Rechtsprechung
| VG Greifswald, 21.03.2001 - 3 A 2860/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Koblenz, 20.04.2010 - 3 K 883/09
Der umstrittene Wasserverbrauch
Folgt man einem Teil der Rechtsprechung (vgl. etwa VGH BW, Urteile vom 08. Oktober 1987 - 2 S 1997/85 - und vom 22. August 1988 - 2 S 424/87 - BWGZ 1989, 88; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 K 2893/04 - und VG Greifswald, Urteil vom 21. März 2001 - 3 A 2860/00 -), so folgt dies bereits daraus, dass den genannten Satzungsvorschriften des Beklagten bereits eine (durch Gründe einer praktikablen Gebührenerhebung sachlich gerechtfertigte) unwiderlegbare Vermutung dahin zu entnehmen ist, dass für den Fall einer - wie hier - ordnungsgemäßen Zählerprüfung, die keine die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen überschreitenden Messungenauigkeiten ergibt, der Wasserzähler den Wasserverbrauch im vorausgegangenen Ablesezeitraum richtig angezeigt hat.
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