Rechtsprechung
| VG Schwerin, 20.03.2012 - 3 A 1641/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Thüringen, 15.07.2025 - 2 EO 207/24
Entfristung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (Professur).
Prof. Dr. … W…, eine Fehlerhaftigkeit jenes Fakultätsratsbeschlusses nicht bereits daraus folge, dass der Fakultätsrat trotz der vorherigen Geltendmachung der Befangenheit durch die Antragstellerin nicht im Beschlusswege über die Befangenheit einzelner Personen beschlossen habe; fehlerhaft sei die Entscheidung vielmehr nur dann, wenn ein Mitglied mitgewirkt habe, gegen das die Besorgnis der Befangenheit besteht (…vgl. Ramsauer/Schlatmann in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 25. Aufl. 2024, § 21 Rn. 30;… OVG Nds., Beschluss vom 10. Juni 2022 - 5 ME 4/22 - Juris, Rn. 30 f.; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 - Juris, Rn. 61).Weil ernsthafte oder sich aufdrängende Zweifel an einer Unvoreingenommenheit einzelner Fakultätsratsmitglieder im summarischen Prüfverfahren nicht offenkundig sind, war im Übrigen auch unschädlich, dass diejenigen Mitglieder, hinsichtlich deren die Antragstellerin eine Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht hat, an der Befassung des Fakultätsrats mit den Befangenheitsfragen teilgenommen haben; so führt auch etwa (allein) die Behauptung von Befangenheit durch Beteiligte als solche nicht zu einem automatischen Mitwirkungsverbot (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 25. Aufl. 2024, § 20 Rn. 50 f. m. w. N., § 21 Rn. 24 f. m. w. N. sowie Rn. 30, 33 m. w. N.; vgl. auch etwa VG Schwerin, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 - Juris, Rn. 61).
Rn. 267 Umgekehrt reicht eine bloß subjektive Besorgnis der Befangenheit, die etwa auf persönlichen Vorstellungen oder Mutmaßungen beruht, ohne dass ein vernünftiger und objektiv fassbarer Grund vorliegt, nicht aus; es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass der Amtswalter, hier das Fakultätsratsmitglied, die notwendige Distanz und sachliche Neutralität nicht aufbringt (vgl. etwa VG Schwerin, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 - Juris, Rn. 62).
- VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
Erfolgreiche Klage gegen das Nichtbestehen einer Promotion (Verpflichtung zur …
Denn ein Doktorand oder eine Doktorandin kann und muss bereits vor der Abgabe der Dissertation feststellen, dass die Betreuung von ihr oder ihm als defizitär empfunden wird und muss dies unverzüglich rügen (VG Schwerin, Urt. v. 20.3.2012, 3 A 1641/10, juris Rn. 65), insbesondere um die möglicherweise defizitäre Betreuung durch dieselbe oder eine andere Person noch vor der Einreichung der Dissertation noch vor der Einreichung der Arbeit zu erhalten.Demzufolge ist es unzulässig abzuwarten, ob (gleichwohl) die Dissertation mit positiven Gutachten bedacht wird, um anschließend eine Rüge gegen den Betreuer oder die Betreuerin zu erheben (VG Schleswig, Urt. v. 20.3.2012, a.a.O.).
- VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer …
(vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62 , VG Schwerin…, Urteil vom 1. April 2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36 ; OVG Greifswald…, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 L 121/11 -, juris Rn. 11 ).Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass dieser Prüfer speziell gegenüber diesem Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. aufgebracht hat (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62 , VG Schwerin…, Urteil vom 1. April 2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36 ; OVG Greifswald…, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 L 121/11 -, juris Rn. 11 ).
- VG Schwerin, 01.04.2016 - 4 A 214/13
Rechtmäßigkeit der Einsetzung einer neuen Promotionskommission; Mitwirkung eines …
Mit einer solchermaßen begründeten Besorgnis der Befangenheit hat sich die Kammer bereits einmal befasst und eine Befangenheitsrüge nicht durchdringen lassen (vergleiche Urteil vom 20.03.2012 - 3 A 1641/10 ):. - VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
Nichtannahme einer Dissertation
Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass dieser Prüfer speziell gegenüber diesem Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. aufgebracht hat (so schon VG Schwerin, Urt. v. 20.03.2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62 , VG Schwerin, Urt. v. 01.04.2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36 ; siehe auch OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2012 - 2 L 121/11 -, S. 5 des amtl. Umdrucks).
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