Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BbgDSchG § 12 Abs. 1; ; BbgDSchG § 12 Abs. 5; ; BbgDSchG § 13 Abs. 1; ; BbgDSchG § 13 Abs. 2; ; BbgDSchG § 15 Abs. 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BbgDSchG §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, Abs. 2, 15 Abs. 1.
- denkmalrechtbayern.de
Bausünden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Denkmalbereich, Veränderung eines Denkmals, Versagung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis - entgegenstehende Gründe des Denkmalschutzes bei Austausch von Bauteilen [hier Fenstern], die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung des Denkmals vorhanden und denkmalwidrig ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Denkmalrechtliche Erlaubnis; Veränderung eines Denkmals; Denkmalschutz bei Austausch von Fenstern; Technische Instandsetzung; "Historisch getreuer" Zustand eines Fachwerkhauses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 12 Abs. 1 u. 5, 13 Abs. 1 u. 2, 15 Abs. 1 BbgDSchG
Denkmalschutz - Denkmalbereich - Denkmaleigenschaft
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 12.10.1999 - 2 K 2387/98
- OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Papierfundstellen
- NJ 2003, 325
- BauR 2003, 686
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 09.08.1996 - 2 B 94.3022
Auszug aus OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Die Auffassung des Beklagten, dass § 15 Abs. 1 Satz 2 BbgDSchG den Denkmalschutzbehörden die Möglichkeit einräume, durch Verweigerung einer denkmalschutzrechlichen Erlaubnis auf "Rückführung in historisch getreue Zustände" hinzuwirken, knüpft an die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 14. September 1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56, Nr. 221) und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 9. August 1996 - 2 B 94.3022 -, BRS 58, Nr. 230) zu den dort jeweils geltenden Denkmalschutzgesetzen getroffenen Entscheidungen an, nach denen die Denkmalschutzbehörden beim Austausch vorhandener denkmalwidriger Bauteile auf der "Denkmalgerechtigkeit" der neu einzubauenden Teile bestehen können.Den Einwand des Beklagten, dass bei dieser Auslegung der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BbgDSchG Denkmale schrittweise in ihrer Gestalt und möglicherweise auch in ihrem Bestand preisgegeben würden (ebenso BayVGH, Urteil vom 9. August 1996 - 2 B 94.3022 -, BRS 58, Nr. 230), vermag der Senat nicht nachzuvollziehen.
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89
Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert; …
Auszug aus OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Gründe des Denkmalschutzes stehen einem Vorhaben dann entgegen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. zu der entsprechenden Regelung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 1992 - 7 A 936/90 - BRS 54, Nr. 118, ebenso für die dortige Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 1990 - 1 S 2998/89 -, NVwZ-RR 1991, 291, 293). - OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92
Erneuerung; Bauteile; Baudenkmal; Denkmalschutz; Denkmalwidrige Teile
Auszug aus OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Die Auffassung des Beklagten, dass § 15 Abs. 1 Satz 2 BbgDSchG den Denkmalschutzbehörden die Möglichkeit einräume, durch Verweigerung einer denkmalschutzrechlichen Erlaubnis auf "Rückführung in historisch getreue Zustände" hinzuwirken, knüpft an die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 14. September 1994 - 1 L 5631/92 -, BRS 56, Nr. 221) und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 9. August 1996 - 2 B 94.3022 -, BRS 58, Nr. 230) zu den dort jeweils geltenden Denkmalschutzgesetzen getroffenen Entscheidungen an, nach denen die Denkmalschutzbehörden beim Austausch vorhandener denkmalwidriger Bauteile auf der "Denkmalgerechtigkeit" der neu einzubauenden Teile bestehen können. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1992 - 7 A 936/90
Denkmalschutz; Denkmalrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung; Sinnvolle …
Auszug aus OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Gründe des Denkmalschutzes stehen einem Vorhaben dann entgegen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. zu der entsprechenden Regelung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 1992 - 7 A 936/90 - BRS 54, Nr. 118, ebenso für die dortige Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 1990 - 1 S 2998/89 -, NVwZ-RR 1991, 291, 293). - OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 6544/95
Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von …
Auszug aus OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Erst wenn die Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, dass der Kernbestand des Ensembles angegriffen ist, entfällt das an seiner Erhaltung bestehende öffentliche Interesse (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Juli 1997 - 1 L 6544/95 -, NVwZ-RR 1998, 713, 714).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber …
Insbesondere der Austausch einzelner Bauteile stellt stets eine relevante Veränderung dar (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, 474).Hierbei ist davon auszugehen, dass Gründe des Denkmalschutzes einem Vorhaben dann entgegenstehen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 N 19.06 -, zitiert nach Juris; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, m.w.N.).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Denkmalschutzgesetz Berlin keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit" kennt, auf dessen Grundlage von dem Eigentümer eines Denkmals die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte (so für das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz in der bis zum 31. Juli 2004 geltenden Fassung bereits OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, 474; a.A. etwa OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. September 1994, a.a.O., wonach die Regelungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes auch ein Hinwirken auf die Beseitigung früherer "Bausünden" erlauben sollen).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
Uferweg am Griebnitzsee
Soweit nach § 8 Abs. 4 Satz 1 BbgDSchG unter bestimmten Voraussetzungen die "Wiederherstellung" eines früheren Zustands oder "Instandsetzung" eines Denkmals verlangt werden kann, setzt auch dies voraus, dass das Denkmal im Zeitpunkt seiner Unterschutzstellung noch nicht zerstört war (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002 - 3 A 248/99 -, BRS 65 Nr. 212). - VG Frankfurt/Oder, 07.08.2012 - 7 K 860/07
Denkmalschutz
Rn. 23 Ihren Widerspruch vom 5. April 2007 gegen die Wiederherstellungsanordnung vom 29. März 2007 begründete die Klägerin unter Bezugnahme auf ihr Anhörungsschreiben und eine auch dort zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. November 2002 - 3 A 248/99 - (BauR 2003, 686) wie folgt: Die Wiederherstellungsanordnung sei mangels materiellrechtlichen Verstoßes der Sanierungsmaßnahmen gegen die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes rechtswidrig.Soweit die Klägerin sich für das Fehlen einer Beeinträchtigung im Sinne der o. g. Vorschrift auf das noch zum BbgDSchG 1991 und hinsichtlich einer versagten Erlaubnis ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. November 2002 (- 3 A 248/99 -, vgl. auch Juris) beruft, ergibt sich daraus nichts anderes.
