Rechtsprechung
| VG Greifswald, 02.02.2005 - 3 A 680/03 |
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 02.02.2005 - 3 A 680/03
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
Unterhaltungslast von Schöpfwerken; Verfassungsmäßigkeit des GUVG MV § 3a
Mit dieser Rechtsauffassung sei die Antragstellerin erstinstanzlich im Klageverfahren unterlegen (3 A 680/03), über den dazu gestellten Berufungszulassungsantrag (1 L 113/05) sei jedoch noch nicht entschieden.Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. Mai 2005 (3 A 680/03) zu diesem Punkt im Wesentlichen den Standpunkt eingenommen, die Gewässerunterhaltungslast der Verbände nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 Landeswassergesetz (LWaG) erstrecke sich nach § 62 Abs. 1 Nr. 7 LWaG auch darauf, Anlagen, die der Abführung des Wassers dienten, zu unterhalten und zu betreiben.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 02. Februar 2005 - 3 A 680/03 - wird abgelehnt.
dejure.org
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