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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26927
VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05 (https://dejure.org/2006,26927)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 A 308/05 (https://dejure.org/2006,26927)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 A 308/05 (https://dejure.org/2006,26927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    Er vertritt die Auffassung, die mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - dem Gesetzgeber auferlegten Vorgaben seien nicht vollständig erfüllt worden, weshalb dritte und weitere Kinder von Beamten nicht ausreichend alimentiert würden und ein Anspruch auf weitere Zahlung bestehe.

    das beklagte Landesamt unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2005 zu verurteilen, dem Kläger für das dritte Kind einen Familienzuschlag nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2003 zu gewähren.

    Rechtsgrundlage für das klägerische Begehren ist die Vollstreckungsanordnung im Beschluss des BVerfG vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, BVerfGE 99, 300ff. Nach Nr. 2 der Entscheidungsformel (…aaO., S. 304) haben Besoldungsempfänger als Mindestalimentation, sofern der Gesetzgeber die als verfassungswidrig beanstandete Rechtslage nicht bis zum 31.12.1999 mit der Verfassung in Einklang bringt, mit Wirkung vom 01.01.2000 für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 v. H. des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes, der sich nach Maßgabe der Gründe zu C. III. 3. errechnet.

    An dieser Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24.11.1998 (aaO., S. 331) ausdrücklich festgehalten.

    Wenn dieser nur zu einer rückwirkenden Korrektur zugunsten derjenigen Beamten verpflichtet wurde, die ihre Ansprüche in den jeweiligen Haushaltsjahren - was für die Jahre 1988 bis 1996 dazu führte, dass das BVerfG die Änderungen des Besoldungsrechts nur für bestimmte Besoldungsgruppen für verfassungswidrig erklärte (vgl. BGBl. I 1999, 371) - zeitnah geltend gemacht haben, dann kann auch die an die Dienstherrn bzw. die Verwaltungsgerichte gerichtete Vollstreckungsanordnung nicht weiter reichen.

    Nach den vorstehenden Gründen ist also Voraussetzung für den Erfolg einer auf die Vollstreckungsanordnung in Nr. 2 der Entscheidungsformel des Beschlusses des BVerfG vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, BVerfGE 99, 300, 304 - gestützten Klage auf höhere Alimentierung für dritte und weitere unterhaltsberechtigte Kinder, dass der klagende Beamte diese Zahlung in dem Haushaltsjahr, für das sie beansprucht wird, bei seinem Dienstherrn bzw. der für diesen handelnden Bezügestelle geltend gemacht haben muss.

  • VG Oldenburg, 08.11.2006 - 6 A 330/05

    Alimentation; Antragserfordernis; Beamtenfamilie; Beamter; Bedarfsberechnung; …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    des jeweils laufenden Haushaltsjahres geltend gemacht werden (entgegen VG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2006 - 6 A 330/05 -).

    Soweit dem entgegen gehalten wird, dass Besoldungsansprüche der Beamten grundsätzlich nicht antragsgebunden seien und dass das Bundesverfassungsgericht für die Zeit ab dem 01.01.2000 eine Vollstreckungsanordnung getroffen hat, die nicht durch ein zeitnahes Antragserfordernis eingeschränkt sei (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2006 - 6 A 330/05 - ebenso im Ergebnis, aber ohne Begründung VG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2005 - 11 K 4994/03), vermag diese Argumentation nicht zu überzeugen.

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    Zur Begründung ergänzt und vertief es die Begründung des angefochtenen Bescheids und führt aus, für eine Nachzahlung komme es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.03.1990 - 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363) auf den Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruchs an.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern durch seinen Dienstherrn bereits früher ausgeführt (Beschluss vom 22.03.1990, - 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363, 385), dass sie die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs ist.

  • VG Hamburg, 22.06.2005 - 10 K 6262/04

    Kein Anspruch auf Familienzuschlag für ein drittes Kind mangels zeitnaher …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts begründet Ansprüche auf Zahlung ergänzender kinderbezogener Gehaltsbestandteile für den Zeitraum ab dem 01.01.2000 aber nicht ohne weiteres, sondern nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. VG Bremen, Urteil vom 29.09.2005 - 2 K 2745/04 -, BDVR-Rundschreiben 2005, 173, 178; VG Trier, Urteil vom 08.08.2002 - 1 K 1580/01.TR - VG Hamburg, Urteil vom 22.06.2005 - 10 K 6262/04 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 13.07.2005 - 17 K 448/05 -, juris; vgl. auch Nds.OVG, Beschlüsse vom 21.06.2004 - 5 LA 101/04 -, S.4, vom 11.11.2002 - 5 LA 188/02 -, S.3, vom 24.10.2006 - 5 LA 262/06 - und vom 24.11.2005 - 5 LA 223/05 -, S. 4) nur ab dem Haushaltsjahr, in dem ein entsprechender Antrag der Beamtin oder des Beamten gestellt worden ist; der erkennende Einzelrichter teilt diese Rechtsauffassung.

