Rechtsprechung
| VG Greifswald, 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Auswirkungen von Kirchenasyl auf Flüchtlinge im Dublin-Verfahrens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 13 A 1657/15
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler …
Auszug aus VG Greifswald, 31.05.2016 - 3 A 256/16
Die Anfechtungsklage ist sowohl gegen die Überstellungsanordnung in Ziffer 2, als auch gegen die Ablehnung des Asylantrages als unzulässig in Ziffer 1 des angefochtenen Bescheides statthaft (vgl. noch zur Dublin II-VO Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32.14 -, juris Rn. 13, sowie zur Dublin III-VO Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.03.2016 - 13 A 1657/15.A -, juris Rn. 22).Rn. 28 Zwar kommt den Fristbestimmungen der Dublin III-VO, die ihrem Wesen nach die Beziehungen der Mitgliedsstaaten untereinander regeln sollen, kein subjektiv-rechtlicher Charakter zu, sodass sich eine Rechtsverletzung des Klägers nicht unmittelbar aus dem Ablauf der Überstellungsfristen herleiten lässt (vgl. ausführlich und m.w.N. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.03.2016 - 13 A 1657/15.A -, juris Rn. 37 ff.).
- VG München, 29.10.2015 - M 2 K 15.50211
Asylantrag, irakische Staatsangehörigkeit, Überstellungsfrist, ursprüngliche …
Auszug aus VG Greifswald, 31.05.2016 - 3 A 256/16
Rn. 21 Davon ausgehend begann mit der Zustellung der ablehnenden Entscheidung im Eilverfahren an die Beklagte am 03.07.2015 eine neue Sechs-Monats-Frist zu laufen (zur Entscheidungserheblichkeit der Zustellung an die Beklagte vgl. Verwaltungsgericht München, Urt. v. 29.10.2015 - M 2 K 15.50211 - juris Rn. 22).Flüchtig ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist (Verwaltungsgericht München, Urt. v. 29.10.2015 - M 2 K 15.50211 - juris Rn. 25;… Verwaltungsgericht Würzburg, Urt. v. 31.08.2015 - W 3 K 14.50040 - juris Rn. 21; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.08.2013 - 12 S 675/13 - juris).
- BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; …
Auszug aus VG Greifswald, 31.05.2016 - 3 A 256/16
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union folge, dass dem jeweiligen Mitgliedstaat ein zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten für die Vorbereitung und Durchführung einer Überstellung zur Verfügung stehen müsse (Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 26.05.2016 - 1 C 15.15 - Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2016).
- BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
Auszug aus VG Greifswald, 31.05.2016 - 3 A 256/16
Die Anfechtungsklage ist sowohl gegen die Überstellungsanordnung in Ziffer 2, als auch gegen die Ablehnung des Asylantrages als unzulässig in Ziffer 1 des angefochtenen Bescheides statthaft (vgl. noch zur Dublin II-VO Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32.14 -, juris Rn. 13, sowie zur Dublin III-VO Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.03.2016 - 13 A 1657/15.A -, juris Rn. 22). - VGH Baden-Württemberg, 06.08.2013 - 12 S 675/13
Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Ungarn
Auszug aus VG Greifswald, 31.05.2016 - 3 A 256/16
Flüchtig ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist (…Verwaltungsgericht München, Urt. v. 29.10.2015 - M 2 K 15.50211 - juris Rn. 25;… Verwaltungsgericht Würzburg, Urt. v. 31.08.2015 - W 3 K 14.50040 - juris Rn. 21; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.08.2013 - 12 S 675/13 - juris). - VG Würzburg, 31.08.2015 - W 3 K 14.50040
Überstellungsfrist - Beginn mit Zustimmung
Auszug aus VG Greifswald, 31.05.2016 - 3 A 256/16
Flüchtig ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist (…Verwaltungsgericht München, Urt. v. 29.10.2015 - M 2 K 15.50211 - juris Rn. 25; Verwaltungsgericht Würzburg, Urt. v. 31.08.2015 - W 3 K 14.50040 - juris Rn. 21; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.08.2013 - 12 S 675/13 - juris).
- VG Bayreuth, 30.01.2019 - B 8 S 19.50007
"Flüchtig" durch Sich-Begeben in Kirchenasyl
Die Anknüpfung an die behördliche Kenntnis des (illegalen) Aufenthaltsortes und die damit verbundene Möglichkeit der Abschiebung (vgl.: VG München, U.v. 06.06.2017 - M 9 S 17.50290; U.v. 27.03.2017 - M 22 K 16.50220; VG Würzburg, U.v. 31.08.2015 - W 3 K 14.50040; VG Greifswald, BG.v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW m.w.N., alle in juris) greift zu kurz; insoweit wird darauf abgestellt, dass der Erfolg (= Entzug) nicht eingetreten ist, da der Staat sein Gewaltmonopol auch in Kirchenräumen durchsetzen könnte und der Vollzug damit nicht unmöglich ist.Das Argument, die faktische Duldung des "Kirchen-Asyls" durch den Staat würde eine Zurechnung des Vollzugsdefizites zum Flüchtling hindern (so wohl: VG Greifswald, GB. v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW), greift ebenfalls zu kurz; vorliegend kommt es eben auf die Handlung des Sich-Entziehens und nicht auf den Grund für die unterbliebene Abschiebung an, zumal letztendlich jede Form des Untertauchens dem Staat zugerechnet werden könnte, da er die abzuschiebenden Personen nicht genügend überwacht und nach untergetauchten Ausländern nicht mit ausreichendem Personaleinsatz gefahndet hat.
