Rechtsprechung
| VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Übernahme eines beamteten Hochschullehrers aus dem unmittelbaren Landesdienst in den Dienst einer hochschultragenden Stiftung öffentlichen Rechts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 121 BRRG; § 129 Abs. 3 BRRG; § 2 Abs. 1 NBG; § 48 Abs. 3 S. 3 ... NHG; § 58 Abs. 3 S. 3 NHG; § 59 Abs. 3 NHG; § 60a Abs. 2 S. 1 NHG; § 60 b Abs. 3 NHG ; § 61 Abs. 4 NHG; § 15 Abs. 2 Nr. 1 HumanmedGöVO; § 15 Abs. 2 Nr. 2 HumanmedGöVO
Klage gegen die Übernahme vom Dienst des beigeladenen Landes in den Dienst der Beklagten; Zuständigkeit für den Erlass von Übernahmebescheiden von Universitätsprofessoren als Beamte in den Dienst einer Stiftung; Der Vorstand in der Gesamtheit seiner Mitglieder als ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen die Übernahme vom Dienst des beigeladenen Landes in den Dienst der Beklagten; Zuständigkeit für den Erlass von Übernahmebescheiden von Universitätsprofessoren als Beamte in den Dienst einer Stiftung; Der Vorstand in der Gesamtheit seiner Mitglieder als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Professorenklagen gegen Übernahmeverfügungen der Stiftung Universität Göttingen erfolgreich
Besprechungen u.ä. (2)
- tu-dresden.de
, S. 87 (Entscheidungsbesprechung)
Übernahme eines beamteten Hochschullehrers aus dem unmittelbaren Landesdienst in den Dienst einer St
- tu-dresden.de
(Entscheidungsbesprechung)
Übernahme eines beamteten Hochschullehrers aus dem unmittelbaren Landesdienst in den Dienst einer Stiftung öffentlichen Rechts, die eine Hochschule trägt
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04
- OVG Niedersachsen, 11.10.2007 - 5 LB 343/07
- OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LB 343/07
- BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 21.08
- BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 21.08
Papierfundstellen
- DVBl 2006, 1196 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne - …
Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04
Im Falle eines teilweisen Aufgabenübergangs von einer Körperschaft zur anderen im Sinne von § 128 Abs. 4 Alt. 3 BRRG kommen für eine Auswahl zur Übernahme nur solche Beamte in Betracht, deren Aufgabengebiet (konkretes Amt im funktionellen Sinne) von dem Übergang tatsächlich berührt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2.4.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129-135, und - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311f), der sich die Kammer anschließt, muss darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die vorliegend nicht erfüllt ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, dass die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von einer Umbildung i.S.d. § 128 Abs. 4 BRRG betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muss und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (- 2 C 35.78 -, aaO., S.132ff, m.w.N.).
- BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75
Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter
Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04
C 4 BBesO verfügt wurde, ohne dass die Organe der aufnehmenden Stiftung die erforderlichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1978 - 2 C 6.75 -, BVerwGE 57, 98/105) Stellenpläne (vgl. §§ 57 a, 57 Abs. 6 Satz 1 NHG, 49 Abs. 3 Satz 1 LHO) beschlossen hätten; die Wirtschaftspläne nach §§ 57, 57 a Abs. 3 NHG sind nicht etwa alternativ, sondern zusätzlich zu erstellen. - BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 23.78
Abgrenzung des Aufgabenübergangs - Körperschaft - Verlagerung des tatsächlichen …
Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129-135, und - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311f), der sich die Kammer anschließt, muss darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die vorliegend nicht erfüllt ist. - BVerwG, 11.02.1983 - 2 B 189.81
Verfügung der Übernahme und der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mit …
Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04
Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass im Bescheid vom 05.02.2003 neben der Übernahme des Klägers in den Dienst der Trägerstiftung in demselben Verwaltungsakt zusätzlich gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG (zur Zulässigkeit der Verbindung beider Regelungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.1983 - 2 B 189.81 -, Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 6) seine Einweisung in eine Planstelle der BesGr.
- OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 213/07
Übernahme von Hochschulpersonal durch Stiftung als Trägerin einer Universität ist …
Die in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04, 3 A 142/04 u.a.) vertretene Auffassung, die für die Übernahme sich aus § 128 Abs. 4 BRRG ergebenden Voraussetzungen seien im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 - und - 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) nicht gegeben, sei unzutreffend.Nicht zu folgen sei der Rechtsauffassung, die das Verwaltungsgericht Göttingen in den durch seine in gleich gelagerten Fällen ergangenen Urteile vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04, 3 A 142/04 u.a.) vertreten habe.
Rn. 29 Dies wird in dem angegriffenen Urteil und in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 25. August 2004 (1 A 102/03 - 5 LC 285/04) und grundsätzlich auch von dem Verwaltungsgericht Göttingen in seinen Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.
Rn. 31 Entgegen der von dem Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) vertretenen Auffassung ist auch unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte die Überleitung des Klägers in den Dienst der Beklagten nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG rechtmäßig.