- VG Berlin, 06.09.2007 - 16 A 15.06
Denkmalschutz steht Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster in der …
Es stellt sich hier auch nicht die vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder (Urteil vom 20. November 2002, BauR 2003, 686) aufgeworfene Frage, ob bei ungenehmigten Veränderungen an Denkmalen der Rückbau auf den Originalzustand gefordert werden darf oder nur auf den bei der Unterschutzstellung vorgefundenen Zustand, denn in den Häusern der Kläger waren noch die Originalfenster eingebaut. - VGH Bayern, 04.09.2023 - 9 B 22.1196
Denkmalschutzrechtliche Anordnung zum Rückbau von Dachflächenfenstern
Zwar ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 4 DSchG auch der Rückbau solcher Bausünden verlangt werden kann, die schon vor einer Unterschutzstellung durch das Denkmalschutzgesetz begangen worden sind und ob insoweit über den reinen Bestandsschutz hinaus auch eine denkmalpflegerisch wünschenswerte Verbesserung durch Herstellung eines dem historischen Original angenäherten Zustands, der aber zur Zeit der Unterschutzstellung bereits nicht mehr bestand, gefordert werden darf (…bejahend: Eberle/Spennemann/Schindler-Friedrich/Gerstner, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 8. Aufl. 2021, Art. 6 Rn. 75; in diese Richtung wohl auch: BayVGH U.v. 6.11.1994 - 2 B 94.2926 n.v.; U.v. 9.8.1996 - 2 B 94.3022 - BayVBl 1997, 633; ablehnend, allerdings zur dortigen Rechtslage: OVG Bbg, U.v. 20.11.2002 - 3 A 248/99 - juris Rn. 24). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 2 N 19.06
Genehmigung zum Anbau eines Glasvordaches an einem denkmalgeschützten Haus
Gründe des Denkmalschutzes stehen einem Vorhaben dann entgegen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, S. 473 m.w.N.). - VG Berlin, 26.03.2015 - 19 K 171.14
Baugenehmigung für die teilweise Umnutzung und bauliche Änderungen
Rn. 21 Gründe des Denkmalschutzes stehen einem Vorhaben dann entgegen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. OVG-Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 N 19.06 -, zitiert nach Juris; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, m.w.N.). - VG Saarlouis, 16.05.2007 - 5 K 4/06
Zur Rücknahme einer fiktiv erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum …
(OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 20.11.2002 - 3 A 248/99 -, NuR 2004, 317, unter Hinweis auf Memmesheimer/Upmeier/Schönstein, Denkmalrecht NW, 2. Aufl. 1989, § 9 Rdnr. 4) Durch den Austausch einzelner Bauteile wird der bestehende Zustand somit stets verändert. - VG Meiningen, 14.03.2007 - 5 K 33/03
Denkmalschutz; Zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Austausch von …
Nach der thüringischen Regelung jedenfalls vermag nicht jedes denkmalpflegerische Interesse, sondern nur der Schutz eines Denkmals - und das heißt im Zweifel die Sicherung der vorhandenen erhaltenswerten Substanz - die Versagung einer Erlaubnis zu rechtfertigen (vgl. zum insoweit vergleichbaren Recht OVG Brandenburg, U. v. 20.11.2002, 3 A 248/99, BRS 65 Nr. 212). - VG Potsdam, 29.01.2004 - 2 L 1189/03
Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 S. 1, …
Die Ermächtigung zum Erlass denkmalrechtlicher Sicherungsverfügungen ist jedoch ebenso wie die materiellen Erhaltungsverpflichtungen der Eigentümer denkmalgeschützter Sachen spezialgesetzlich und abschließend im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz geregelt, vgl. auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. November 2002 - 3 A 248/99 -, Seite 10 des Entscheidungsabdruckes, weshalb die Generalklausel des Ordnungsbehördengesetzes als Rechtsgrundlage für ein Handeln des Antragsgegners hier nicht in Betracht kommt. - OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 2 N 181.06
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