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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 62/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,99057
VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 62/10 (https://dejure.org/2011,99057)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.11.2011 - 3 A 62/10 (https://dejure.org/2011,99057)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. November 2011 - 3 A 62/10 (https://dejure.org/2011,99057)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11

    Rechtswidriger Teil-Leistungsbescheid nach bergamtlicher Ersatzvornahme

    Der Kläger hat des weiteren gegen den Bescheid vom 25.2.2010 Klage erhoben, über die ebenfalls durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 62/10 MD - entschieden wurde.

    Rn. 26 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Damit lagen der Abschlagsrechnung, die mit Bescheid vom 31.8.2011 dem Kläger als Teilleistung in Rechnung gestellt wurde, Ersatzvornahme-Arbeiten zugrunde, deren Rechtmäßigkeit vom Gericht in den Urteilen vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD und 3 A 62/10 MD - nicht bestätigt wurde.

    Für das vorliegende Verfahren sind daher weitere Ausführungen entbehrlich, und es wird auf die Entscheidungsgründe der Urteile vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD und 3 A 62/10 MD - Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

    Rn. 13 Mit Beschlüssen vom 11.11.2011 hat das Verwaltungsgericht die Vollziehung der Duldungsanordnung ( 3 B 155/11 MD) und der Kostenheranziehung (3 B 321/11 MD) ausgesetzt und mit Urteilen selben Datums ( 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD und 3 A 320/11 MD) die angefochtenen Bescheide wie folgt teilweise oder vollständig aufgehoben: Den Bescheid vom 03.02.2010 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 04.04.2011 und 08.08.2011 hinsichtlich der Ziffern 4 und 7 und zusätzlich hinsichtlich der Ziff. 6, soweit sich die angedrohte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 bezieht ( 3 A 61/10 MD), den "Bescheid" vom 25.02.2010, soweit sich die festgesetzte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 des Bescheides des Beklagten vom 03.02.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 04.04.2011 bezieht (3 A 62/10 MD), und den Kostenbescheid vom 31.08.2011 vollständig ( 3 A 320/11 MD).

    Rn. 15 Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren 3 A 61/10 MD (Sicherungsanordnung) und 3 A 62/10 MD (Ankündigung der Ersatzvorname) haben sowohl der Kläger als auch der Beklagte die Zulassung der Berufung beantragt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12

    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und …

    Gegen diesen Bescheid hat der Antragsteller gleichfalls unter dem 03.03.2010 Klage erhoben (Az.: 3 A 62/10 MD).
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10

    Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung

    Der Kläger hat des weiteren gegen den Bescheid vom 25.2.2010 die Klage 3 A 62/10 MD erhoben.

    Rn. 23 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte …

    Der Antragsteller hat des weiteren gegen den Bescheid vom 25.2.2010 die Klage 3 A 62/10 MD erhoben.

    Rn. 27 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem …

    Rn. 19 Gegen die Bescheide vom 03.02.2010 und vom 25.02.2010 wandte sich der Antragsteller mit am 03.03.2010 beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangenen Klagen ( 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 8.14

    Festsetzung der Ersatzvornahme zur Durchsetzung von Anordnungen zur Sanierung der …

    Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts im Verfahren - VG 3 A 62/10 MD - mit seinem klageabweisenden Ausspruch rechtskräftig geworden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Gegen diesen Bescheid hat der Antragsteller gleichfalls unter dem 03.03.2010 Klage erhoben (Az.: 3 A 62/10 MD).
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Rn. 22 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 382/09

    Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei Schadensersatzansprüchen

    Rn. 39 Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 53/08 MD, 3 B 126/08 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD Bezug genommen.
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