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| VG Greifswald, 07.04.2011 - 3 A 346/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Erhebung rückständiger Gebühren für die Benutzung von Wasser- und Abwassereinrichtungen unter Zugrundelegung der von der Messeinrichtung abgelesenen Zahlen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06
Nacherhebung eines Anschlussbeitrags
Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 3 A 346/08
Dabei ist zu beachten, dass Entgeltabgaben vorzugsweise bei kostenrechnenden Einrichtungen erhoben werden und dass die Unabänderbarkeit fehlerhafter Bescheide, die Gebühren oder Beiträge zu niedrig festgesetzt haben, zu einem Defizit führen würden, dass entweder durch Abgabenerhöhung von den übrigen Benutzern der Einrichtung, oder vom Steuerzahler getragen werden müsste (vgl. zur Nacherhebung im Anschlussbeitragsrecht OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06, zit. n. juris; VG Greifswald, Beschl. v. 27.02.2006 - 3 B 3023/05, n.v.). - OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02
Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr; …
Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 3 A 346/08
Es handelt sich um eine bloße Mitteilung einer Restforderung nach Art eines Kontoauszuges, die keine erneute Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet (…vgl. VG Greifswald, Urt. v. 15.04.2003 - 3 A 122/01, zit. n. juris; zur Auslegung der Regelungsgegenstände eines Gebührenbescheides auch OVG Weimar, Beschl. v. 26.07.2005 - 4 EO 131/02, zit. n. juris). - VGH Baden-Württemberg, 08.10.1987 - 2 S 1997/85
Unwiderlegbare Vermutung für die Richtigkeit der Wasserverbrauchsanzeige nach …
Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 3 A 346/08
Eine solche nicht widerlegbare Vermutung rechtfertigt sich aus Gründen einer praktikablen Handhabung der Gebührenerhebung (VGH Mannheim, Urt. v. 08.10.1987 - 2 S 1997/85;… zustimmend Siemers, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Juni 2010, § 6, Anm. 12). - VG Greifswald, 15.04.2003 - 3 A 122/01
Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 3 A 346/08
Es handelt sich um eine bloße Mitteilung einer Restforderung nach Art eines Kontoauszuges, die keine erneute Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 15.04.2003 - 3 A 122/01, zit. n. juris; zur Auslegung der Regelungsgegenstände eines Gebührenbescheides auch OVG Weimar, Beschl. v. 26.07.2005 - 4 EO 131/02, zit. n. juris).
- VG Schwerin, 28.08.2012 - 8 A 1191/08
Wassergebührenbescheid an Zwangsverwalter; Beweiskraft der Anzeige einer …
Rn. 35 Vgl. VG Köln, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - 14 L 1788/10 -, LS 1 und Rn. 12 ff.; VG Wiesbaden, Beschl. v. 31. Mai 2011 aaO, Rn. 26 mwN; weitergehend im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8. Oktober 1987 - 2 S 1997/85 - juris nur LS; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22. August 1988 - 2 S 242/87 -, juris nur LS; VG Greifswald, Urt. v. 7. April 2011 - 3 A 346/08 - LS und Rn. 20 ; Siemers, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, [Stand: Juni 2010], § 6 Anm. 12 (S. 370 z 26). - VG Greifswald, 15.06.2016 - 3 A 397/14
Ermittlung der Verbrauchsmenge zur Bestimmung der Wassergebühren
Rn. 23 Zwar ist mit dem Beklagten davon auszugehen, dass eine Nacherhebung von Benutzungsgebühren zulässig ist (VG Greifswald, Urt. v. 04.07.2011 - 3 A 346/08 -, juris Rn. 22 ff.) und dass der Kläger im Jahr 2012 944 m³ Trinkwasser und nicht - wie in dem Gebührenbescheid für 2012 zugrunde gelegt - nur 137 m³ Trinkwasser verbraucht hat.
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