Rechtsprechung
| VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12 |
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§ 24 Abs. 1 SG; § 61 VVG
Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den Fußraum der Beifahrerseite heruntergefallenen Fahrbefehls während laufender Fahrt; Einschränkung der fiktiven Reparaturkosten eines Schadens an einem Bundeswehrfahrzeug auf Basis eines ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den Fußraum der Beifahrerseite heruntergefallenen Fahrbefehls während laufender Fahrt; Einschränkung der fiktiven Reparaturkosten eines Schadens an einem Bundeswehrfahrzeug auf Basis eines ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Dies ist bei einem sogenannten Augenblicksversagen nämlich nur dann der Fall, wenn besondere entlastende Umstände vorhanden sind (vgl. zu § 61 VVG: BGH, Urteil vom 08.07.1992 - IV ZR 223/91 - BGHZ 119, 147).Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, zitiert nach juris ; Nds. OVG, Beschluss vom 02.04.2013 - 5 LA 50/12 - zitiert nach juris).
- OLG Karlsruhe, 22.06.2009 - 1 U 13/09
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Insbesondere ist es dem Schädiger unbenommen, durch substantiierte Einwände die Annahmen des Sachverständigen in Einzelpunkten in Zweifel zu ziehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.06.2009 - 1 U 13/09 - zitiert nach juris).Das übersteigt nicht die Grenze des Zumutbaren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.06.2009 - 1 U 13/09 - m. w. N. zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94
Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit des Kraftfahrers; Ablenkung vom …
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Auch die Rechtsprechung zu § 61 VVG geht davon aus, dass sich ein Fahrer sowohl dann grob fahrlässig verhält, wenn er den Blick einige Sekunden von der Fahrbahn abwendet, um ein nicht verkehrswesentliches Geschehen zu beobachten (OLG München, Urteil vom 27.01.1994 - 24 U 706/93 - NZV 1994, 401), als auch, wenn er sich durch Rauchen, heruntergefallene Gegenstände, die Suche nach ihnen oder das Greifen nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz so ablenken lässt, dass er die Übersicht über das Verkehrsgeschehen verliert und es dann zu Fehlreaktionen oder dazu kommt, dass er die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert (vgl. OLG Frankfurt/Main vom 08.02.1995 - 23 U 108/94 - VersR 1996, 446).Nach ganz überwiegender Rechtsprechung handelt etwa grob fahrlässig, wer sich während der Fahrt nach einer heruntergefallenen, brennenden Zigarette bückt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.3.1999 - 1 U 65/98 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2000 - 20 U 155/99 - zitiert nach juris, OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.1995 - 23 U 108/94 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 10.03.1998 - 9 U 184/97 - zitiert nach juris).
- OLG Nürnberg, 26.06.1970 - 1 U 118/69
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Unterhält ein Geschädigter eine eigene Werkstatt, kann er nach überwiegender Rechtsprechung nur seine Selbstkosten (Lohn- und Materialkosten, anteilige Gemeinkosten) beanspruchen, nicht auch einen darüber hinausgehenden Unternehmergewinn (BGH, Urteil vom 03.02.1961 - VI ZR 178/59; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970 - 1 U 118/69 und AG Münster, Urteil vom 14.02.1996 - 29 C 661/95).Nach den Umständen des Einzelfalles kann diese Frage aber anders zu beurteilen sein, wenn der Geschädigte nachweist, dass seine Werkstatt im fraglichen Zeitraum voll ausgelastet war und ihm durch die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs Fremdaufträge entgangen sind (OLG München, Urteil vom 24.01.1966 - 10 U 1976/63; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970 - 1 U 118/69; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.09.1988 - 8 S 4444/88 und LG Offenburg, Urteil vom 28.03.1988 - 1 S 330/87).
- BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
Beamtenrecht - Verkehrsunfall - Dienstunfall - Bewußtseinsstörung - Ohnmacht
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 17.09.1964 - II C 147.61 - NJW 1965, 458; BVerwG, Urteil vom 25.05.1988 - 2 C 3/88 - DVBl 1988, 1067). - OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12
Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer …
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, zitiert nach juris ; Nds. OVG, Beschluss vom 02.04.2013 - 5 LA 50/12 - zitiert nach juris). - BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 17.09.1964 - II C 147.61 - NJW 1965, 458; BVerwG, Urteil vom 25.05.1988 - 2 C 3/88 - DVBl 1988, 1067). - LG Nürnberg-Fürth, 28.09.1988 - 8 S 4444/88
