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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26271
VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03 (https://dejure.org/2004,26271)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 06.10.2004 - 3 A 37/03 (https://dejure.org/2004,26271)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 3 A 37/03 (https://dejure.org/2004,26271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zeckenbiss als Dienstunfall - Abgrenzung allgemeines Lebensrisiko und Dienstbezogenheit der Gefahr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs 1 BeamtVG
    Dienstausübung; Dienstbezogenheit der Gefahr; Dienstunfall; Lebensrisiko; ursächlicher Zusammenhang; Zeckenbiss; äußere Einwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94

    Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt

    Auszug aus VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03
    Denn sogenannte privatwirtschaftliche Tätigkeiten (etwa die Einnahme von Mahlzeiten oder die Nachtruhe) können auch im Rahmen einer mehrtägigen Klassenfahrt die Dienstbezogenheit des Aufenthaltes unterbrechen (vgl. BSG, U. v. 05.10.1995 - 2 RU 44/94 -, zit. nach juris).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Auszug aus VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03
    Für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs zwischen äußerer Einwirkung und Dienst genügt - auch insoweit ist die sozialgerichtliche Rechtsprechung auf das Beamtenversorgungsrecht übertragbar - eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, U. v. 28.08.1900 2 RU 64/89 -, zit. nach juris).
  • VG Wiesbaden, 25.08.1998 - 8 E 420/90

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Dienstunfalls im Beamtenrecht- hier eines …

    Auszug aus VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03
    Die von der Beklagten zur Stütze ihres Standpunktes herangezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden (GB v. 25.08.1998 - 8 E 420/90 -, NVwZ 1999, 324) beruht auf der nach Auffassung der Kammer nicht tragfähigen Erwägung, es fehle am Kausalzusammenhang zwischen äußerer Einwirkung und Dienst, wenn der Geschädigte in der Ausübung des Dienstes einer allgemeinen, jeden anderen auch treffenden Gefahr erlegen sei (Wespenstich während der Streifenfahrt eines Polizeibeamten).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.09.1997 - L 7 U 199/95

    Nichtanerkennung einer Neuborreliose infolge einer Infektion mit Borrelia …

    Auszug aus VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03
    Es ist in der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zum Recht der Unfallversicherung anerkannt, dass der Versicherungsschutz nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil sich mit dem fraglichen äußeren Ereignis (dort: Insektenstich) eine sogenannte Gefahr des täglichen Lebens verwirklicht (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.09.1997 - L 7 U 199/95 -, zit. nach juris).
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 54/80
    Auszug aus VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03
    Für einen Insektenstich (vgl. BSG, U. v. 29.10.1981 - 8/8a RU 54/80 -, zit. nach juris) oder einen Zeckenbiss gilt nichts anderes.
  • OVG Saarland, 22.04.2009 - 1 A 155/08

    Zeckenbiss bzw. -stich als Dienstunfall

    Ebenso hat das Verwaltungsgericht Osnabrück (VG Osnabrück, Urteil vom 6.10.2004 - 3 A 37/03 -, juris (aufgehoben durch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 7.7.2005 - 5 LB 51/05 -, juris)) argumentiert, dass es an der Dienstbezogenheit eines Zeckenbisses, den sich eine Lehrerin während einer Klassenfahrt zugezogen hat, nicht schon deshalb fehle, weil ein Zeckenbiss in jedem Fall dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sei.
  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164

    Kein Dienstunfall bei Trommelfellverletzung nach Abwehr eines Insekts

    Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung dieser Entscheidung mit der Begründung, sie beruhe auf einer rechtlich überholten Sichtweise, und führt dazu das Urteil des VG Osnabrück vom 6. Oktober 2004 (Az. 3 A 37/03 - Juris) an.
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 07.00915

    Zeckenbiss bei einem Lehrer; Borreliose; Keine Anerkennung als Dienstunfall im …

    Verwiesen werde auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 6.10.2004 - 3 A 37/03, welches gerade auf obige Ausführungen abgehoben habe.

    Eine Gefährdung muss unabhängig von der individuellen Veranlagung des Beamten bei den konkret auszuführenden dienstlichen Verrichtungen typisch und in signifikant höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung gegeben sein (vgl. Hess.VGH, Beschl. v. 20.01.2004 - 1 ZU 2602/03; VG Darmstadt, Urteil vom 3.5.2005 - 1 E 1470/03; VG Ansbach, Urteil vom 28.2.2007 - AN 11 K 06.02510; a. A. VG Osnabrück, Urteil vom 6.10.2004 - 3 A 37/03; VG Saarland, Urteil vom 30.10.2007 - 3 K 158/07).

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