Rechtsprechung
| VG Schwerin, 19.07.2010 - 3 A 49/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,128505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 19.07.2010 - 3 A 49/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2012 - 2 L 166/10
Wird zitiert von ... (3)
- VG Schwerin, 21.06.2011 - 3 A 1768/10
Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche
Rn. 26 Angesichts dessen besteht für die Kammer keine Veranlassung, von ihrer bisherigen diesbezüglichen Rechtsprechung (in den Urteilen Zinsbescheide betreffend vom 19.07.2010 [3 A 317/10 und 3 A 49/10] und vom 28.09.2010 [3 A 93/10]) abzuweichen, wonach auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts sich auf eine eingetretene Verjährung berufen kann. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2012 - 2 L 166/10
Vorgriffszinsen; Verjährung
Rn. 3 Das Verwaltungsgericht Schwerin traf mit Urteil vom 19. Juli 2010 (Az.: 3 A 49/10) folgende Entscheidung:.Rn. 14 das Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 19. Juli 2010 - 3 A 49/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- VG Greifswald, 13.03.2018 - 4 A 161/13
Verjährung von Vorgriffszinsen bei widerrufenem Subventionsbescheid
Das Verwaltungsgericht Schwerin habe im Urteil vom 19.7.2010, 3 A 49/10, entschieden, dass die Verjährung hinsichtlich Zinsforderungen aus dem Jahr 2001 und später erst mit Ablauf des Jahres zu laufen beginne, in welchem der Gläubiger Kenntnis von den maßgeblichen Faktoren erlangt habe oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
dejure.org
Übersicht VG Schwerin
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.