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| VG Berlin, 21.11.2007 - 3 A 617.07 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus VG Berlin, 21.11.2007 - 3 A 617.07
Danach trägt eine derartige Regelung der Tatsache Rechnung, dass einerseits Wiederholungsmöglichkeiten für eine zu einem Schul- oder Berufsabschluss führende Prüfung legitimerweise begrenzt werden dürfen, um die Ausbildungs- und Prüfungskapazitäten zu schonen, da die Zahl der Prüfungsmisserfolge durchaus Rückschlüsse auf die individuellen Fähigkeiten eines Prüfungskandidaten erlaubt, auch wenn Prüfungen immer auf Stichproben angewiesen sind, deren Aussagekraft begrenzt sein mag (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. März 1989 - I BVR 1033/82 u.a., BVerfGE 80, 1 - 39), und dass andererseits (lediglich) der Ausschluss jeder Wiederholungsmöglichkeit verfassungsrechtlich bedenklich wäre (Urteile der Kammer vom 28. Mai 2004 - VG 3 A 1850.02 und vom 1. März 2004 - VG 3 A 1888.02 -, Beschluss vom 26. September 2006 - VG 3 A 820.06 -).
- VGH Hessen, 08.07.2024 - 1 A 1318/20
Wiederholungsprüfung und Härtefall
Dies ist der Fall, wenn schwerwiegende atypische Umstände vorgelegen haben, die den Prüfling an der vollen Entfaltung seines Leistungsvermögens gehindert haben und damit potentiell kausal für sein Versagen beim ersten Wiederholungsversuch gewesen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2022 - 1 B 257/21 -, n. v.; Hess. VGH…, Beschluss vom 8. Februar 1989 - 6 TG 4046/88 -, juris Rn. 3 ; Bay. VGH…, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 7 ZB 19.2447 -, juris Rn. 12; Sächs. OVG…, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 2 B 143/22 -, juris Rn. 17 …und Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 18; VGH B-W…, Beschluss vom 13. März 1996 - 4 S 1684.95 -, juris Rn. 17; VG Ansbach…, Urteil vom 23. Februar 2017 - AN 2 K 16.00438 -, juris Rn. 27;…VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 25. November 2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 11. August 2020 - 7 A 132/19 -, juris Rn. 49; VG Berlin, Beschluss vom 21. November 2007 - 3 A 617/07 -, juris Rn. 7; VG Cottbus…, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 L 157/21 -, juris Rn. 26). - VGH Hessen, 02.05.2024 - 1 A 938/22
Zweite Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung wegen eines in der …
Dies ist der Fall, wenn schwerwiegende atypische Umstände vorgelegen haben, die den Prüfling an der vollen Entfaltung seines Leistungsvermögens gehindert haben und damit potentiell kausal für sein Versagen beim ersten Wiederholungsversuch gewesen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2022 - 1 B 257/21 -, n. v.; Hess. VGH…, Beschluss vom 8. Februar 1989 - 6 TG 4046/88 -, juris Rn. 3 ; Bay. VGH…, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 7 ZB 19.2447 -, juris Rn. 12; Sächs. OVG…, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 2 B 143/22 -, juris Rn. 17 …und Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 18; VGH B-W…, Beschluss vom 13. März 1996 - 4 S 1684.95 -, juris Rn. 17; VG Ansbach…, Urteil vom 23. Februar 2017 - AN 2 K 16.00438 -, juris Rn. 27;… VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 25. November 2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 11. August 2020 - 7 A 132/19 -, juris Rn. 49; VG Berlin, Beschluss vom 21. November 2007 - 3 A 617/07 -, juris Rn. 7; VG Cottbus…, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 L 157/21 -, juris Rn. 26). - VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 2 K 16.00438
Härtefall und nachträglicher Rücktritt im Prüfungsrecht
Vielmehr muss der Misserfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Prüfung in außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen gründen (…vgl. VG Würzburg, Gb.v. 25.11.2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; VG Berlin, B.v. 21.11.2007 - 3 A 617.07 - juris Rn. 7). - VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
Prüfungsrecht - Notfallsanitäter
Vielmehr muss der Misserfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Prüfung in außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen gründen (…VG Würzburg, Gb. v. 25.11.2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; VG Berlin, Beschl. v. 21.11.2007 - 3 A 617/07 - juris Rn. 7).
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