Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21835
VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07 (https://dejure.org/2009,21835)
VG Stade, Entscheidung vom 12.05.2009 - 3 A 665/07 (https://dejure.org/2009,21835)
VG Stade, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 3 A 665/07 (https://dejure.org/2009,21835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung - reine Kapitalanlage oder Mischnutzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 2 ZwStS; § 3 ZwStS; § 4 ZwStS
    Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer für eine Zweitwohnung für das gesamte Steuerjahr; Annahme einer Mischnutzung; Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Cuxhaven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer für eine Zweitwohnung für das gesamte Steuerjahr; Annahme einer Mischnutzung; Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Cuxhaven

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    Die dahingehende Rüge der Kläger beruht offensichtlich auf einem Missverständnis oder der Übertragung der Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (vom 30.06.1999 - 8 C 6/98 - = BVerwGE 109, 188 -192 = Buchholz 401.61 Nr. 16 = DVBl 1999, S. 1505-1507 = NJW 2000, S. 375 - 376) - zu einem vom hier vorliegenden abweichenden Sachverhalt.

    In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.

    Wenn also eingangs des Steuerjahres eindeutig feststehe, dass eine Eigennutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben könne, sei das Festhalten an dem Jahresbetrag als Bemessungsgröße für diesen Aufwand unangemessen (BVerwGE 109, 188 ).

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass bei einer rechtlich begründeten Eigennutzungsmöglichkeit von lediglich vier Wochen ein derartiger Zustand jedenfalls erreicht ist (BVerwGE 109, 188 f.).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    Lediglich dann, wenn in Fällen der Mischnutzung zu Beginn des Veranlagungszeitraums die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen ist, bleibt eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebt (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15 ).

    " Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG , Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ).

    In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.

    Dabei sei es in den Fällen der Mischnutzung von Verfassungs wegen nicht geboten, die nach der Jahresrohmiete bemessene Zweitwohnungssteuer bei lediglich zeitweiliger Vermietung nur anteilig zu erheben ( BVerwG , Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    Es ist "Sache des Satzungsgesetzgebers, im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag sowie auf die Steuergerechtigkeit die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen" (BVerfGE 65, 325 ).".

    Was das grundsätzliche Verhältnis beider Steuerarten zueinander angeht, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass die Zweitwohnungssteuer der Einkommensteuer nicht gleichartig im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ist (BVerfGE 65, 325 ).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hat das BVerwG mit Urteil vom 26.09.2001 - 9 C 1/01 (= BVerwGE 115, 165 - 173 = Buchholz 401.61 Nr. 19 = DVBl 2002,S. 483 - 486 = NVwZ 2002, S. 728, LS in NJW 2002, S. 2336; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde mit Kammerbeschluss vom 08.05.2002 - 1 BvR 2045/01 - nicht angenommen) entschieden, dass die Satzungsregelung, wonach der Inhaber einer Zweitwohnung mit dem vollen Jahresbetrag zur Steuer veranlagt wird, dann nicht als unverhältnismäßig beanstandet werden kann, wenn dieser über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten verfügt.

    Im Rahmen der Zweitwohnungssteuererhebung ist bei gemischt genutzten Zweitwohnungen - von hier nicht in Rede stehenden Sonderkonstellationen abgesehen (vgl. dazu BVerwGE 115, 165 ) - jede Leerstandszeit, für die der Wohnungsinhaber die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen hat, Ausdruck der Einkommensverwendung zur persönlichen Lebenshaltung; der Wohnungsinhaber kann ungeachtet seiner Vermietungsabsicht auf die Wohnung zugreifen und sie selbst nutzen.

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    " Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG , Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ).

    Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden ( BVerwG , Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ).".

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.

    Allerdings dürfe die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vortrage, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen - die tatsächliche Vermutung erschütterten (BVerwGE 99, 303 ).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    Hier sind Leerstandszeiten dann, wenn für diese eine Eigennutzung nicht rechtlich ausgeschlossen ist, den Zeiträumen des Vorbehalts für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs zuzurechnen (so BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 - = Buchholz 401.61 Nr. 21 = NVwZ 2005, S. 828 - 830, Ls. in NJW 2005, S. 2471 - LS - = KStZ 2005, 50 - 52 ):.
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01

    Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden ( BVerwG , Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ).".
  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden ( BVerwG , Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ).".
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
    " Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG , Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135

    Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer

    Weitere Gesichtspunkte sind bspw. die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets wie die Zweitwohnung oder der Abschluss eines Dauermietvertrags mit einer natürlichen Person als Mieter (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 694; BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 - 9 C 1.01; VG Oldenburg, Urteil vom 26.10.2006 - 2 A 1562/04; so auch: VGH München, Urteil vom 27.6.2013 - 4 B 13.592; VG Gießen, Urteil vom 26.2.2008 - 8 E 493/07; VG Stade, Urteil vom 12.5.2009 - 3 A 665/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Stade
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht