Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 25.10.2000 - 3 A 68/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 NHG; § 105 Abs. 4 S. 1 NHG
Exmatrikulation des Promotionsstudenten wegen der Rücknahme der Betreuungszusage des betreuenden Professoren; Anspruch auf Fortsetzung der Doktorandenbetreuung durch den Doktorvater; Übernahme der Betreuung durch den Doktorvater als Verwaltungsakt; Betreuungsverhältnis ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Exmatrikulation des Promotionsstudenten wegen der Rücknahme der Betreuungszusage des betreuenden Professoren; Anspruch auf Fortsetzung der Doktorandenbetreuung durch den Doktorvater; Übernahme der Betreuung durch den Doktorvater als Verwaltungsakt; Betreuungsverhältnis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 951
Wird zitiert von ... (2)
- VG Trier, 25.04.2016 - 6 K 3718/15
Beendigung eines Promotions-Betreuungsverhältnisses
Es ist anerkannt, dass ein solche Betreuungsverhältnis ein Rechtsverhältnis eigener Art begründet, das sich einer dogmatischen Beschreibung zwar weitgehend entzieht, das jedoch den jeweiligen Hochschullehrer nicht nur in einer rein persönlichen Verbindung betrifft, sondern zu seinen dienstlichen - öffentlich-rechtlichen - Aufgaben gehört (…vgl. Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Auflage 2004, Rn. 426; VG Osnabrück, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 3 A 68/99 - , NVwZ 2001, 951 ff.). - VG Ansbach, 12.10.2023 - AN 2 E 23.811
Kündigung eines Promotionsbetreuungsverhältnisses wegen des unberechtigtes …
Rn. 34 Bei dem Betreuungsverhältnis zwischen einem Promovierenden und seinem Betreuer handelt es sich um ein Rechtsverhältnis, welches dem öffentlichen Recht angehört (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.1966 - VII C 113/65 - NJW 1967, 72; BGH, U.v. 14.12.1959 - III ZR 117/58 - NJW 1960, 911;… VGH Baden-Württemberg, B.v. 15. Oktober 2014 - 9 S 1485/14 - juris Rn. 10; VG Osnabrück, U.v. 25.10.2009 - 3 A 68/99 - NvwZ 2001, 951;… VG Berlin U.v. 18.4.2023 - VG 12 K 191/20, BeckRS 2023, 13557 Rn. 19; wobei im Einzelnen umstritten ist, ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag oder um ein dem öffentlichen Recht angehörendes Vertrauensverhältnis besonderer Art handelt).
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