Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 22.02.2005 - 3 A 281/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einbeziehung von Grundstücken in das Abrechnungsgebiet nach Straßenausbaubeitragsrecht bei im Bebauungsplan festgesetzter spiegelbildlicher Bebauung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 KAG ND
Abrechnungsgebiet; Ausbau; Ausbaukosten; Ausbaumaßnahme; begrenzte Erschließungswirkung; begrenzte Vorteilswirkung; Beitrag; beitragsfähig; beitragsfähige Erneuerung; Beitragsfähigkeit; Beitragspflicht; Eckgrundstück; Eckgrundstückvergünstigung; Eigentümeridentität; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.02.2005 - 3 A 281/02
Einen solchen Ausnahmefall hatte das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise dann angenommen, wenn in einem beplanten Gebiet ein zwischen zwei parallelen Anbaustraßen durchlaufendes Grundstück an jeder Straße selbstständig und ungefähr gleichgewichtig bebaubar war, so dass sich auf Grund der Festsetzungen des Bebauungsplans der Eindruck aufdrängte, es handele sich planerisch um zwei voneinander vollauf unabhängige Grundstücke (BVerwG, Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 -, DVBl. 1985, 1180). - OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 120/03
Abrechnungsfähigkeit; Aufwand; Aufwandsverteilung; Autofreiheit; …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.02.2005 - 3 A 281/02
Diese Gleichstellung von Beitragstatbestand und Vorteilsbegriff rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass sich wegen der engen Beziehung zwischen Straße und Grundstück, insbesondere der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße vom Grundstück aus, der Wert eines Grundstücks automatisch mit der Qualität der Straße erhöht, ohne dass es auf die subjektiven Einschätzungen der betroffenen Grundstückseigentümer ankommt (Nds. OVG, Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 120/03 -, NordÖR 2003, 466, 467). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1987 - 9 B 122/86
Auszug aus VG Lüneburg, 22.02.2005 - 3 A 281/02
Denn ausgehend von der Annahme, dass die öffentliche Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz NKAG die Straße in ihrer gesamten Ausdehnung ist, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (u. a. Beschl. v. 11.2.1987 - 9 B 122/86 -, KStZ 1987, 151 …und Urt. v. 22.7.1992 - 9 L 4544/91-) die sachliche Beitragspflicht und kann mithin der Ausbau einer Straße erst dann abgerechnet werden, wenn die Straße mit allen (vorhandenen) Teileinrichtungen ausgebaut worden ist.
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 16/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Rn. 94 Diese zweite Frage - die für den Widerruf von Leistungsbescheiden allgemein und insbesondere für den Widerruf von Corona-Soforthilfen umstritten ist (vgl. einerseits, im Ergebnis auf die letzte Behördenentscheidung abstellend, VG Karlsruhe…, Urteil vom 11.10.2024 - 14 K 5099/23 - juris Rn. 67 ; ähnlich Urteil vom 06.10.2023 - 14 K 3999/21 - BeckRS 2023, 29047; ebenso VG Magdeburg…, Urteil vom 24.01.2025 - 6 A 150/23 - juris Rn. 63 ff.; VG Schwerin, Urteil vom 12.04.2005 - 3 A 281/02 - juris Rn. 25;… Urteil vom 30.07.2002 - 3 A 2833/01 - juris Rn. 22; allgemein für Subventionen OVG M-V…, Beschluss vom 24.03.2009 - 2 L 181/07 - juris Rn. 5 m. w. N.; OVG NRW…, Beschluss vom 15.05.2003 - 4 A 992/02 - juris Rn. 14; andererseits, auch erst im Gerichtsverfahren nachgereichte Unterlagen berücksichtigend, HambOVG…, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 31 und 32; OVG Bremen…, Urteil vom 25.05.2023 - 5 K 290/22 - juris Rn. 51;… Beschluss vom 26.03.2025 - 1 LA 185/23 - juris Rn. 29 ff.; VG Bremen…, Urteil vom 23.03.2023 - 5 K 1300/21 - Rn. 27) - beantwortet sich wiederum in erster Linie nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht und damit vorliegend nach § 49 LVwVfG sowie den übrigen das Widerrufsverfahren regelnden Vorschriften.
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