Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rücklagenbildung bei einem Wasserverband
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29 Abs 1 WHG; § 100 WG ND; § 78 Abs 3 WVG; § 67 Abs 2 WVVO; § 73 Abs 1 WVVO; § 95 GO ND
Beitrag; Beitragssatz; Entscheidungsspielraum; Erschwernisbeitrag; Gewässer; Gewässerunterhaltung; Haushalt; Haushaltsplan; Kalkulation; Kapitalisierung; Mitglied; Rücklagen; Schattenhaushalt; Verbandsbeitrag; Verbandsgebiet; Wasserverband; Wirtschaftlichkeitsprinzip; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 47/03
Entlassung aus der Mitgliedschaft bei einem Wasser- und Bodenverband; Vorliegen …
Auszug aus VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01
Die Berufung gegen das Urteil blieb erfolglos (Nds. OVG, Urt. v. 31.3.2004 - 13 LB 47/03 -).Dies im Einzelnen hat die Kammer in ihrem Urteil vom 17. Oktober 2000 (3 A 1/00) ausgeführt, und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dieses Urteil im Ergebnis und in seiner Begründung bestätigt (Urt. v. 31.3.2004 - 13 LB 47/03 -).
- BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87
Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK
Auszug aus VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01
Die Rücklagen sind dann einzusetzen, um den aktuellen Beitragsbedarf zu drosseln (zur Zulässigkeit von Rücklagen, ihrer Höhe und der Pflicht zur Rückführung zugunsten der Beitragspflichtigen vergl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -, NVwZ 1990, 1167;… NRWVerfGH, Urt. v. 2.9.2003 - VerfGH 6/02 - Juris; OVG NRW, Beschl. v. 5.2.1999 - 4 A 1168/96 - GewArch 1999, 205; Kirchhof, NVwZ 1983, 505; Wendt/Elicker, VerwArch 2004, 471). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.09.2003 - VerfGH 6/02
Landeshaushalte 2001 und 2002 wegen kreditfinanzierter Rücklagen …
Auszug aus VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01
Die Rücklagen sind dann einzusetzen, um den aktuellen Beitragsbedarf zu drosseln (…zur Zulässigkeit von Rücklagen, ihrer Höhe und der Pflicht zur Rückführung zugunsten der Beitragspflichtigen vergl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -, NVwZ 1990, 1167; NRWVerfGH, Urt. v. 2.9.2003 - VerfGH 6/02 - Juris; OVG NRW, Beschl. v. 5.2.1999 - 4 A 1168/96 - GewArch 1999, 205; Kirchhof, NVwZ 1983, 505; Wendt/Elicker, VerwArch 2004, 471). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - 4 A 1168/96
Gewerberecht: Veranlagung zum IHK-Beitrag
Auszug aus VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01
Die Rücklagen sind dann einzusetzen, um den aktuellen Beitragsbedarf zu drosseln (…zur Zulässigkeit von Rücklagen, ihrer Höhe und der Pflicht zur Rückführung zugunsten der Beitragspflichtigen vergl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -, NVwZ 1990, 1167;… NRWVerfGH, Urt. v. 2.9.2003 - VerfGH 6/02 - Juris; OVG NRW, Beschl. v. 5.2.1999 - 4 A 1168/96 - GewArch 1999, 205; Kirchhof, NVwZ 1983, 505; Wendt/Elicker, VerwArch 2004, 471). - BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
Auszug aus VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01
Das Prinzip gilt nicht nur bei Umsetzung des Haushalts, sondern schon in der Phase der Auf- und Feststellung des Haushalts (BVerfGE 42, 312,332).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
Folgen einer fehlerhaften Rücklagenbildung durch eine Handwerkskammer
Bei der Beurteilung dessen, was die Beklagte im Einzelnen für erforderlich und welche Rücklagen sie in welcher Höhe für angemessen hält, steht ihr ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der einerseits dadurch begrenzt wird, dass die durch Rücklage zu finanzierende Maßnahme dem Aufgabenbereich der Beklagten unterfallen muss und andererseits die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht offenkundig überschritten werden dürfen bzw. ein mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbares Verhalten der Beklagten feststellbar ist (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris, RdNr. 22; VG Lüneburg, Urt. v. 23. November 2004 - 3 A 5/01 -, juris). - VG Lüneburg, 18.01.2005 - 3 A 83/03
Anfechtung der Festsetzung von Deichverbandsbeiträgen; Mitgliedschaft der …
Rücklagen müssen durch sachliche Gründe, insbesondere das Ziel einer angemessenen Zukunftssicherung gerechtfertigt sein: Rücklagen aus Beiträgen der Mitglieder sind rechtlich zulässig zur Tilgung von Krediten, zu besonderen Investitionen oder sonstiger vorhersehbarer Ausgaben, wenn die Ausgaben den üblichen Rahmen des laufenden Haushalts erheblich überschreiten und anders nicht gedeckt werden können (Urt. der Kammer v. 23.11.2004 - 3 A 5/01 -). - VG Lüneburg, 18.01.2005 - 3 A 228/03
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem Deichverband; Möglichkeit der …
Rücklagen müssen durch sachliche Gründe, insbesondere das Ziel einer angemessenen Zukunftssicherung gerechtfertigt sein: Rücklagen aus Beiträgen der Mitglieder sind rechtlich zulässig zur Tilgung von Krediten, zu besonderen Investitionen oder sonstiger vorhersehbarer Ausgaben, wenn die Ausgaben den üblichen Rahmen des laufenden Haushalts erheblich überschreiten und anders nicht gedeckt werden können (Urt. der Kammer v. 23.11.2004 - 3 A 5/01 -).
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