Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 52 Abs 1 S 2 BBergG, § 88 Abs 1 S 1 VwVfG
Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08
Stilllegung der Tongrube Vehlitz
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben durch Beschluss vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD -.Rn. 22 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Die zugunsten der Klägerseite ergangene Entscheidung vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erzeugt für das Zivilgericht keine Bindungswirkung (…vgl. Eyermann, VwGO, Kommentar, 13. Aufl., § 113 Rn. 87).
Dies galt auch entgegen der Annahme der Kammer im Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD - (S. 8 des Beschluss-Abdrucks) im Bodenbereich unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht, wie das BVerwG im Beschl. v. 28.7.2010 (NuR 2010, 713, 714;… ebenso bereits OVG RhPf, Urt. v. 12.11.2010, NuR 2010, 416, 420 a.E.) unmissverständlich klargestellt hat, obwohl § 12 a BBodSchV nach wie vor nur im Entwurfsstadium existiert.
- BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10
Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte; …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Dies galt auch entgegen der Annahme der Kammer im Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD - (S. 8 des Beschluss-Abdrucks) im Bodenbereich unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht, wie das BVerwG im Beschl. v. 28.7.2010 (NuR 2010, 713, 714;… ebenso bereits OVG RhPf, Urt. v. 12.11.2010, NuR 2010, 416, 420 a.E.) unmissverständlich klargestellt hat, obwohl § 12 a BBodSchV nach wie vor nur im Entwurfsstadium existiert.Davon ist hier angesichts der am 11.3.2008 erlassenen Entscheidung, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu teilweise abweichenden Bewertungen der sachsen-anhaltinischen Gerichte geführt hat und im Hauptsacheverfahren unter Beachtung der neueren Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.11.2009 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.7.2010 (a.a.O.) neu zu würdigen war, auszugehen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Rn. 35 Die vom OVG Sachsen-Anhalt offengelassene Frage ist jedoch nachträglich durch die seither ergangene Rechtsprechung geklärt und stützt die Position des Beklagten, dass nämlich die entsprechenden Verwaltungsvorschriften dynamischer Natur sind und auf das jeweils maßgebliche Bodenschutzrecht verweisen (vgl. OVG RhPf, Urt. v. 12.11.2009, NuR 2010, 416, 418).Dies galt auch entgegen der Annahme der Kammer im Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD - (S. 8 des Beschluss-Abdrucks) im Bodenbereich unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht, wie das BVerwG im Beschl. v. 28.7.2010 (NuR 2010, 713, 714; ebenso bereits OVG RhPf, Urt. v. 12.11.2010, NuR 2010, 416, 420 a.E.) unmissverständlich klargestellt hat, obwohl § 12 a BBodSchV nach wie vor nur im Entwurfsstadium existiert.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08
Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Der Beschluss ist rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.8.2008 - 2 M 103/08 -.Rn. 34 Auch der zweitinstanzliche Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.8.2008 - 2 M 103/08 - steht dem nicht entgegen.
- BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07
Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Ein "Spielraum für bestandsgeschützte Kontaminationen und sonstige Beeinträchtigungen geschützter Rechtsgüter im Umwelt- und Naturschutzrecht" sei durch das Urteil des BVerwG v. 23.10.2008 (BVerwGE 132, 224) praktisch aufgehoben, da die Lehre der Bestandskraft insbesondere im Bereich des bundesgesetzlich normierten Umweltrechts in den letzten Jahren eine Fortentwicklung erfahren habe. - VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Rn. 22 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen. - VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Rn. 22 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen. - VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
Rechtswidriger Teil-Leistungsbescheid nach bergamtlicher Ersatzvornahme
Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Rn. 22 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
- VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung
Rn. 8 Gegen den Bescheid hat die Klägerseite am 11.3.2008 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD - entschieden wurde.Rn. 23 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Dies hätte auch deshalb vom Beklagten berücksichtigt werden müssen, weil der Hauptbetriebsplan bereits am 31.8.2008 abgelaufen war (vgl. Urt. der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD -) und ein Betrieb bereits geraume Zeit und zum Zeitpunkt des Ergehens der Änderungsbescheide seit mehr als 2 Jahren nicht mehr i.S.v. § 52 Abs. 1 Satz 1 BBergG geführt wurde.
- VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte …
Rn. 8 Gegen den Bescheid hat die Antragstellerseite am 11.3.2008 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD - entschieden wurde.Rn. 27 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.
Rn. 36 Dies hätte auch deshalb vom Antragsgegner berücksichtigt werden müssen, weil der Hauptbetriebsplan bereits am 31.8.2008 abgelaufen war (vgl. Urt. der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD -) und ein Betrieb bereits geraume Zeit und zum Zeitpunkt des Ergehens des Änderungsbescheids vom 4.4.2011 seit mehr als 2 Jahren nicht mehr i.S.v. § 52 Abs. 1 Satz 1 BBergG geführt wurde.
- VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
Rechtswidriger Teil-Leistungsbescheid nach bergamtlicher Ersatzvornahme
Rn. 8 Gegen den Bescheid hat die Klägerseite am 11.3.2008 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD - entschieden wurde.Rn. 26 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Dies hätte auch deshalb vom Beklagten berücksichtigt werden müssen, weil der Hauptbetriebsplan bereits am 31.8.2008 abgelaufen war (vgl. Urt. der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD -) und ein Betrieb bereits geraume Zeit und zum Zeitpunkt des Ergehens der Änderungsbescheide seit mehr als 2 Jahren nicht mehr i.S.v. § 52 Abs. 1 Satz 1 BBergG geführt wurde.
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG
Ihre Klagen blieben aber erstinstanzlich ohne Erfolg (Urteile des VG Magdeburg vom 30.11.2011 ( 3 A 50/08 MD und 3 A 382/09 MD).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 27.05.2008 - 3 A 50/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
GG, Art 16a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AsylVfG 1992, § 3 Abs 1; AsylVfG 1992, § 26
Türkei: Infragestellen Mohammeds und des Korans; Verleumdung religiöser Anführer und der iranischen Regierung; Rasieren der Haare und Bärte von Bassiji-Kräften - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.2008 - 3 A 50/08
Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale - politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidungen oder unverfügbare, sein Anderssein prägende Merkmale - gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (so BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502 u.a./86 - BVerfGE 80, 315). - BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00
Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?
Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.2008 - 3 A 50/08
Seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1. Januar 2005 kommt hinzu, dass nach § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 AufenthG die geschlechtsspezifische und nunmehr auch - im Gegensatz zum bisherigen Recht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 20.02.2001 - 9 C 20.00 -, NVwZ 2001, 815 m.w.N.) - die nichtstaatliche Verfolgung als abschiebungsschutzrechtlich relevanter Fluchtgrund anerkannt ist. - BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.2008 - 3 A 50/08
Bei Personen, die nicht politisch verfolgt aus ihrer Heimat ausgereist sind, muss - im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, weshalb ihnen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9C 118.90 -, BVerwGE 89, 162,169). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.2008 - 3 A 50/08
Hat ein Asylsuchender bereits einmal politische Verfolgung erlitten oder stand diese unmittelbar bevor, so kann ihm asylrechtlicher Schutz grundsätzlich nur verwehrt werden, wenn im Rahmen der zu treffenden Zukunftsprognose eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - 9 C 17.98 -).
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