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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29814
VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05 (https://dejure.org/2007,29814)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.09.2007 - 3 A 288/05 (https://dejure.org/2007,29814)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. September 2007 - 3 A 288/05 (https://dejure.org/2007,29814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechtes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs 1 AufenthG; § 44 AuslG
    Abwesenheit; Abwesenheitsdauer; Abwesenheitszweck; Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Auslandsaufenthalt; Ausländerrecht; dauerhafter Wohnsitz; dreijährige Schulausbildung; einwohnerpolizeiliche Abmeldung; Einzelfall; Einzelfallumstände; Erlöschen eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    § 51 Abs. 1 Nr. 6; § 51 Abs. 1 Nr. 7
    D (A), Erlöschen, Aufenthaltstitel, freiwillige Ausreise, Auslandsaufenthalt, Schulbesuch, Ausbildung, Fernstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05
    Ob die Voraussetzung des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG oder des § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erfüllt ist - nicht nur vorübergehende Ausreise -, beurteilt sich nicht (allein) nach dem inneren Willen des Ausländers, sondern aufgrund einer Würdigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988 - 1 B 135/88 -, Buchholz 402.24, § 9 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1989, 114).

    Der Ausländer kann das Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung bei einer nicht nur vorübergehenden Ausreise nicht dadurch vermeiden, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten mehr oder weniger kurzfristig in das Bundesgebiet zurückkehrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00

    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ausreisegrund; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05
    Die in Nr. 7 bzw. 3 der genannten Vorschriften festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten kann dabei durchaus ein Beurteilungskriterium bilden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.5. 2000 - 11 L 1278/00 -, m. w. N.).

    Die Absicht des Ausländers, nicht nur vorübergehend im Ausland zu bleiben, muss somit in objektiv nachprüfbarer Weise zum Ausdruck kommen (Nds. OVG, Beschl. v. 15.5. 2000 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1988 - 18 B 1063/88
    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05
    Von einer dauerhaften Abwesenheit wird auszugehen sein, wenn das Ende der Ausbildung nicht absehbar ist, und der Ausländer erklärtermaßen seine Rückkehr nach Deutschland von der Art und dem Zeitpunkt des Erfolges seiner Ausbildung abhängig macht (OVG Münster, Beschl. v. 26.08.1988 - 18 B 1063/88 -, NVwZ-RR 1989 Seite 104).
  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92

    Annahme einer die Revision eröffnenden Abweichung von der Rechtsprechung des …

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05
    Auch hindern die Ausreise zu einem zeitlich völlig unbestimmten Zweck und die Absicht, irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren, das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nicht (BVerwG, Beschl. v. 4.5. 1993 - 1 B 220.92 -).
  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote; …

    Die hiergegen gerichtete Klage wurde mit Urteil vom 02.11.2005 (3 A 288/05 MD) abgewiesen, das seit dem 06.12.2005 rechtskräftig ist.

    Die Entscheidung wurde gemäß der Ziffer 2 des Bescheides vom 25.05.2005 (5164172-132), die mit dem Urteil vom 02.11.2005 (3 A 288/05 MD) rechtskräftig ist, nicht abgeändert.

  • VG München, 23.03.2009 - M 25 K 08.2924

    Kindernachzug; Visumszwang; gesicherter Lebensunterhalt

    Rn. 21 Bei einem Schulbesuch im Ausland hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt am Ausbildungsort oder bei seinen im Bundesgebiet lebenden Eltern oder ggf. an beiden Orten hat (vgl. OVG, NW, B. v. 26. August 1988 - 18 B 1063/88 - Rz 4 ff. u. B. v. 19. August 2004 - 17 A 166/02 - Rz 6 f.; BayVGH, B. v. 22. Oktober 1998 - 10 CS 98.1692 - Rz 3; VGH BW, U. v. 6. Juli 1994 - 13 S 2147/93 - Rz 34 f.; OVG Nds., B. v. 11. Januar 2008 - 11 ME 418/07 - Rz 9; VG München, U. v. 4. Dezember 2002 - M 9 K 01.2269 - Rz 24; VG Lüneburg, U. v. 21. September 2007 - 3 A 288/05 - LS, Rz 17; VG Bayreuth, B. v. 14. März 2003 - B 1 S 03.111 - Rz 24; BFH, U. v. 23. November 2000 - VI R 107/99 - Rz 18 ff.; Hess. FG, U. v. 30. August 2005 - 3 K 1152/03 - Rz 23 ff.).

    Rn. 23 Der vorliegende Fall ist nicht mit den in der Rechtsprechung zugunsten der Kläger entschiedenen Fällen eines vom Inland aus angetretenen, von vorne herein zeitlich begrenzten Schul- oder Studienaufenthalts im Ausland gleichzusetzen (vgl. insbesondere BayVGH, B. v. 22. Oktober 1998 - 10 CS 98.1692 - ; VG Bayreuth, B. v. 14. März 2003 - B 1 S 03.111 - Rz 24; VG Lüneburg, U. v. 21. September 2007 - 3 A 288/05 - LS, Rz 17 einerseits und OVG NW, B. v. 19. August 2004 - 17 A 166/02 - Rz 6 f.; VG München, U. v. 4. Dezember 2002 - M 9 K 01.2269 - Rz 24 andererseits).

  • VG Magdeburg, 15.09.2023 - 9 A 69/22

    Keine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes sowie Verkürzung der …

    Die hiergegen gerichtete Klage wurde mit Urteil vom 02.11.2005 (3 A 288/05 MD) abgewiesen, das seit dem 06.12.2005 rechtskräftig ist.
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