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Nach den Umständen des Einzelfalles kann diese Frage aber anders zu beurteilen sein, wenn der Geschädigte nachweist, dass seine Werkstatt im fraglichen Zeitraum voll ausgelastet war und ihm durch die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs Fremdaufträge entgangen sind (OLG München, Urteil vom 24.01.1966 - 10 U 1976/63; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970 - 1 U 118/69; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.09.1988 - 8 S 4444/88 und LG Offenburg, Urteil vom 28.03.1988 - 1 S 330/87). - BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Unterhält ein Geschädigter eine eigene Werkstatt, kann er nach überwiegender Rechtsprechung nur seine Selbstkosten (Lohn- und Materialkosten, anteilige Gemeinkosten) beanspruchen, nicht auch einen darüber hinausgehenden Unternehmergewinn (BGH, Urteil vom 03.02.1961 - VI ZR 178/59; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970 - 1 U 118/69 und AG Münster, Urteil vom 14.02.1996 - 29 C 661/95). - BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 38.85
Soldatengesetz - Zahlungsbeauftragter - Besoldung - Kassenfehlbetrag - …
Auszug aus VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 17.09.1964 - II C 147.61 - NJW 1965, 458; BVerwG, Urteil vom 25.05.1988 - 2 C 3/88 - DVBl 1988, 1067). - OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97
Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz …
- OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95
Haftungsfreistellung des Kfz-Mieters und Folgen grob fahrlässigen Verhaltens
- OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 155/99
Grob fahrlässige Herbieführung des Versicherungsfalls
- OLG München, 27.01.1994 - 24 U 706/93
Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten und Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers
- OLG Zweibrücken, 10.03.1999 - 1 U 65/98
- LG Offenburg, 28.03.1988 - 1 S 330/87
- OLG München, 24.01.1966 - 10 U 1976/63
- VG München, 20.12.2013 - M 21 K 11.2222
Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen eines …
Es kommt also nicht nur darauf an, was von einem durchschnittlichen Anforderungen entsprechenden Angehörigen des jeweiligen Verkehrskreises in der jeweiligen Situation erwartet werden konnte, wozu auch gehört, ob die Gefahr erkennbar und der Erfolg vorhersehbar und vermeidbar waren; abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (…zum Ganzen vgl.: BVerwG v. 06.08.2009, Az: 2 B 9.09, Rn. 5 bei juris;… BVerwG v. 25.05.1988, Az: 6 C 38/85 Rn. 18 bei juris;… BGH v. 29.01.2003, Az: IV ZR 173/01, Rn. 10 bei juris;… BGH v. 08.07.1992, Az. IV ZR 223.91, Rn. 11 bei juris;… SächsOVG v. 14.10.2010, Az: 2 A 445/09, Rn. 15 bei juris;… SächsOVG v. 10.11.2010, Az: 2 A 189/09, Rn. 18 bei juris;… OLG Rostock v. 26.09.2008, Az. 5 U 115/08, Rn. 14 bei juris; VG Stade v. 25.06.2013, Az. 3 A 1791/12, Rn. 24 bei juris;… VG Würzburg v. 04.12.2012, Az. W 1 K 12.330, Rn. 21 bei juris;… VG Minden v. 20.01.2009, Az. 10 K 1722/08, Rn. 37 bei juris;… VG Freiburg v. 11.10.2001, Az. 3 K 1659/99, Rn. 16 ff.;… VG Osnabrück v. 15.02.2005, Az. 1 A 73/04, Rn. 22 bei juris;… Vogelgesang a.a.O., Rn. 19;… Walz, in: Walz / Eichen / Sohm a.a.O., Rn. 23;… Scherer / Alff / Poretschkin a.a.O., Rn. 3).Rn. 33 Sollte die Unachtsamkeit des Klägers nach Maßgabe des Beklagtenvortrags kausal darauf zurückzuführen sein, dass er anlässlich des Grußes während des Passierens des entgegenkommenden Sanitätsfahrzeugs seine Aufmerksamkeit und seinen Blick vom Verkehrsgeschehen weglenkte, wiese der Sachverhalt Vergleichbarkeit zu den Fallgestaltungen auf, bei denen der Fahrer einen Unfall verursacht, weil er den Blick einige Sekunden von der Fahrbahn abwendet, um ein nicht verkehrswesentliches Geschehen zu beobachten (OLG München v. 27.01.1994, Az. 24 U 706/93) bzw. um einen in den Fußraum der Fahrer- oder Beifahrerseite heruntergefallenen Gegenstand aufzuheben, und dadurch seine Aufmerksamkeit nicht mehr voll dem Verkehrsgeschehen widmet bzw. die Übersicht über das Verkehrsgeschehen verliert (vgl.: VG Stade v. 25.06.2013, Az. 3 A 1791/12, Rn. 25 ff. bei juris, m.w.N.;… VG Freiburg v. 11.10.2001, Az. 3 K 1659/99, Rn. 16 ff.).
- VG München, 14.04.2014 - M 21 K 12.4452
Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen Beschädigung …
Es kommt also nicht nur darauf an, was von einem durchschnittlichen Anforderungen entsprechenden Angehörigen des jeweiligen Verkehrskreises in der jeweiligen Situation erwartet werden konnte, wozu auch gehört, ob die Gefahr erkennbar und der Erfolg vorhersehbar und vermeidbar waren; abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (…zum Ganzen vgl.: BVerwG v. 06.08.2009, Az: 2 B 9.09, Rn. 5 bei juris;… BVerwG v. 25.05.1988, Az: 6 C 38.85, Rn. 18 bei juris;… BGH v. 29.01.2003, Az: IV ZR 173/01, Rn. 10 bei juris;… BGH v. 08.07.1992, Az. IV ZR 223.91, Rn. 11 bei juris; OVG NRW v. 05.02.1986, Az: 1 A 851/84 = NZWehrR 1986, 170 ff.;… SächsOVG v. 14.10.2010, Az: 2 A 445/09, Rn. 15 bei juris; VG Stade v. 25.06.2013, Az. 3 A 1791/12, Rn. 24 bei juris;… VG München v. 20.12.2013 a.a.O.;… VG Würzburg v. 04.12.2012 a.a.O., Rn. 21 bei juris;… VG Minden v. 20.01.2009 a.a.O., Rn. 37 bei juris;… VG Köln v. 05.04.2006, Az. 27 K 7600/04, Rn. 28 ff. bei juris;… VG Osnabrück v. 15.02.2005 a.a.O., Rn. 22 bei juris;… Vogelgesang, in: GKÖD, zu § 24 SG, Rn. 19;… Walz, in: Walz / Eichen / Sohm a.a.O., Rn. 23;… Scherer / Alff / Poretschkin a.a.O., Rn. 3).
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