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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18116
VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02 (https://dejure.org/2004,18116)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23.02.2004 - 3 A 3490/02 (https://dejure.org/2004,18116)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - 3 A 3490/02 (https://dejure.org/2004,18116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 Abs. 2 BeamtVG; § 32 Abs. 4 EStG; § 32 Abs. 5 EStG
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Waisengeld; Gewährung von Waisengeld für eine Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Waisengeld; Gewährung von Waisengeld für eine Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 664
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Dass der Gesetzgeber einen Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat, ist anerkannt (vgl. z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 320/57, 70/63 -, BVerfGE 21, 12, 27, und BVerfG-Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Dass der Gesetzgeber einen Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat, ist anerkannt (vgl. z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 320/57, 70/63 -, BVerfGE 21, 12, 27, und BVerfG-Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1, m.w.N.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Er darf atypische Fälle unberücksichtigt lassen, wenn eine Einbeziehung nur unter Schwierigkeiten zu bewältigen wäre und hiervon nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG, BVerfG-Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 22, 34/95 -, BVerfGE 100, 59, 90 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Übergang Waisengeld

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Es entspricht der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass bei einem grundsätzlich stark typisierenden Leistungssystem wie dem Waisengeld Härtefalle im Interesse der notwendigen Flexibilität des Besoldungs- und Versorgungsgefüges und der hier besonders zu achtenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers grundsätzlich - so auch hier - hinzunehmen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.5.1985 - 2 BvL 24/82 -, BVerfGE 70, 69/91 = NVwZ 1985, 894/897).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99

    Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem …

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Hierzu hat der BFH in seinem (die Gewährung von Kindergeld betreffenden) Urteil vom 15.7.2003 - VIII R 78/99 - (juris) ausgeführt:.
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01

    Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 …

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Diese Vorschrift greift aber im Streitfall gleichwohl nicht ein, weil sie eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten begünstigt, wobei die Viermonatsfrist vier volle Kalendermonate umfasst (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 15.7.2003 - VIII R 105/01 -).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 21.92

    Beamtenversorgung - Waisengeld - Halbtagsbeschäftigung - Studium

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Aus der uneingeschränkten Anknüpfung in § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG an die dort im Einzelnen und abschließend aufgeführten Vorschriften des EStG - wozu auch der hier in Rede stehende § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b gehört - ist zu erkennen, dass eine nach dem EStG zu bejahende oder zu verneinende Übergangszeit ohne Weiteres auch für die versorgungsrechtlichen Folgerungen über die Gewährung von Waisengeld maßgeblich sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.9.1993 - 2 C 21.92 -, Buchholz 239.1 § 61 BeamtVG Nr. 5 S. 1/3).
  • FG Hessen, 25.06.1997 - 2 K 626/97

    Kindergeld nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts

    Auszug aus VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02
    Denn der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG, auf den in § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG verwiesen wird, stellt auf das Vorliegen einer Übergangszeit von höchstens vier vollen Kalendermonaten ab, ohne insoweit subjektive Tatbestandsmerkmale wie Verschulden oder Vertretenmüssen heranzuziehen (so zu Recht: Hessisches Finanzgericht, rechtskräftiges Urteil vom 25.6.1997 - 2 K 626/97 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 104, sowie Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 32 Rdn. 42 - jeweils zur Kindergeldgewährung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32 …

    Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F., die § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG in Bezug nimmt, begünstigt nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten (vgl. BFH, Urteil vom 15.7.2003 - VIII R 78/99 -, juris;… Schmidt, EStG, 22. Aufl. 2003, § 32 Rn 42; vgl. ebenso z. B. VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004 - 3 A 3490/02 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 27.8.2009 - 1 A 292/06 -).

    Der unmissverständliche Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F. und die Gesetzgebungsmaterialien bestätigen diese Auslegung (vgl. ebenso BFH…, Urteil vom 15.7.2003, a. a. O.; VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O.).

    Aus der uneingeschränkten Anknüpfung in § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG an die dort im Einzelnen und abschließend aufgeführten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ist zu erkennen, dass eine nach dem Einkommensteuergesetz zu bejahende oder zu verneinende Übergangszeit ohne Weiteres auch für die versorgungsrechtlichen Folgerungen über die Gewährung von Waisengeld maßgeblich sein soll (vgl. zutreffend VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.9.1993 - 2 C 21.92 -, juris).

    Denn der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F. stellt auf das Vorliegen einer Übergangszeit von höchstens vier vollen Kalendermonaten ab, ohne insoweit subjektive Tatbestandsmerkmale wie Verschulden oder Vertretenmüssen heranzuziehen (vgl. Hess. FG, Urteil vom 25.6.1997 - 2 K 626/97 -, juris ;… Schmidt, a. a. O., § 32 Rn 42; VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O.).

  • VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 1856/19

    Gewährung von Waisengeld bei krankheitsbedingter Beendigung der Ausbildung

    Bei bei einem grundsätzlich stark typisierenden Leistungssystem wie dem Waisengeld sind Härtefalle im Interesse der notwendigen Flexibilität des Besoldungs- und Versorgungsgefüges und der hier besonders zu achtenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 2011 - 5 LA 214/10 -, juris; ebenso VG Göttingen, Urteil vom 23. Februar 2004 - 3 A 3490/02 -, juris).
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