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Rechtsprechung
   VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 3989/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28711
VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 3989/02 (https://dejure.org/2003,28711)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 A 3989/02 (https://dejure.org/2003,28711)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 A 3989/02 (https://dejure.org/2003,28711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abschluss von Vereinbarungen nach dem 7. Abschnitt des BSHG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs 7 S 4 BSHG; § 82 Abs 3 SGB 11; § 82 Abs 4 SGB 11; § 9 S 2 SGB 11; § 13 PflegeG ND; § 43 VwGO; § 93 BSHG
    Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Feststellungsklage; Investitionskosten; Pflegeeinrichtung; Vergütungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74

    Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der …

    Auszug aus VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 3989/02
    Aber auch wenn es sich - wie von der Klägerin vorgetragen - lediglich um ein sogen. Drittrechtsverhältnis handeln würde, das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Klägerin begehrt, also ein Rechtsverhältnis zwischen ihren Pflegeheimbewohnern und der Beklagten wäre, würde dies der Zulässigkeit der Klage nicht entgegenstehen (…vgl. dazu Wahl/Schütz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Rdnr. 29; BVerwG, Urt. vom 18.12.1975 - V C 79.74 -, BVerwGE 50, 60 ff).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 B 54.01

    Aufgabe des Beschwerdeverfahrens - Klärungsbedürftigkeit einer Frage im …

    Auszug aus VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 3989/02
    Im Umkehrschluss - - und unter Vermeidung von Doppelprüfungen - ergibt sich die Pflicht des Sozialhilfeträgers zur Übernahme der gesondert berechenbaren Investitionskosten der nach § 19 NPflegeG attestierten Investitionskosten (so auch BVerwG, Beschl. vom 20.09.2001 - 5 B 54.01 -, FEVS 54, 505;… Gühlstorf, Die Begrenzung der bewohnerbezogenen Investitionsförderung auf 550 EUR durch das Nds. Haushaltskonsolidierungsgesetz, ZfF 2002, S. 241 ff).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger …

    Auszug aus VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 3989/02
    Der Auffassung des Nds. Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22.01.2003 - 4 LC 146/02 -, wonach der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss nach § 13 NPflegeG keine öffentliche Förderung nach § 9 SGB XI darstellt, was zur Folge hätte, dass die Einrichtungen der Klägerin unter § 82 Abs. 4 SGB XI fielen und § 93 Abs. 7 S. 4 BSHG zur Anwendung käme, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04

    Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Investitionsaufwendungen; …

    Nach mittlerweile einhellig anerkannter, auch von dem Kläger als zutreffend erachteter Auffassung handelt es sich bei dem bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss nach §§ 13 ff. NPflegeG nicht um eine Objektförderung der jeweiligen Pflegeeinrichtung und damit nicht um eine öffentliche Förderung im Sinne der §§ 9, 82 Abs. 3 SGB XI, sondern um eine subjektbezogene Sozialleistung sui generis gegenüber den bedürftigen Heimbewohnern, die dadurch von den Kosten - bzw. von einem Teil der Kosten - entlastet werden, die ihnen der Einrichtungsträger unter den Voraussetzungen des § 82 Abs. 4 SGB XI in Rechnung stellen kann (BSG, Urteil vom 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R -, BSGE 91, 182 ff; 4. Senat des beschließenden Gerichts, Urteile vom 22.1.2003 - 4 LC 146/02 -, PflR 2005, 182 ff. und - 4 LB 172/02 - , S. 9 f BA und vom 6.4.2004 - 4 LC 179/03 -, S. 10 ff BA sowie Beschluss vom 7.8.2003 - 4 ME 484/02 -, FEVS 55, 27 ff.; abweichend zunächst noch: VG Hannover, Urteil vom 25.2.2003 - 3 A 3989/02 -).
  • VG Hannover, 01.07.2003 - 3 A 2063/03

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Förderung; …

    Die Klägerin stützt sich dabei auf Entscheidungen des VG Osnabrück (Urteil vom 20.02.2002 - 6 A 114/99) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 22.01.2003 - 4 LC 146/02), der sich die erkennende Kammer in ihrem Urteil vom Urteil vom 25.03.2003 (3 A 3989/02, Entscheidungsabdruck Seite 8 f.) indes nicht angeschlossen hat:.
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