Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsPolG § 29 Abs. 1 Satz 3, SächsPolG § 26 Abs. 1
Sicherstellung Pkw, Cabriolet, Kosten; Abschleppmaßnahme, Polizeipräsenz, mutmaßlicher Wille - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.03.2016 - 6 K 2353/14
- OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 5 A 4351/01
Rechtmäßigkeit der Kostenerstattung für das Bergen, Abschleppen und Verwahren …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Je kürzer die gefahrerhöhenden Umstände andauern, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwirklichung der Gefahr (OVG NRW, Beschl. v. 11. April 2003 -5 A 4351/01 - juris Rn. 27).Ergibt die Prognose, dass voraussichtlich die Gefahr nach entsprechender Information des Halters alsbald durch diesen oder einen anderen Verfügungsberechtigten beseitigt werden kann, ist eine Sicherstellung nur zulässig, wenn die derzeitigen gefahrerhöhenden Umstände so beschaffen sind, dass ein Zuwarten nicht vertretbar erscheint (…BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 1999 a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 11. April 2003 - 5 A 4351/01 -, juris Rn. 27).
- OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
Sicherstellung im Eigentümerinteresse; Wegfahrsperre; Parkplatz mit …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 6 ff. m. w. N.) ist die Sicherstellung im Eigentümerinteresse schon dann erforderlich, wenn der Polizei andere Maßnahmen, die den Zweck der Sicherstellung ebenso erreichen würden, nicht ohne weiteres möglich sind.Denn die Polizeibeamten sind insoweit nicht zu aufwendigen Nachforschungen verpflichtet, zumal nicht auszuschließen ist, dass sich wertvolle Gegenstände zum Beispiel auch an von außen nicht sichtbaren Stellen im Fahrgastraum befinden können, wie zum Beispiel unter den Sitzen oder im Handschuhfach (vgl. zum Vorstehenden: SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 10 ff. m. w. N).
- BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Die Sicherstellung zur Eigentumssicherung ist folglich zulässig, wenn sie dem objektivierten mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht, d. h. wenn jeder Eigentümer sie bei besonnener Betrachtung als sachgerecht beurteilt hätte (BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 1999 - 3 B 48/99 -, juris Rn. 3 m. w. N.).Ergibt die Prognose, dass voraussichtlich die Gefahr nach entsprechender Information des Halters alsbald durch diesen oder einen anderen Verfügungsberechtigten beseitigt werden kann, ist eine Sicherstellung nur zulässig, wenn die derzeitigen gefahrerhöhenden Umstände so beschaffen sind, dass ein Zuwarten nicht vertretbar erscheint (BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 1999 a. a. O.;… OVG NRW, Beschl. v. 11. April 2003 - 5 A 4351/01 -, juris Rn. 27).
- OVG Sachsen, 26.06.2002 - 3 B 398/01
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (…BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.1 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002, SächsVBl. 2002, 268).
- OVG Sachsen, 30.01.2013 - 3 A 711/12
Gemeindliche Vollzugsbedienstete, Abschleppen eines Pkw
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Dass sie unverhältnismäßig hoch gewesen sein könnten, ist weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich (näher SächsOVG, Beschl. v. 30. Januar 2013 - 3 A 711/12 -, juris Rn. 8 ff. m. w. N.). - VG Köln, 06.05.2010 - 20 K 5419/09
Die Polizei kann einen in einem Parkhaus abgestellten PKW mit geöffnetem …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Die Polizei muss in diesem Fall dem Betroffenen nicht gegen den so signalisierten Willen eine Schutzmaßnahme aufdrängen (vgl. etwa VG Köln, Urt. v. 6. Mai 2010 - 20 K 5419/09 -, juris Rn. 21). - BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N;… zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 15.08.2011 - 3 A 230/10
Sicherstellung eines verschlossenen Fahrzeugs bei geöffnetem Fenster durch …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (…BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N;… zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5). - VGH Bayern, 22.02.2001 - 24 B 99.3318
Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Eine vorherige Benachrichtigung des Halters ist nur erforderlich, wenn dieser "geradezu in greifbarer Nähe erscheint" (BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39;… offengelassen von BayVGH, Urt. v. 11. Dezember 2013 - 10 B 12/2569 -, juris Rn. 19).
- OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur; …
Eine vorherige Benachrichtigung des Halters sei nur erforderlich, wenn dieser "geradezu in greifbarer Nähe erscheine", mithin sich in Ruf- und Sichtweite seines Fahrzeugs aufhalte (unter Verweis auf SächsOVG, Urt. v. 2. März 2017 - 3 A 531/16 -, juris Rn. 20 sowie BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).
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