    Aus diesen Erwägungen wird die Obliegenheit hergeleitet, dass der Beamte seine Ansprüche auf amtsangemessene Alimentierung zeitnah, das heißt durch Klage oder Widerspruch während des jeweils laufenden Haushaltsjahres, geltend zu machen hat (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 22.06.2005 - 10 K 6262/04 -, juris, m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 26.01.2005 - 11 K 4994/03

    Besoldung kinderreicher Beamter; Familienzuschlag

    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    Soweit dem entgegen gehalten wird, dass Besoldungsansprüche der Beamten grundsätzlich nicht antragsgebunden seien und dass das Bundesverfassungsgericht für die Zeit ab dem 01.01.2000 eine Vollstreckungsanordnung getroffen hat, die nicht durch ein zeitnahes Antragserfordernis eingeschränkt sei (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2006 - 6 A 330/05 - ebenso im Ergebnis, aber ohne Begründung VG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2005 - 11 K 4994/03), vermag diese Argumentation nicht zu überzeugen.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    Mit Schreiben vom 17.03.2005, eingegangen am folgenden Tag, legte der Kläger beim beklagten Landesamt Widerspruch gegen die Höhe seiner Dienstbezüge ein und begehrte eine Erhöhung des Kinderanteils für das dritte Kind im Familienzuschlag für den Zeitraum vor 2004; zur Begründung verwies er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2004 im Verfahren 2 C 34.02 (BVerwGE 121, 91-103).
  • VG Bremen, 29.09.2005 - 2 K 2745/04
    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts begründet Ansprüche auf Zahlung ergänzender kinderbezogener Gehaltsbestandteile für den Zeitraum ab dem 01.01.2000 aber nicht ohne weiteres, sondern nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. VG Bremen, Urteil vom 29.09.2005 - 2 K 2745/04 -, BDVR-Rundschreiben 2005, 173, 178; VG Trier, Urteil vom 08.08.2002 - 1 K 1580/01.TR - VG Hamburg, Urteil vom 22.06.2005 - 10 K 6262/04 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 13.07.2005 - 17 K 448/05 -, juris; vgl. auch Nds.OVG, Beschlüsse vom 21.06.2004 - 5 LA 101/04 -, S.4, vom 11.11.2002 - 5 LA 188/02 -, S.3, vom 24.10.2006 - 5 LA 262/06 - und vom 24.11.2005 - 5 LA 223/05 -, S. 4) nur ab dem Haushaltsjahr, in dem ein entsprechender Antrag der Beamtin oder des Beamten gestellt worden ist; der erkennende Einzelrichter teilt diese Rechtsauffassung.
  • VG Stuttgart, 13.07.2005 - 17 K 448/05

    Kein Anspruch auf Nachzahlung von Beamtenbezügen bei nicht zeitnaher …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
    Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts begründet Ansprüche auf Zahlung ergänzender kinderbezogener Gehaltsbestandteile für den Zeitraum ab dem 01.01.2000 aber nicht ohne weiteres, sondern nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. VG Bremen, Urteil vom 29.09.2005 - 2 K 2745/04 -, BDVR-Rundschreiben 2005, 173, 178; VG Trier, Urteil vom 08.08.2002 - 1 K 1580/01.TR - VG Hamburg, Urteil vom 22.06.2005 - 10 K 6262/04 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 13.07.2005 - 17 K 448/05 -, juris; vgl. auch Nds.OVG, Beschlüsse vom 21.06.2004 - 5 LA 101/04 -, S.4, vom 11.11.2002 - 5 LA 188/02 -, S.3, vom 24.10.2006 - 5 LA 262/06 - und vom 24.11.2005 - 5 LA 223/05 -, S. 4) nur ab dem Haushaltsjahr, in dem ein entsprechender Antrag der Beamtin oder des Beamten gestellt worden ist; der erkennende Einzelrichter teilt diese Rechtsauffassung.
  • VG Lüneburg, 05.07.2007 - 1 A 16/05

    Alimentationsrechtlicher Bedarf; amtsangemessene Alimentation; Besoldung; …

    Nach Ansicht des erkennenden Gerichts (so bereits VG Göttingen, Urteil vom 12.12.2006 - 3 A 308/05 -) sind diese Überlegungen aber auch auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen, in der Zahlungsansprüche unter Berufung auf die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts geltend gemacht werden.
  • VG Göttingen, 20.03.2007 - 3 A 289/05

    Alimentation; Amtsangemessenheit; Angemessenheit; Beamter; Besoldung; Familie; …

    Nach Ansicht des erkennenden Gerichts (so bereits VG Göttingen, Urteil vom 12.12.2006 - 3 A 308/05 -) sind diese Überlegungen aber auch auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen, in der Zahlungsansprüche unter Berufung auf die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts geltend gemacht werden.
  • VG Berlin, 06.03.2007 - 28 A 72.06

    Gewährung eines höheren Familienzuschlags für ein drittes Kind rückwirkend für …

    Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass ein Anspruch auf höhere Besoldung wegen eines dritten und weiterer Kinder zeitnah, d.h. im jeweiligen Haushaltsjahr gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden müsse (so etwa - jeweils veröffentlicht in juris - VG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2005 - 10 K 6262/04 - VG Stuttgart, Urteil vom 13. Juli 2005 - 17 K 448/05 - VG Bremen…, Urteil vom 29. September 2005 - 2 K 2745/04 -, mit Gründen veröffentlicht in BDVR-Rundschreiben 2005, S. 173, 178; VG Bayreuth, Urteil vom 28. April 2006 - B 5 K 04.1257 - VG Saarland, Urteil vom 16. Mai 2006 - 13 K 13/05 - VG Göttingen, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 A 308/05 - wohl auch HessVGH…, Beschluss vom 28. August 2006 - 1 UZ 1270/06 -, BDVR-Rundschreiben 2006, S. 159, 162) vermag nicht zu überzeugen (vgl. schon Urteil der Berichterstatterin vom 19. Dezember 2006 - VG 28 A 156.05 -, vorgesehen zur Veröffentlichung in juris; wie hier VG Darmstadt, Urteil vom 24. November 2006 - 5 E 2168/05 - VG Hannover, Urteile vom 16. November 2006 - 2 A 1362/05, 2 A 2840/05 und 2 A 5649/05 - VG Oldenburg, Urteil vom 8. November 2006 - 6 A 330/05 - ohne nähere Begründung auch VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Januar 2005 - 11 K 4994/03 -, alle veröffentlicht in juris).
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