Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 86 Abs 1 S 1 BG ND
Ablenkung; Alltag; Beamter; Benzin; Betankung; Dienstfahrzeug; Dienstkraftwagen; Dienstpflicht; Diesel; Gespräch; grobe Fahrlässigkeit; Pflichtverletzung; Polizist; Schadensersatz; Schadensersatzpflicht; Sorgfaltspflicht; Tanken; Tankvorgang; Verletzung; Zapfpistole - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
- OVG Niedersachsen, 11.02.2008 - 5 LB 365/07
- OVG Niedersachsen, 26.02.2008 - 5 LB 365/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
Anspruchsbegründende grobe Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen sein, wenn der Beamte bei angewöhnten alltäglichen Handlungsabläufen infolge von äußeren Umständen abgelenkt wird und infolge dieser Ablenkung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt (entspr. BGH, U. v. 8.2.1989, IVa ZR 57/88; 8.7.1992, IV ZR 223/91).Dabei gilt nicht ein ausschließlich objektiver, nur auf die Verhaltensanforderungen des Verkehrs abgestellter Maßstab, sondern es sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH, U. v. 08.07.1992, IV ZR 223/91, juris = BGHZ 119, 147 ff;… Plog u.a., BBG, § 78 Rn. 25).
Schuldmindernd kann (auch) zu berücksichtigen sein, wenn das "Augenblicksversagen" seine Ursache in einer Konzentrationsschwäche hat, die darauf beruht, dass der Handelnde mit einer bestimmten Tätigkeit dauerhaft beschäftigt ist, die ständig seine Konzentration erfordert (BGH, U. v. 08.07.1992, a.a.O.).
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
Anspruchsbegründende grobe Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen sein, wenn der Beamte bei angewöhnten alltäglichen Handlungsabläufen infolge von äußeren Umständen abgelenkt wird und infolge dieser Ablenkung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt (entspr. BGH, U. v. 8.2.1989, IVa ZR 57/88; 8.7.1992, IV ZR 223/91).Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einer üblicherweise sorgfältig agierenden Person passieren könne, verdient nicht das Verdikt der groben Fahrlässigkeit (BGH, U. v. 08.02.1989, IVa ZR 57/88, juris = NJW 1989, 1354 ff).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 2 A 11982/03
Falsch getankt - Beamter muss Schaden ersetzen
Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
Der vorstehenden Auffassung stehen die Rechtsausführungen des OVG Koblenz (B. v. 26.02.2004, 2 A 11982/03.OVG, juris = NVwZ-RR 2004, 366, im Anschluss ebenso VG Osnabrück, U. v. 30.03.2006, 3 A 100/04, NdsOVG-Datenbank) nicht entgegen.
- BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
Unter dem Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit wird ein Handeln oder Unterlassen verstanden, bei dem nach den gesamten Umständen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind, und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.1998, 2 B 6/98, juris; NdsOVG, B. v. 15.07.2005, 2 LA 1172/04, NdsOVG-Datenbank). - OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit; …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
Unter dem Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit wird ein Handeln oder Unterlassen verstanden, bei dem nach den gesamten Umständen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind, und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.1998, 2 B 6/98, juris; NdsOVG, B. v. 15.07.2005, 2 LA 1172/04, NdsOVG-Datenbank). - VG Osnabrück, 30.03.2006 - 3 A 100/04
Kostentragung für Reparatur eines Dienstkraftwagens bei Betanken mit falschem …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
Der vorstehenden Auffassung stehen die Rechtsausführungen des OVG Koblenz (B. v. 26.02.2004, 2 A 11982/03.OVG, juris = NVwZ-RR 2004, 366, im Anschluss ebenso VG Osnabrück, U. v. 30.03.2006, 3 A 100/04, NdsOVG-Datenbank) nicht entgegen.
- VG Greifswald, 09.06.2016 - 6 A 59/15
Grob fahrlässiges Betanken eines Dienstkraftfahrzeugs; Fürsorgepflicht bei …
Um den Grad des Versagens und des Verschuldens als geringer erscheinen zu lassen, müssen besondere, in der Person des Beamten liegende Umstände hinzukommen (OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 11.02.2008, a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 08. Februar 2011 - 1 K 1880/10 -, juris; VG Osnabrück, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 A 19/07 -, juris). - VG Aachen, 08.02.2011 - 1 K 1880/10
Haftung des Beamten wegen grob fahrlässigen Handelns bei der Betankung des …
Rn. 27 vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 21. Juli 2007 - 3 A 19/07 -, juris, Rdnr. 18 bis 20. - VG Hannover, 29.01.2008 - 13 A 8415/06
Schadenersatz eines Soldaten wegen Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs
(für grobe Fahrlässigkeit beim Falschbetanken vgl. auch VG Düsseldorf…, Urteil vom 09.06.2006 - 2 K 1340/06 - , OVG Koblenz, a.a.O., VG Kassel…, Urt. vom 08.03.2007 - 1 E 889/06 - hinsichtlich eines Ausnahmefalles, in dem grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist s.a. VG Osnabrück, Urteil vom 21.06.2007 - 3 A 19/07 -, jew. zit. n. Juris).
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