Rn. 33 In der diese Voraussetzung behandelnden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ), auf die sich das Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) beruft, wird unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG und unter Hinweis auf § 131 BRRG, wonach eine Genehmigungspflicht für die Anstellung von Beamten besteht, "deren Aufgabengebiet von der Umbildung voraussichtlich berührt wird", über den Wortlaut des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG hinausgehend für eine Übernahme vorausgesetzt, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und eine Übernahme des Beamten im Hauptamt nicht für zulässig gehalten, wenn der Beamte auf eine andere Körperschaft übergegangene Aufgaben nur im Nebenamt wahrgenommen hat.
- OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
Übernahme von Hochschulpersonal durch Stiftung als Trägerin einer Universität ist …
Rn. 13 Gegen dieses ihm am 9. September 2004 zugestellte Urteil richtet sich die von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassene und von dem Kläger am 22. September 2004 eingelegte Berufung, zu deren Begründung er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und vertieft und darüber hinaus im Wesentlichen vorträgt: In den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 ) werde zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass eine Überleitung nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG nur für eine Überleitung solcher Beamter in der abgebenden Körperschaft in Frage komme, deren Aufgabengebiet tatsächlich berührt werde, und dies sei für die klagenden Professoren in den genannten Verfahren zutreffend verneint worden.Rn. 29 Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.
Rn. 31 Entgegen der von dem Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) vertretenen Auffassung ist auch unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte die Überleitung des Klägers in den Dienst der Beklagten nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG rechtmäßig.
Rn. 33 In der diese Voraussetzung behandelnden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ), auf die sich das Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) beruft, wird unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG und unter Hinweis auf § 131 BRRG, wonach eine Genehmigungspflicht für die Anstellung von Beamten besteht, "deren Aufgabengebiet von der Umbildung voraussichtlich berührt wird", über den Wortlaut des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG hinausgehend für eine Übernahme vorausgesetzt, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und eine Übernahme des Beamten im Hauptamt nicht für zulässig gehalten, wenn der Beamte auf eine andere Körperschaft übergegangene Aufgaben nur im Nebenamt wahrgenommen hat.
- VG Hannover, 15.03.2007 - 2 A 3567/03
Rechtmäßigkeit der Übernahme eines Beamten vom Dienst des Landes Niedersachsen in …
Die Trägerschaft der Universität Hildesheim ist als Teil der Aufgabe des Landes auf die zum 01.01.2003 gegründete Trägerstiftung (vgl. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die "Stiftung Universität Hildesheim") übergegangen (…Ipsen, Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen des öffentlichen Rechts -Ein Beitrag Niedersachsens zur Hochschulreform ?, Nds.VBl. 2003, S. 1, 4;… VG Lüneburg, Urt. v. 25.08.2004 -1 A 102/03; VG Göttingen, Urt. v. 29.03.2006 - 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 u.a.).Rn. 21 Das Gericht schließt sich nicht der von dem Verwaltungsgericht Göttingen in gleichgelagerten Fällen (vgl. Urt. v. 29.03.2006 - 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 u.a.) vertretenen Rechtsauffassung an, es fehle in diesen Fällen an einer weiteren, sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergebenden ungeschriebenen Tatbestandsvoraussetzung.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2007 - 6 B 714/07
Ausschluss eines Wechsels des Dienstherrn gegen den Willen des Beamten bei einer …
Rn. 9 vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 25. August 2004 - 1 A 97/03 -, ZBR 2006, 263; VG Göttingen, Urteil vom 29. März 2006 - 3 A 57/04 -, ZBR 2006, 267; Peters, Neue Tendenzen des unfreiwilligen Dienstherrenwechsels am Beispiel des Transfers beamteter Professoren vom Land Nordrhein-Westfalen zu den Hochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) vom 31. Oktober 2006, ZBR 2007, 115 (118); zweifelnd Lohkamp, Die Überleitung der Landesbeschäftigten auf die Hochschulen in NRW, NWVBl. 2007, 325,. - VG Köln, 20.10.2006 - 27 K 5735/04
Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge eines ehemaligen Berufssoldaten …
Rn. 60 BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - 2 C 15/04 -, nachgewiesen bei juris (=ZBR 2006, 267-268). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2007 - 6 B 715/07
Übernahme der an den Hochschulen eingesetzten unmittelbaren Landesbeamten durch …
Rn. 9 vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 25. August 2004 - 1 A 97/03 -, ZBR 2006, 263; VG Göttingen, Urteil vom 29. März 2006 - 3 A 57/04 -, ZBR 2006, 267; Peters, Neue Tendenzen des unfreiwilligen Dienstherrenwechsels am Beispiel des Transfers beamteter Professoren vom Land Nordrhein-Westfalen zu den Hochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) vom 31. Oktober 2006, ZBR 2007, 115 (118); zweifelnd Lohkamp, Die Überleitung der Landesbeschäftigten auf die Hochschulen in NRW, NWVBl. 2007, 325,.
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