Rechtsprechung
| VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 694/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einzelfall eines gescheiterten Promotionsverfahrens, vor dessen Eröffnung durch den Fakultätsrat der vormalige Betreuer ("Doktorvater") als Gutachter der Dissertation (krankheitsbedingt) ausgeschieden ist.
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Einzelfall eines gescheiterten Promotionsverfahrens, vor dessen Eröffnung durch den Fakultätsrat der vormalige Betreuer ("Doktorvater") als Gutachter der Dissertation (krankheitsbedingt) ausgeschieden ist.
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Scheitern eines Promotionsverfahrens i.F.e. krankheitsbedingten Ausscheidens eines vormaligen Betreuers (Doktorvater) als Gutachter einer Dissertation auf Anweisung des Fakultätsrates
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 25.02.1993 - 6 UE 1211/91
Anwendung der für berufsbezogene Prüfungen geltenden Grundsätze auch auf nicht …
Auszug aus VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 694/09
Rn. 71 Auch wenn eine Promotion als eine spezielle Art einer Prüfung angesehen werden kann - weshalb nach der Rechtsprechung des VGH Kassel (Urteil vom 25.02.1993 - 6 UE 1211/91 -, juris) die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zum Bewertungsspielraum entsprechend auch für eine Promotion gelten - bestehen gegenüber den 'üblichen' Prüfungsverfahren grundlegende Besonderheiten, denen die Promotionsordnung Rechnung trägt. - VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 795/09
Scheitern eines Promotionsverfahrens; Erkrankung des Doktorvaters; …
Auszug aus VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 694/09
Rn. 45 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte sowie den der parallel verhandelten Klageverfahren 3 A 693/09, 3 A 795/09 und 3 A 1620/09 und der hierzu vorgelegten Verwaltungsvorgänge.
- OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
Vertretenmüssen der Minderung, Untervermietung
Rn. 10 Gegen das Urteil hat die Klägerin die mit Beschluss vom 2. März 2012 (3 A 694/09) zugelassene Berufung eingelegt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der 14 Gerichtsakte in diesem Verfahren, auf die Akten in dem Verfahren 3 A 694/09 vor dem erkennenden Senat, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Chemnitz 4 K 201/07 sowie die beigezogene Behördenakte verwiesen.
- VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
Nichtannahme einer Dissertation
Selbst drastischere Formulierungen wie "ausgesprochen apodiktisch", "äußerst mangelhaft", "völlig im Dunkeln", "plakativ", "bizarr", "völlig/weitestgehend inhaltsleer", "Banalitäten" und "völlig absurd" sprengen den zulässigen Rahmen noch nicht (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 09.11.2010 - 3 A 694/09 -, juris Rn. 95 ; siehe auch OVG Greifswald, Beschl. v. 15.10.2013 - 2 L 116/11 -, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorgenannte Urteil abgelehnt wurde).Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 27.08.1998 - 7 ZB 98.1442 -, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 02.02.2015 - 2 D 371/14 -, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 08.03.2016 - 2 A 403/14 -, juris Rn. 6; VG Gießen, Beschl. v. 28.05.1997 - 3 G 219/97 -, juris Rn. 20; VG A-Stadt, Urt. v. 07.07.2008 - M 3 K 07.1857 -, juris Rn. 46; VG Berlin, Urt. v. 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19; im Grundsatz wohl auch VG Schwerin, Urt. v. 09.11.2010 - 3 A 694/09 -, juris Rn. 71 ).
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 12 K 4300/10
Prüfungsrechts
Allerdings folgt auch aus hart formulierter Kritik in einer Beurteilung, so sie denn Bezug nimmt auf die konkrete Prüfungsleistung und sich nicht gegen die Person des Prüflings richtet, nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers (VG Schwerin, Urteil v. 09.11.2010, Az.: 3 A 694/09). - VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 795/09
Scheitern eines Promotionsverfahrens; Erkrankung des Doktorvaters; …
Rn. 25 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte sowie den der parallel verhandelten Klageverfahren 3 A 693/09, 3 A 694/09 und 3 A 1620/09 und der hierzu vorgelegten Verwaltungsvorgänge.
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