Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.05.2015 - 3 A 44/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 1 VwGO
Rundfunkgebühr; Inhaltliche Richtigkeit der Anmeldeerklärung; Haushaltsangehörige; Beweiswürdigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.11.2014 - 5 K 1014/12
- OVG Sachsen, 28.05.2015 - 3 A 44/15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 08.08.2014 - 3 A 435/13
Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung, Straßenbestandsverzeichnis, tatsächliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 3 A 44/15
Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme oder Beweiswürdigung ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (SächsOVG, Beschl. v. 8. August 2014 - 3 A 435/13 -, juris Rn. 6 m. w. N.). - OVG Sachsen, 20.01.2015 - 3 A 139/14
Beweiskraft der Kontrolle über das Ergebnis zur Rücknahme einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 3 A 44/15
Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2015 - 3 A 139/14 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Sachsen, 12.02.2015 - 3 A 311/14
Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, technisch …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 3 A 44/15
Rn. 15 Dies wäre dann der Fall, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Februar 2012 - 3 A 311/14 -, juris Rn. 6 m. w. N., st. Rspr.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 124 Rn. 10).
- OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21
Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung; …
Rn. 28 Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die vom Kläger erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts bereits deshalb ausscheidet, weil sein Zulassungsvorbringen nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellter Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 16.06.2026 - 1 A 361/25
Baunachbarklage; Vorbescheid; Bindungswirkung; Zulassungsverfahren; ernstliche …
Rn. 27 Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die von der Klägern erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts bereits deshalb ausscheidet, weil sein Zulassungsvorbringen nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellter Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 27.02.2025 - 1 A 48/22
Nachbarklage; Baugenehmigung; Auslegung; Asylbewerberunterkunft; …
Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung bereits deshalb ausscheidet, weil das Zulassungsvorbringen nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellter Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 2015 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen.
- OVG Sachsen, 15.12.2025 - 1 A 463/24
Außenbereich; Privilegierung; gewerblicher Betrieb; Aufklärungspflicht; …
Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die von den Klägern erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts bereits deshalb ausscheidet, weil sein Zulassungsvorbringen nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellter Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 20165 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 27.11.2023 - 1 A 144/23
Bewilligung; Verlängerung; Übertragung; Berechtsamsbuch; Gesamtrechtsnachfolge; …
Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die vom Kläger und der Beigeladenen sinngemäß erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts bereits deshalb ausscheidet, weil ihr Zulassungsvorbringens nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellte Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senats des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 06.01.2026 - 1 A 43/25
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Sachverhaltswürdigung; Beweiswürdigung; …
Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die vom Klägern erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung bereits deshalb ausscheidet, weil sein Zulassungsvorbringen nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellter Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 20165 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6), mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 18.06.2015 - 3 A 14/15
Öffentlichkeit eines Weges; Fuß- und Fahrradweg ; Straßenrecht
In diesem Fall verletzt das Verwaltungsgericht seine Aufklärungspflicht nur, wenn sich die Durchführung der geltend gemachten Beweisaufnahme für das Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 - Rn. 19, zur Veröffentlichung vorgesehen, Beschl. v. 8. August 2014 - 3 A 435/13 -, juris Rn. 23). - OVG Sachsen, 18.08.2016 - 1 A 368/16
Ausbildungsförderung; Vermögen; Vermögenszurechnung; Vermögensverschiebung
Rn. 7 Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die vom Kläger erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts bereits deshalb ausscheidet, weil sein Zulassungsvorbringens nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellte Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 07.03.2018 - 1 A 1147/17
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; …
Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die von der Klägerin erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts bereits deshalb ausscheidet, weil ihr Zulassungsvorbringens nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellte Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 11.09.2025 - 1 A 269/24
Zulassungsverfahren; mehrere entscheidungstragende Gründe; Bestandsverzeichnis; …
Ob eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die von den Klägern erhobenen Einwendungen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts bereits deshalb ausscheidet, weil sein Zulassungsvorbringen nicht aufzeigt, dass eine Verletzung von gesetzlichem Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen vorliegt oder dem Urteil ein aktenwidrig festgestellter Sachverhalt oder eine andere Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit zugrunde liegt (so der Prüfungsmaßstab des 3. Senat des SächsOVG, vgl. Beschl. v. 28. Mai 2015 - 3 A 44/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… ebenso etwa BayVGH, Beschl. v. 5. Juli 20165 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 6.), mag dahinstehen.
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