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 3 K 17.50070
Erfolglose Klage gegen Dublin-Bescheid (Finnland): Kirchenasyl
Rn. 26 Die Anknüpfung an die behördliche Kenntnis des (illegalen) Aufenthaltsortes und die damit verbundene Möglichkeit der Abschiebung (vgl.: VG München, U. v. 06.06.2017, Az. M 9 S 17.50290; U. v. 27.03.2017, AZ.: M 22 K 16.50220VG Würzburg, U. v. 31.08.2015, AZ.: W 3 K 14.50040; VG Greifswald, BG. V. 31.05.2016, AZ.: 3 A 256/16 As HGW m.w.N.) greift zu kurz; insoweit wird darauf abgestellt, dass der Erfolg (= Entzug) nicht eingetreten ist, da der Staat sein Gewaltmonopol auch in Kirchenräumen durchsetzen könnte und der Vollzug damit nicht unmöglich ist.Rn. 27 Das Argument, die faktische Duldung des Kirchen-"Asyls" durch den Staat würde eine Zurechnung des Vollzugsdefizites zum Flüchtling hindern (so wohl: VG Greifswald, GB. v. 31.05.2016, Az. 3 A 256/16 As HGW), greift ebenfalls zu kurz; vorliegend kommt es eben auf die Handlung des Sich-Entziehens und nicht auf den Grund für die unterbliebene Abschiebung an, zumal letztendlich jede Form des Untertauchens dem Staat zugerechnet werden könnte, da er die abzuschiebenden Personen nicht genügend überwacht und nach untergetauchten Ausländern nicht mit ausreichendem Personaleinsatz gefahndet hat.
- VG Ansbach, 29.08.2017 - AN 14 E 17.50998
Erfolgloser Eilantrag eines äthiopischen Asylbewerbers auf Rücküberstellung aus …
Rn. 33 Ähnlich judiziert das Verwaltungsgericht Greifswald (U.v. 16.12.2016 - 3 A 231/16 As HGW, juris sowie Gerichtsbescheid v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW, juris): "Flüchtig ... ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist.".
- VG Ansbach, 26.09.2017 - AN 14 E 17.51100
Abschiebung nach Portugal mangels systemischer Mängel des Asylverfahrens - …
Rn. 41 Ähnlich judiziert das Verwaltungsgericht Greifswald (U.v. 16.12.2016 - 3 A 231/16 As HGW, juris sowie Gerichtsbescheid v. 31.5.2016 - 3 A 256/16 As HGW, juris): "Flüchtig ... ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist.". - VG Ansbach, 01.08.2018 - AN 14 K 17.50567
Überstellungsfrist, Dublin-III-Verordnung, Systemischer Mangel, …
Rn. 37 Ähnlich judiziert das Verwaltungsgericht Greifswald (U.v. 16.12.2016 - 3 A 231/16 As HGW, juris sowie Gerichtsbescheid v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW -, juris): "Flüchtig ... ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist.". - VG Greifswald, 15.11.2017 - 3 A 2051/16
Abschiebungsanordnung nach Schweden; Fristverlängerung aufgrund von Flüchtigkeit …
Rn. 23 Flüchtig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist (vgl. VG Greifswald, Gerichtsbescheid v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW -, juris Rn. 23). - VG Greifswald, 16.12.2016 - 3 A 231/16
Asylrecht: keine Abschiebung nach Ungarn aufgrund systemischer Mängeln
Flüchtig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist (vgl. m.w.N. VG Greifswald, Gerichtsbescheid v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW -, juris Rn. 23). - VG Greifswald, 28.02.2017 - 5 A 143/16
Asylrecht - Hauptsacheverfahren (Iran) - Dublin-Verfahren - Ablehnung des …
Flüchtig im Sinne der Vorschrift ist eine Person dann, wenn sie über einen erheblichen Zeitraum hinweg aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht auffindbar ist (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 3 A 231/16 As HGW -, Rn. 19, juris und Gerichtsbescheid vom 31. Mai 2016 - 3 A 256/16 As HGW -, Rn. 23, juris). - VG Greifswald, 02.11.2016 - 3 A 1678/16
Abschiebungsanordnung: Unzulässiger Asylantrag; Überstellung eines Minderjährigen …
Wobei die Frist grundsätzlich mit der Bewirkung der Zustellung an die Beklagte erneut anläuft (vgl. m.w.N. VG Greifswald, Gerichtsbescheid v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW -, juris Rn. 21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".