschluss des Senats vom 27. August 1998 - 3 A 161/97 -, zu § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG BVerwG, Urt. v. 12. Nov. 1997 - 11 A 49.96 - NVwZ 1998, 395 [398] m. w. N.). - VG Frankfurt/Oder, 27.01.2011 - 7 L 412/10
Zulässigkeit eines unter Befreiung von naturschutzrechtlichen Bauverboten …
Deren Beteiligung ist durchzuführen, bevor die behördliche Sachentscheidung getroffen wird (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Be-schluss vom 27. August 1998 - 3 A 161/97 -, [...]Orientierungssatz); die Befreiung wäre folglich nur dann auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Beteiligung zustande gekommen, wenn man mit dem Wortlaut der angegriffenen Bescheide davon ausgeht, dass die Befreiung erst mit dem Widerspruchsbescheid vom 23. August 2010 erteilt worden ist, während sie - dem o. g. Beschluss des OVG für das Land Brandenburg zufolge sogar ohne Heilungsmöglichkeiten - verspätet erfolgt wäre, wenn man mit dem materiellen Gehalt des § 67 Abs. 1 BbgBO davon ausgeht, dass die Befreiung (mindestens konkludent) bereits in dem Baugenehmigungsbescheid vom 22. April 2009 enthalten ist.
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