Rechtsprechung
| VG Halle, 27.08.2010 - 3 A 197/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kostenerstattung für die Beseitigung einer Straßenverunreinigung durch die Feuerwehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VG Halle, 17.04.2003 - 3 A 528/99
Auszug aus VG Halle, 27.08.2010 - 3 A 197/09
Rn. 22 Soweit Gemeinden durch § 47 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt - StrG LSA - vom 06. Juli 1993 (GVBl. S. 334), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 856), eine aus Gründen der Gefahrenabwehr umfassende polizeimäßige Reinigungspflicht übertragen worden ist (vgl. hierzu VG Halle, Urt. v. 17. April 2003 - 3 A 528/99 HAL -, zitiert nach juris;… VG Dessau, Urt. v. 24. September 2002 - 3 A 62/02 -, zitiert nach juris), betrifft dies nach dem Wortlaut der Norm lediglich den Bereich innerhalb geschlossener Ortslagen.Diesem obliegt als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 2 StrG LSA ) - hier Kreisstraße K 2217 - die aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht abgeleitete verkehrsmäßige Reinigung der in seinem Verantwortungsbereich liegenden Straßen (vgl. VG Halle, Urt. v. 17. April 2003, a.a.O.; siehe zur Straßenverkehrssicherungspflicht auch die §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 10 StrG LSA ).
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 269/91
Feuerwehreinsatz bei Ölspur
Auszug aus VG Halle, 27.08.2010 - 3 A 197/09
Unter Allgemeinheit ist eine unbestimmte und nicht bestimmbare Zahl von Personen zu verstehen (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18. November 1991 - 1 S 269/91 -, NJW 1992, 1470; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 07. Juni 2007 - 2 L 177/06 -, zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2007 - 2 L 177/06
Zur Auslegung des brandschutzrechtlichen Notstandsbegriffs
Auszug aus VG Halle, 27.08.2010 - 3 A 197/09
Unter Allgemeinheit ist eine unbestimmte und nicht bestimmbare Zahl von Personen zu verstehen (…vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18. November 1991 - 1 S 269/91 -, NJW 1992, 1470; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 07. Juni 2007 - 2 L 177/06 -, zitiert nach juris). - VG Dessau, 24.09.2002 - 3 A 62/02
Auszug aus VG Halle, 27.08.2010 - 3 A 197/09
Rn. 22 Soweit Gemeinden durch § 47 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt - StrG LSA - vom 06. Juli 1993 (GVBl. S. 334), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 856), eine aus Gründen der Gefahrenabwehr umfassende polizeimäßige Reinigungspflicht übertragen worden ist (…vgl. hierzu VG Halle, Urt. v. 17. April 2003 - 3 A 528/99 HAL -, zitiert nach juris; VG Dessau, Urt. v. 24. September 2002 - 3 A 62/02 -, zitiert nach juris), betrifft dies nach dem Wortlaut der Norm lediglich den Bereich innerhalb geschlossener Ortslagen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem …
Rn. 34 2. Vermochte die Beklagte ihren Darlegungsanforderungen aus den vorstehenden Gründen nicht gerecht zu werden, mag dahinstehen, ob sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis jedenfalls deshalb als zutreffend erweist, weil schon kein Unglücksfall im Sinne des § 1 Abs. 4 BrSchG LSA vorgelegen hat (zu diesem Begriff: OVG LSA…, Urteil vom 15. März 2001 - A 2 S 513/98 -, juris Rn. 45; zur Abgrenzung von Unglücksfällen und Notständen: OVG LSA…, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 L 177/06 -, juris Rn. 6; zum [Nicht-]Vorliegen eines Unglücksfalls auch VG Halle, Urteil vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 20 ).Ebenso kann unentschieden bleiben, ob die Heranziehung der Klägerin als Zustandsstörerin nach § 22 Abs. 4 Nr. 2 BrSchG LSA bereits daran scheitert, dass die beklagte Stadt eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 StrG LSA wahrgenommen hat (hierzu VG Dessau, Urteil vom 24. September 2002 - 3 A 62/02 -, juris [m. w. N.] und VG Halle, Urteile vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 22 …sowie vom 17. April 2003 - 3 A 528/99 -, juris Rn. 22 ff.; zur Inanspruchnahme eines Fahrzeugführers für die Beseitigung einer Ölspur auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA und der [allerdings offen gelassenen] Frage, ob darüber hinaus ein Tätigwerden der Gemeinde durch die Feuerwehr auf der Grundlage des Brandschutzgesetzes in Betracht gekommen wäre, ebenfalls VG Halle, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 6 A 55/13 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".